Hauptversammlung 2022


BuchiRapid

Hauptversammlung 2022  

241 Stimmen

  1. 1. Geht ihr zur Hauptversammlung?


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Gast
Da Oage schrieb vor 3 Stunden:

Ok, danke...puhh. Die Kameraden nehmen sich da schon ziemlich viel heraus. 

Ich war Anfangs ja eigentlich immer pro WK. Weil ich der Meinung war, diese Herrschaften sind ja viel näher dran und wissen was sie tun. Naja, wissen werdens sie es ja hoffentlich eh. Nur...so ganz überzeugt bin ich nicht mehr, ob das alles das Richtige für unseren Verein ist. 

Warum glaubst schreibe ich seit gefühlt einem halben Jahr, dass das WK so viel Macht hat. WK = Antragszulassungskommission. Steht eigentlich in den Satzungen. Die lesen halt die wenigsten. Ich könnte auch schreiben, "die Macht geht vom Wahlkomitee aus". Listen, Anträge etc. sind sie zuständig.

Daher wäre ein Satzungskonvent angesagt. Abzustimmen wahrscheinlich bei der OHV 2023!!

bearbeitet von Glaukom2

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Jahrhunderttalent

Eigentlich ist das Traurige, dass die Satzung geändert werden muss, weil man anscheinend nicht mal mehr den eigenen Leuten vertrauen kann. Man hätte die Kandidatenliste öffentlich machen können, ordentliche Begründungen fürs ausscheiden, man hätte alle Anträge (sofern kein Spaßantrag) annehmen können und zur Wahl stellen können, man hätte, wenn man schon Anträge ablehnt, diese auch begründen können, usw.. Man könnte fast sagen, man hat sich eigentlich immer gegen Transparenz und gegen die Mitglieder entschlossen. Man hätte ja auch vieles auf freiwilliger Basis machen können, weil einem einfach der Mitgliederverein am Herzen liegt, hat man aber nicht. Und als Dank, kriegen die Leute auch noch überhebliche Antworten. Mich würd gern interessieren, wer da der Initiator ist. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das im Sinne der gewählten Mitglieder im Wahlkomitee ist. Wenn doch, dann kannst da gratulieren. 

Heutzutage musst wirklich jeden kleinen Strich genau erklären, weil sonst immer wer daherkommt, der das schamlos ausnutzt.

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Gast
Skywalker1 schrieb vor 3 Stunden:

Eigentlich ist das Traurige, dass die Satzung geändert werden muss, weil man anscheinend nicht mal mehr den eigenen Leuten vertrauen kann. Man hätte die Kandidatenliste öffentlich machen können, ordentliche Begründungen fürs ausscheiden, man hätte alle Anträge (sofern kein Spaßantrag) annehmen können und zur Wahl stellen können, man hätte, wenn man schon Anträge ablehnt, diese auch begründen können, usw.. Man könnte fast sagen, man hat sich eigentlich immer gegen Transparenz und gegen die Mitglieder entschlossen. Man hätte ja auch vieles auf freiwilliger Basis machen können, weil einem einfach der Mitgliederverein am Herzen liegt, hat man aber nicht. Und als Dank, kriegen die Leute auch noch überhebliche Antworten. Mich würd gern interessieren, wer da der Initiator ist. Kann ich mir nicht vorstellen, dass das im Sinne der gewählten Mitglieder im Wahlkomitee ist. Wenn doch, dann kannst da gratulieren. 

Heutzutage musst wirklich jeden kleinen Strich genau erklären, weil sonst immer wer daherkommt, der das schamlos ausnutzt.

Das WK handelt nach den derzeit gültigen Satzungen, in denen von Transparenz gegenüber seinen Mitgliedern kein Sterbenswörtchen steht. Umsonst wurde seitens des alten Präsidiums keine Änderung der Satzungen angestrebt. Zum Machterhalt ist diese Schrift perfekt formuliert. Das Wahlkomitee ist gem. §12 in den Satzungen des SK Rapid verankert (bitte durchlesen in Bezug der Bestellung, Fristen etc....). Die Zusammensetzung des WK ist in Hinblick der Wahl mittlerweile ein Schmankerl, da sie mit der zu wählenden Liste nicht sehr viel am Hut haben. @Bernd Hartwegerkann ich nur empfehlen einen "ausjudizierten" Antrag zu stellen, den man 1:1 in die Satzung übernehmen könnte - das ist scheinbar Part of the game, leider.

Daher hoffe ich, dass es nach der Wahl des neuen Präsidiums schleunigst zu einem Satzungskonvent kommt, bei dem auch die Mitglieder einzubinden wären. Ein "Rohling" sollte den stimmberechtigten Mitgliedern drei Monate vor der Abstimmung zur Einsicht vorgelegt werden. Änderungen wären dann ohne weiteres noch möglich, bevor die Schrift dann zur Abstimmung geht. 

Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass unter Führung der zukünftigen Vize-Präsidentin Univ.Prof Dipl-Ing. Dr. techn. Dr.h.c. Edeltraud Hanappi-Egger die Satzungen neu gestaltet  bzw. umgemodelt werden. Der Mehrwert wäre garantiert, weil modern und angepasst.

bearbeitet von Glaukom2

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Rapid. Immer. Überall.
Glaukom2 schrieb vor einer Stunde:

@Bernd Hartwegerkann ich nur empfehlen einen "ausjudizierten" Antrag zu stellen, den man 1:1 in die Satzung übernehmen könnte - das ist scheinbar Part of the game, leider.

Das ist halt auch nur eine sehr freie bis extrem fragwürdige Interpretation des Antrags des WK. Die Formulierung von Anträgen als Aufträge steht ja den Mitgliedern vollkommen frei. Gerade weil das Thema komplex ist wurde hier Ja genau kein Antrag auf Satzunsänderung gestellt. Das vorgehen des WK ist in diesem Zusammenhang jedenfalls kompletter Irrsinn. Die kontrollkompetenz war - zumindest wurde es so kommuniziert - eigentlich darauf gerichtet absolut fragwürdiges auszusieben. Klassische Anträge wie „Spieler dürfen keine rosa Schuhe tragen“… klare Überschreitung.

aber das WK in der Form als Antragszulassungskommission werden wir hoffentlich eh nimmer oft erleben.

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зелено бело
Burschi schrieb vor 6 Minuten:

schätze wird erst bei der HV so weit sein

Viel zu spät.


Vielleicht gibt es ja noch eine Konzeptzulassungskommission, die das alles durchnicken muss.

bearbeitet von Parenzo

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Ich hatte ein längeres Telefonat mit @Jürgen Hampel betreffend der Ablehnung meines Antrags. Sein Hauptargument für die Ablehnung war, dass man dem zukünftigen Präsidium keine Vorgaben machen wollte, wie die Gremien aufgesetzt und ausgestaltet werden. Mit der Kommunikation an mich war er auch nicht happy. Er hat mir zugesichert, dass die Themen meines Antrags an das zukünftige Präsidium weitergegeben werden, und dass es von deren Seite (insbes. Stefan Kjaer) auch ernsthaftes Interesse an einem Austausch und Dialog dazu gibt.  

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Postaholic
Bernd Hartweger schrieb vor 16 Minuten:

Ich hatte ein längeres Telefonat mit @Jürgen Hampel betreffend der Ablehnung meines Antrags. Sein Hauptargument für die Ablehnung war, dass man dem zukünftigen Präsidium keine Vorgaben machen wollte, wie die Gremien aufgesetzt und ausgestaltet werden. Mit der Kommunikation an mich war er auch nicht happy. Er hat mir zugesichert, dass die Themen meines Antrags an das zukünftige Präsidium weitergegeben werden, und dass es von deren Seite (insbes. Stefan Kjaer) auch ernsthaftes Interesse an einem Austausch und Dialog dazu gibt.  

Ehrlich, das kann man nicht gleich schreiben? Manche blühen wohl erst auf, wenn sie das Arschloch spielen können. Zum Glück ist nicht jeder so. 

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Tribünenzierde

Wiedermal ein schönes Beispiel aus der Kategorie "Die Geister, die ich rief".

Aus gegebenem Anlass möchte ich auf meine Warnung vor der HV im Jahr 2018 hinweisen, in der schließlich die betreffende Satzungsänderung beschlossen wurde. Ich erinnere auch daran, wie vehement einige derjenigen, die sich jetzt über die Vorgehensweise der Antragszulassungskommission echauffieren, damals selbst und mit falschen Behauptungen für diese Änderung eingetreten sind. Mutmaßlich im Glauben, selbst in das Wahlkomitee gewählt zu werden, was dann allerdings nicht der Fall war. 

FräuleinRottenmeier schrieb am 26.11.2018 um 11:19 :

Ich bin zwar vorwiegend als passiver Mitleser in diesem Forum "aktiv", muss aber angesichts der heute bevorstehenden Hauptversammlung auf einen wichtigen Sachverhalt hinweisen, der hier bislang (überraschenderweise) noch nicht thematisiert wurde:

Der heute vom Präsidium zur Abstimmung vorgelegte Entwurf einer Satzungsänderung sieht eine ganz wesentliche, massive Einschränkung des Antragsrechtes der Mitglieder vor. Derzeit müssen Mitgliederanträge, über die in der Hauptversammlung abgestimmt werden soll, bis spätestens 8 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich dem Präsidenten vorgelegt werden (§ 10 Abs 7 der der Satzungen des SK Rapid). Solcherart fristgerecht eingebrachte Anträge waren bisher zwingend in der Hauptversammlung zu behandeln (Stichwort "Mitgliederverein").

Diese Bestimmung soll nunmehr dahingehend geändert werden, dass künftig derartige Anträge bis 14 Tage vor der HV einzubringen sind (soweit, so gut). Danach entscheidet eine neu geschaffene "Antragszulassungskommission" darüber, ob der Antrag zur Abstimmung in der Hauptversammlung zugelassen wird. Dadurch ist nicht länger sichergestellt, dass alle fristgerecht von Mitgliedern eingebrachten Anträge auch tatsächlich in der Hauptversammlung behandelt und zur Abstimmung gebracht werden. Die "Antragszulassungskommission" ist ident mit dem Wahlkomitee und besteht aus 6 Mitgliedern. Eines aus dem Präsidium, zwei aus dem Kuratorium und drei, die aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder gewählt werden. Zur Zulassung eines Antrages in der HV ist künftig die Zustimmung von zumindest 3 Mitgliedern der "Antragszulassungskommission" erforderlich. 

Ich halte diese Änderung für skandalös und mit dem Selbstbild eines Mitgliedervereins unvereinbar. Offenbar möchte man "nicht genehme" Anträge bereits im Vorfeld ausfiltern. Schon der Begriff der "Antragszulassungskommission" klingt eher nach Nordkorea oder UdSSR, aber nicht nach dem selbsternannten Mitgliederverein SK Rapid. Dass die beiden Mitgliederinitiativen sich im Vorfeld nicht dazu geäußert haben, legt den Verdacht nahe, dass es womöglich einen "Deal" mit dem Präsidium geben könnte - zB iZm den Mitglieder-Kandidaten für das Wahlkomitee bzw die "Antragszulassungskommission". Das fände ich umso bedauerlicher, da die Initiativen bislang immer wieder Probleme aufgezeigt und diese auch klar angesprochen haben.

Für diese vorgeschlagene Satzungsänderung ist in der heutigen HV eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Ich appelliere an alle Mitglieder, hier ein klares Zeichen zu setzen und im Interesse der Mitbestimmungsrechte aller Mitglieder des SK Rapid GEGEN diese Satzungsänderung zu stimmen. Bitte informiert auch andere euch bekannte Mitglieder, da dieses Thema bislang völlig unbemerkt geblieben ist und von Rapid auch nicht aktiv kommuniziert wurde. Der Änderungsentwurf der Satzung ist auf der Rapid-Homepage abrufbar. Danke!

bearbeitet von FräuleinRottenmeier

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Tribünenzierde

Und weil´s manchmal so schön ist im Archiv zu wühlen, hier noch eine Ergänzung von damals zu dem Thema. Leider wurde dieser Ansatz nicht weiterverfolgt. Der Vorwand für die Einführung der Antragszulassungskommission war seinerzeit ja die Verhinderung sogenannter "Spaßanträge". In Wahrheit ging es natürlich immer um eine Einschränkung der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitglieder durch Einziehung einer willkürlich handhabbaren Hürde.

FräuleinRottenmeier schrieb am 27.11.2018 um 16:57 :

Meine Kritik richtet sich nicht gegen die noch zu wählenden Mitgliedervertreter im Wahlkomitee/in der Antragszulassungskommission. Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass diese nach bestem Wissen und Gewissen agieren werden.

ABER: Man sollte bedenken, dass sich die Satzung insb. in schweren Zeiten (und das meine ich nicht sportlich) bewähren muss. Keiner von uns weiß mit Sicherheit, wie sich dieses Komitee in 1, 4 oder mehr Jahren zusammensetzen wird bzw wer schon im nächsten Mitgliedertreffen in das Komitee gewählt wird. Hingegen wissen wir alle, wie schnell unbedachte Entscheidungen getroffen werden bzw das Plenum bei Abstimmungen/Wahlen in die eine oder andere Richtung beeinflusst werden kann. Es genügt ein „falscher“ Mitgliedervertreter und Mitgliederanträge sind womöglich für eine „Legislaturperiode“ verunmöglicht. Das kann massive Konsequenzen haben. 

Wie bereits erwähnt, wäre vielleicht ein an den Initiativantrag im Nationalrat angelehntes Modell sinnvoll: Anträge müssen von 5 Mitgliedern unterfertigt und fristgerecht eingebracht werden, damit diese zwingend in der HV zu behandeln und dieser zur Abstimmung vorzulegen sind. Damit könnte man einzelne „Spaßanträge“ weitgehend verhindern ohne das Mitbestimmungsrecht der Mitglieder unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. Denkt mal darüber nach.

 

 

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Kennt das ASB in und auswendig
xileb0 schrieb am 21.11.2022 um 11:39 :

Echt? Dann hat sich da aber gesetzlich in den letzten Jahren etwas geändert.

Sicher nicht, gilt eigentlich immer schon als Intentitätsnachweis in Österreich.

bearbeitet von tirnweth

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Rapid. Immer. Überall.
Bernd Hartweger schrieb vor einer Stunde:

Ich hatte ein längeres Telefonat mit @Jürgen Hampel betreffend der Ablehnung meines Antrags. Sein Hauptargument für die Ablehnung war, dass man dem zukünftigen Präsidium keine Vorgaben machen wollte, wie die Gremien aufgesetzt und ausgestaltet werden. Mit der Kommunikation an mich war er auch nicht happy. Er hat mir zugesichert, dass die Themen meines Antrags an das zukünftige Präsidium weitergegeben werden, und dass es von deren Seite (insbes. Stefan Kjaer) auch ernsthaftes Interesse an einem Austausch und Dialog dazu gibt.  

Congrats, Konzept Mitgliederverein vom WK (mal wieder) nicht verstanden. fünf, setzen. Unfassbar. Je mehr ich dazu lese, ärgert mich der Umgang mit Mitgliederinteressen... 

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