wichtige frage an die juristen hier


iceman

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Chivalry is not dead...

Hm hab den Thread übersehn damals. :D

@Kollegen: Seit wann werden frustrierte Aufwendungen im Schadenersatzrecht nicht ersetzt? Wenn gewisse Zahlungen für das Opfer wertlos geworden sind, hat sie der Schädiger zu ersetzen. Das Beispiel mit dem Mietwagen, das auch im Kociol-Welser angeführt ist, unterscheidet sich mMn von diesem Fall, weil die Miete eines Wagens ein längeres Verhältnis darstellt und es dem Schädiger unzumutbar wäre, für JEDEN möglichen entgangenen Gewinn zu haften. Das Konzert samt Parkplatz waren jedoch unmittelbarer und zeitlich näher. Ich würde hier den Schädiger für einen Folgeschaden gem. §1295 zur Haftung ziehen.

Richtig war allerdings die Bemerkung, dass die Abgrenzung der frustrierten Aufwendungen relativ schwammig ist und sich der OGH dessen selbst nicht sicher ist.

Verjährung greift hier in keinem Fall. Der Schadenersatzanspruch verjährt laut §1489 ABGB nach 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, absolut erst nach 30 Jahren.

Eine verschuldensunabhängige Haftung besteht weiters nach dem EKHG und kann neben dem Schadenersatzanspruch eingeklagt werden.

Schmerzengeld nach §1325 steht richtigerweise auch zu, außerdem erfasst dies zusätzlich langwierige Schäden, die du davongetragen hast.

bearbeitet von Picard

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no one expects the spanish inquisition!
und sich der OGH dessen selbst nicht sicher ist.

Wahrscheinlich habens ein Flascherl aufgemacht und im gepflegten Minderrausch (bis 3 -3,5 Promille) geurteilt.... wär eh nix Neues. :D

Hätte die frustrierten Aufwendungen aber auch nicht ersetzt. Ohne jetzt konkret herumsubsumiert zu haben, hätt ich spontan gesagt: entgangene Annehmlichkeit = ideller Schaden! :ratlos:

bearbeitet von Inquisitor

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Chivalry is not dead...

Das kommt darauf an. Wenn du es an einer öffentlichen Stelle gemacht hast, spricht nichts dagegen.

Strafrechtliche Verfolgung wegen des Bildes selbst schließe ich aus. Vielleicht gibt es einen Tatbestand, der allerdings wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat ausfallen würde.

Allerdings ist der Ehrenbeleidigungsbegriff des §1330 Abs. 1 weit gefasst, wenn du ihn in irgendeiner Weise damit verspottest bzw. seine Würde angreifst. Hier wäre sogar der §115 StGB wegen Beleidigung möglich. Allerdings mündet er zu nichts (Privatanklagedelikt, minimale Konsequenzen...).

Ich würd hier keine Bedenken haben, solang das Bild nicht wirklich jemanden in verabscheuungswürdiger Lage darstellt. :D

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Mia sein Wacker Innsbruck
Das kommt darauf an. Wenn du es an einer öffentlichen Stelle gemacht hast, spricht nichts dagegen.

Strafrechtliche Verfolgung wegen des Bildes selbst schließe ich aus. Vielleicht gibt es einen Tatbestand, der allerdings wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat ausfallen würde.

Allerdings ist der Ehrenbeleidigungsbegriff des §1330 Abs. 1 weit gefasst, wenn du ihn in irgendeiner Weise damit verspottest bzw. seine Würde angreifst. Hier wäre sogar der §115 StGB wegen Beleidigung möglich. Allerdings mündet er zu nichts (Privatanklagedelikt, minimale Konsequenzen...).

Ich würd hier keine Bedenken haben, solang das Bild nicht wirklich jemanden in verabscheuungswürdiger Lage darstellt. :D

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Ich habs nicht gemacht sondern bin drauf, und wirklich verabscheuungswürde kann man nicht umbedingt sagen, hoff ich doch :D

Danke für die Antwort

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  • 3 months later...
Postinho

so nun ist es so weit, jetzt hab auch ich mal eine frage an die juristen :madmax:

hatte heute beim ausparken ein kleines malheur. am besten das angefügte bild ansehen und dann weiter lesen :(

mein auto ist das grüne, das rote ist das ich blöderweise übersehen habe. :knife:

wichtig, folgendes ist auf der zeichnung nicht oben, nämlich ein "halten und parken verboten" schild, welches genau für die fläche gilt die hinter meinem auto ist -> blaue fläche.

die skizze ist vielleicht nicht ganz genau gezeichnet ;( aber das rote auto war bis zur hälfte in dieser fläche.

jetzt meine frage :D

es ist natürlich klar, dass ich mal schuld habe, eh klar, ABER in wie weit wirkt es sich auch negativ für den dort parkenden aus? hat dieser eine gewisse teilschuld?

post-3781-1137438053_thumb.jpg

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Weltklassekicker

Daß der Geschädigte im Parkverbot stand, ist in dem Fall irrelevant. MMn ist hier im konkreten Fall eine Teilschuld auszuschließen. Die juristisch-dogmatische Erklärung erspar ich dir.

Der rote Wagen kann höchstens eine Verwaltungsstrafe wegen Falschparken bekommen.

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Postinho
Daß der Geschädigte im Parkverbot stand, ist in dem Fall irrelevant. MMn ist hier im konkreten Fall eine Teilschuld auszuschließen. Die juristisch-dogmatische Erklärung erspar ich dir.

Der rote Wagen kann höchstens eine Verwaltungsstrafe wegen Falschparken bekommen.

hab ich mir fast gedacht, jaja das hat man davon, wenn man zu wenig schaut :raunz:

danke für die antwort!

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mein neues Zuhause

Ich hab auch mal ne Frage, weils grad zur WInterzeit passt und ich mir das schon öfters gedacht habe;

Annahme: Ich parke mich in einen Halten und Parken Verbots bereich ein, doch ich erkenne es weder an der Bodenmarkierung (Schnee/Eis) noch am aufgestellten Schild (verschneit) - dann bekomm ich nen Strafzettel - fotografier die unkenntliche Tafel und die "nicht vorhandenen" Bodenmarkierungen (wenns eh überhaupt welche gibt)

wie schauts dann aus?

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Ergänzungsspieler

ohne jetzt irgendwelche juristischen kenntnisse vorweisen zu können, hätte ich gesagt, dass du dich selbst vergewissern musst, ob du dort parken darfst, oder nicht. und dass du deshalb eben selbst das schild vom schnee befreien müsstest, um dir sicher sein zu können.

würdest du das nicht machen müssen und könntest deshalb bei solchen parkverboten parken, würde der verkehr in so mancher seitengasse zusammenbrechen.

aber wie gesagt, ist nur eine vermutung.

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no one expects the spanish inquisition!
Daß der Geschädigte im Parkverbot stand, ist in dem Fall irrelevant. MMn ist hier im konkreten Fall eine Teilschuld auszuschließen. Die juristisch-dogmatische Erklärung erspar ich dir.

Der rote Wagen kann höchstens eine Verwaltungsstrafe wegen Falschparken bekommen.

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Naja... so wie der Plan ausschaut, sollte dieses Haltverbot wohl die enge Stelle sichern, um eben Unfälle zu verhindern; So gesehen wäre der Rechtswidrigkeitszusammenhang schon gegeben... womit man eigentlich zu einer (wenn auch geringen) Teilschuld kommen könnte. :ratlos:

bearbeitet von Inquisitor

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Naja... so wie der Plan ausschaut, sollte dieses Haltverbot wohl die enge Stelle sichern, um eben Unfälle zu verhindern; So gesehen wäre der Rechtswidrigkeitszusammenhang schon gegeben... womit man eigentlich zu einer (wenn auch geringen) Teilschuld kommen könnte. :ratlos:

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wuerd ich auch so sehen.

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mein neues Zuhause
ohne jetzt irgendwelche juristischen kenntnisse vorweisen zu können, hätte ich gesagt, dass du dich selbst vergewissern musst, ob du dort parken darfst, oder nicht. und dass du deshalb eben selbst das schild vom schnee befreien müsstest, um dir sicher sein zu können.

würdest du das nicht machen müssen und könntest deshalb bei solchen parkverboten parken, würde der verkehr in so mancher seitengasse zusammenbrechen.

aber wie gesagt, ist nur eine vermutung.

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an das dachte ich auch schon was wenn wer 1,50 ist und ned raufkommt :=

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