Corona & österreichische Politik


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Wien nur du allein!
PjotrTG schrieb vor 34 Minuten:

Naja, Gastronomie wird idR sogar der Bereich rund um ihr Lokal zugerechnet.

Teil der Betriebsstätte ist der Garten ganz sicher. Die Frage ist, ob sich der Wirt mit der Aussage, dass er sich dazugesetzt hat, nicht ins eigene Fleisch geschnitten hat - uU hätte es schon gereicht, wenn er die Gäste zum gehen aufgefordert hätte.

Während des Betriebs ganz klar, aber wenn ich mich um 4 Uhr in der Nacht in einen Schanigarten setze, wird kaum der Wirt dafür haftbar sein.

Aber stimmt schon, wenn sich der Wirt dazu gesetzt hat, ist das sicherlich nicht unproblematisch. Auch die Getränke, die @moerli angesprochen hat, könnten ein Problem sein. Insbesondere wenn diese eindeutig dem Lokal zuordenbar sind.

J.E schrieb vor 2 Minuten:

ist zwar die Presse und für dich vermutlich zu hoch, aber vielleicht interessiert es andere:

https://www.google.com/amp/s/amp.diepresse.com/5034216

Aha.

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Wien nur du allein!
PjotrTG schrieb vor 59 Minuten:

Naja, Gastronomie wird idR sogar der Bereich rund um ihr Lokal zugerechnet.

Teil der Betriebsstätte ist der Garten ganz sicher. Die Frage ist, ob sich der Wirt mit der Aussage, dass er sich dazugesetzt hat, nicht ins eigene Fleisch geschnitten hat - uU hätte es schon gereicht, wenn er die Gäste zum gehen aufgefordert hätte.

Hab jetzt nochmal in der GewO (113) nachgelesen:

Zitat

Die Gastgewerbetreibenden haben die Betriebsräume und die allfälligen sonstigen Betriebsflächen, ausgenommen die der Beherbergung dienenden, während der festgelegten Sperrzeiten geschlossen zu halten. Während dieser Zeit dürfen sie Gästen weder den Zutritt zu diesen Räumen und zu diesen Flächen noch dort ein weiteres Verweilen gestatten und die Gäste auch nicht in anderen Räumen oder auf anderen sonstigen Flächen gegen Entgelt bewirten. Die Gastgewerbetreibenden haben die Gäste rechtzeitig auf den Eintritt der Sperrstunde aufmerksam zu machen; sie haben den Betrieb spätestens zur Sperrstunde zu verlassen. 

Würde das so deuten: Um 23 Uhr muss der Garten leer sein. Wenn man sich nachher nochmal hinsetzt (ohne Genehmigung des Wirtes), ist es aber kein Problem (abseits einer möglichen Besitzstörungsklage).

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Neocon schrieb Gerade eben:

Hab jetzt nochmal in der GewO (113) nachgelesen:

Würde das so deuten: Um 23 Uhr muss der Garten leer sein. Wenn man sich nachher nochmal hinsetzt (ohne Genehmigung des Wirtes), ist es aber kein Problem (abseits einer möglichen Besitzstörungsklage).

Genau. So macht das auch Sinn.

Fuxxl schrieb vor 33 Minuten:

Gut, dass vdb seinen Fehler einsieht, sich entschuldigt und nicht allen anderen nur nicht sich selbst die Schuld gibt. 

Kurz hat halt im Gegensatz dazu nichts strafbares gemacht, falls du darauf anspielst ;) Aber politisch kann man es natürlich so bewerten, keine Frage.

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PjotrTG schrieb vor 7 Minuten:

Genau. So macht das auch Sinn.

Kurz hat halt im Gegensatz dazu nichts strafbares gemacht, falls du darauf anspielst ;) Aber politisch kann man es natürlich so bewerten, keine Frage.

vdB auch nicht ihm gehört das Geschäft nicht und muss es daher nicht schließen ?

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Der Koch schrieb vor 10 Minuten:

vdB auch nicht ihm gehört das Geschäft nicht und muss es daher nicht schließen ?

Also ich würde 6 Abs 1 in Verbindung mit 6 Abs 2 der entsprechenden Verordnung schon so verstehen, dass das auch für den Kunden untersagt ist.

Edit: Es ist aber wohl zu argumentieren, dass es nicht strafbar ist, wenn man sich das Covid Maßnahmengesetz dazu ansieht.

bearbeitet von PjotrTG

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PjotrTG schrieb vor 2 Minuten:

Also ich würde 6 Abs 1 in Verbindung mit 6 Abs 2 der entsprechenden Verordnung schon so verstehen, dass das auch für den Kunden untersagt ist.

Abs 2 spricht ausdrücklich vom Betreiber... Nicht vom Gast. Und es ist vom betreten nicht vom Aufenthalt die Rede.... Auch wenn das wohl gemeint ist. 

Insofern nope ;)

Ich sehs übrigens bei Kurz so das er sich aktiv auf Menschen zu bewegt hat und somit durch sein Handeln der Mindestabstand unterschritten wurde. ?

Ja zwei Menschen, zwei Ansichten. 

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ASB-Legende
Der Koch schrieb vor 21 Minuten:

Ich sehs übrigens bei Kurz so das er sich aktiv auf Menschen zu bewegt hat und somit durch sein Handeln der Mindestabstand unterschritten wurde. ?

 

ja! zum beispiel zum lh wallner hält er den abstand nicht ein, und wenn man menschen auf der parkbank straft weil sie zu nahe zusammensitzen, war das natürlich auch ein vergehen von kurz. 

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Der Koch schrieb vor 25 Minuten:

Abs 2 spricht ausdrücklich vom Betreiber... Nicht vom Gast. Und es ist vom betreten nicht vom Aufenthalt die Rede.... Auch wenn das wohl gemeint ist. 

Insofern nope ;)

Gut, dass du mit der Interpretation eines solchen Textes dir nicht so leicht tust, überrascht jetzt nicht.

falcomitdemkoks schrieb vor 4 Minuten:

ja! zum beispiel zum lh wallner hält er den abstand nicht ein, und wenn man menschen auf der parkbank straft weil sie zu nahe zusammensitzen, war das natürlich auch ein vergehen von kurz. 

Politisch vielleicht, nicht aber im Sinne eines strafbaren Verhaltens:

 

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PjotrTG schrieb vor 3 Minuten:

Gut, dass du mit der Interpretation eines solchen Textes dir nicht so leicht tust, überrascht jetzt nicht.

Politisch vielleicht, nicht aber im Sinne eines strafbaren Verhaltens:

 

Wer hat denn sonst das Bummerl beim überschreiten der Sperrstunde? ?

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Dauer-ASB-Surfer
Fuxxl schrieb vor 1 Stunde:

Gut, dass vdb seinen Fehler einsieht, sich entschuldigt und nicht allen anderen nur nicht sich selbst die Schuld gibt. 

Warst du nicht mal ein Hardcore Kurz Fan? Wann hat sich das geändert?

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