wichtige frage an die juristen hier


iceman

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Die schönsten Augenbrauen der Liga...

Die ganze Streiterei hat keinen Sinn, weil er den Preis für die Karten sowieso mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ersetzt bekommt.

bearbeitet von DaniLu

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Gast schwejk
das gibt es ja nicht. wegen 132 euro einen anwalt einschalten, wegen einer karte, die man auch weiterverkaufen könnte.

und wieso kann man wegen eines peitschenschlagsyndroms kein konzert besuchen?

land der schrebergärtenbesitzer

geh bitte...

und das von jemanden, in dessem erklärten wunschwohnort wegen jedes nicht gesetzeskonformen darmwindes eine klage eingebracht wird...

und warum soll man - so er die karte nicht weiterverkaufen konnte - die 132 euro einfach so in den wind schießen, wenn man die dafür erhaltene gegenleistung durch fremdverschulden nicht in anspruch nehmen konnte. dir muss es gut gehen in der "tourismusbranche", wenn du 132 euro einfach so als lercherlschaß abtust...

mir geht es nicht so gut und ich habe nicht soviel zeit und nerven, daß ich wegen 132 euro vor gericht gehe. da mußt du zum anwalt, zum gericht, das kostet alles zeit, geld und vor allem nerven. das tu ich selbst mit einer rechtschutzversicherung nicht.

ich wurde mal wegen 353 euro geklagt, ich hatte eine rechnung nicht bezahlt, weil die leistung nicht erbracht worden war. die einzigen, die da profitieren, sind die anwälte. es gab einen vergleich, ich mußte nicht zahlen, jedoch jeder seine anwaltskosten selbst. davor mußt du zum anwalt, dann mußt aufs gericht, werden zeugen geladen. und es dauert ewig lang.

noch dazu ist die sache nicht mal eindeutig, denn erstens könnte er die karten weiterverkaufen und zweitens kann mit einem halskrause mMn schon ein konzert besuchen.

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legende
noch dazu ist die sache nicht mal eindeutig, denn erstens könnte er die karten weiterverkaufen und zweitens kann mit einem halskrause mMn schon ein konzert besuchen.

Naja, die Philharmoniker vielleicht. Aber auf einem Festival, wo zigtausend Leute sind - schau ich mir an wie er da mit einer Halskrause dabei sein will. ;)

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Gast schwejk
Naja, die Philharmoniker vielleicht. Aber auf einem Festival, wo zigtausend Leute sind - schau ich mir an wie er da mit einer Halskrause dabei sein will. ;)

ich will jetzt nicht i-tüpfel reiten, aber manchmal ist es einfach besser, pragmatisch vorzugehen.

es gibt im rahmen eines auffahrunfalls genug möglichkeiten, sich die 132 euro zu holen.

das geht einfach und vor allem schneller als vor gericht

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Triathlet !!!!!
das gibt es ja nicht. wegen 132 euro einen anwalt einschalten, wegen einer karte, die man auch weiterverkaufen könnte.

und wieso kann man wegen eines peitschenschlagsyndroms kein konzert besuchen?

land der schrebergärtenbesitzer

ich nehm ja den anwalt ned nur wegen der € 132 in anspruch. ich nehm ihn mir generell wegen der köperverletzng.

wollte nur wissen ob ich die €132 zusätzlich in die klageschrift einbringen kann oder nicht. wegen der €132 nehmich doch keinen anwalt. das würds ned bringen. die würde ich mir vom verursacher dann schon persönlich abholen .. ;)

und außerdem, €132 sind auch 1800 !! ATS ....

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Gast schwejk

ich nehm ja den anwalt ned nur wegen der € 132 in anspruch. ich nehm ihn mir generell wegen der köperverletzng.

wollte nur wissen ob ich die €132 zusätzlich in die klageschrift einbringen kann oder nicht. wegen der €132 nehmich doch keinen anwalt. das würds ned bringen. die würde ich mir vom verursacher dann schon persönlich abholen .. ;)

und außerdem, €132 sind auch 1800 !! ATS ....

für die körperverletzung brauchst keinen anwalt

für peitschenschlagsyndrome gibt es feste richtsätze, die die versicherer des schadenverursachers zahlen müssens

und ich weiß, wieviel geld 132 <a href="http://www.ntsearch.com/search.php?q=euro&v=52&src=zon">euro</a> sind. ich schätze das nicht gering, aber der einsatz von zeit, geld und nerven sind mMn für einen betrag dieses größenordnung zu hoch, um einen prozess zu rechtfertigen, vor allem da die rechtslage laut den juristen hier nicht ganz eindeutig zu sein scheint. auch wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, wenn es keine außergerichtliche lösung gibt, dann würde ich mir an deiner stelle den gang vor gericht ersparen aus den vorher genannten gründen.

aber du bist eh kein verrückter streithansel :-)

bearbeitet von schwejk

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Triathlet !!!!!

nur ists halt bei mir ein wenig komplizierter. das auto ist ja auf meine firma angemeldet. ich möchte da jetzt nur verhindern, das meine firma als "geschädigter" die kohle erhält und ich nix ...

ich hab am dienstag einen termin beim anwalt. mal schauen was der sagt.

aber noch mal GROSSES DANKE an alle helfenden ...

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Gast schwejk
nur ists halt bei mir ein wenig komplizierter. das auto ist ja auf meine firma angemeldet. ich möchte da jetzt nur verhindern, das meine firma als "geschädigter" die kohle erhält und ich nix ...

ich hab am dienstag einen termin beim anwalt. mal schauen was der sagt.

aber noch mal GROSSES DANKE an alle helfenden ...

schmerzensgeld erhält immer derjenige, dem schmerzen zugefügt wurden

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ASB-Legende
Was soll ich dir erklären? Wie man in einen Geisterfahrer reinfährt?! :D

Falls es um die Schuldfrage geht: Autobahnabfahrt -> unübersichtliche Kurve -> auf halbe Sicht fahren -> macht keiner -> schuld ;)

Heftig! Vor allem "auf Sicht fahren" ist gut. Selbst wenn man auf Sicht fährt würd es wohl nichts bringen, da der Geisterfahrer kaum in der Kurve stehengeblieben ist sondern wohl schon eher entgegengekommen ist. x/

bearbeitet von DonPippo

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  • 3 months later...
Jahrhunderttalent
so. fall abgeschlossen. ich bekomm € 1000 schmerzensgeld. die karte bekomm ich ned ersetzt. naja, € 1000 ist ned schlecht, obwohl ich mir mehr erhofft habe.

831583[/snapback]

inwiefern mehr?

platzwunde?knochenbrüche?

oder mehr geld?

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Triathlet !!!!!
inwiefern mehr?

platzwunde?knochenbrüche?

oder mehr geld?

831617[/snapback]

mehr geld natürlich. :support::knife: wir haben € 2000 gefordert + eintrittskarte. aber wurscht. € 1000 ist auch ned schlecht. nu dazu fürs nix tun ... 8):smoke:

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Gast
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