Allgemeine Geschäftsbedingungen


Lichtgestalt

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1) persönliche Daten

2) Die Jahreskarte gilt für alle Meisterschaftsheimspiele des SK Rapid während der Saison 2004/2005 im Gerhard Hanappi Stadion, oder aus besonderen Gründen einem anderen bundesligatauglichen Stadion.

3) Pro Person kann nur eine Jahreskarte erworben werden. Die Jahreskarte ist zwar übertragbar, bei Weitergabe ist der Inhaber der Jahreskarte für etwaigen Missbrauch verantwortlich.

4) Bei Verlust der Jahreskarte ist eine Verlustanzeige zu machen, mit jener erhalten Sie im Fancorner gegen Bezahlung der Bearbeitungsgebühr eine neue Jahreskarte für die restliche Saison.

5) Inhaber von ermäßigten Jahreskarten (außer Damen) müssen beim Eingang mit Ausweiskontrollen rechnen. Sollte ein Nachweis nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Zutritt ins Stadion.

6) Spielterminänderungen sind grundsätzlich möglich. Spieltermine und Beginnzeiten bitten wir der Tagespresse zu entnehmen oder im Fancorner des SK Rapid zu erfragen. Bei Spielabbruch oder Stadionsperre wird kein Ersatz geleistet.

7) Bei Spielverschiebungen oder Ausfall gilt die Jahreskarte für den neuen Termin.

8) In Fanklubbereichen, insbesondere auf Sektor WEST besteht durchaus Sichtbehinderung durch das Schwenken von Fahnen und stehenden Fans und dem Wurfschutznetz. Reklamationen aufgrund dieser Gegebenheiten sind ausgeschlossen.

9) Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. Es besieht aber kein Sitzplatzanspruch.

10) Der Abonnent erklärt die Stadionordnung gelesen zu haben und unterwirft sich dieser Stadionordnung ausdrücklich. Zusätzliche Ausfertigungen der Stadionordnung können kostenlos in der Geschäftsstelle angefordert werden. Jeder Verstoß gegen die Stadionordnung stellt einen Missbrauch der Jahreskarte dar.

11)Bei Verstößen gegen die Stadionordnung (z.B. Werfen von Pyrotechnischen Produkten oder sonstiger Gegenstände, Eindringen in den Spielfeldbereich, Beschädigungen etc.) verpflichtet sich der Abonnent jeglichen dem SK Rapid entstehenden Schaden (etwa auch verhängte Verbandsstrafen) zu ersetzen. Weiters kann bei Verstößen gegen die Stadionordnung im Zusammenhang mit einer Veranstaltung des SK Rapid innerhalb oder außerhalb des Stadions ein STADIONVERBOT ausgesprochen werden. Ein Stadionverbot kann auch gegen Personen verhängt werden, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt werden.

12)E in Missbrauch der Jahreskarte hat den Entzug der Jahreskarte ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises zur Folge.

13) Der Abonnent ist ausdrücklich mit der Weitergabe von Bildmaterial, seine Person betreffend, aus der Videoüberwachung an Sicherheitsbehörden einverstanden.

14) Alkoholisierte oder unter Drogen stehende oder vermummte Personen haben keinen Zutritt in das Stadion.

15) Der Abonnent erklärt sich damit einverstanden, dass seine beim SK Rapid vorliegenden Adressdaten zu Zwecken eigener Direktwerbung gespeichert und bearbeitet werden und nur in Fällen der Optimierung der Versandabwicklung an Dritte weitergegeben werden.

16) Erziehungsberechtigte haften für die Erziehungsbefohlenen. Im Falle der Weitergabe der Jahreskarte haftet der Abonnent für jedes Fehlverhalten jener Person der er die Jahreskarte überlassen hat.

bearbeitet von Lichtgestalt

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Weltklassecoach
14) Alkoholisierte oder unter Drogen stehende oder vermummte Personen haben keinen Zutritt in das Stadion.

oh gott, was haben sich die verantwortlichen einfallen lassen. jetzt geht unser zuschauerschnitt wieder in den keller :laugh:

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Schlafmütze :)
2) Die Jahreskarte gilt für alle Meisterschaftsheimspiele des SK Rapid während der Saison 2004/2005 im Gerhard Hanappi Stadion, oder aus besonderen Gründen einem anderen bundesligatauglichen Stadion.

Der Punkt ist aber auch interessant, "Vorsorgebestimmung" für eine eventuell Platzsperre? :D

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14) Alkoholisierte oder unter Drogen stehende oder vermummte Personen haben keinen Zutritt in das Stadion.

oh gott, was haben sich die verantwortlichen einfallen lassen. jetzt geht unser zuschauerschnitt wieder in den keller :laugh:

Dieser Punkt ist allerdings der größte Witz. Wenn das durchgezogen würde, gäb's so schnell keinen ausverkauften BW mehr... :augenbrauen:

bearbeitet von neuron

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Die Nr. 1 in Wien sind wir!
14) Alkoholisierte oder unter Drogen stehende oder vermummte Personen haben keinen Zutritt in das Stadion.

oh gott, was haben sich die verantwortlichen einfallen lassen. jetzt geht unser zuschauerschnitt wieder in den keller :laugh:

Dieser Punkt ist allerdings der größte Witz. Wenn das durchgezogen würde, gäb's so schnell keinen ausverkauften BW mehr... :augenbrauen:

den punkt gibts schon ewig. der wurrde aber noch nie kontrolliert.

mich stört punkt 13 mehr, ich hab zwar noch nie gegen die stadionordnung odeer gesetzte verstoßen, aber ich will trotzdem nicht gerne überwacht werden...

bearbeitet von RAPID FAN

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