COVID-19 in Österreich


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V.I.P.
_Wurzelsepp_ schrieb vor 1 Minute:

Allein die Ausgangsbeschränkung (sofern es so kommt) wegen CT erschüttert mich ziemlich und Wasser auf den Mühlen von Leugnern.

Ein paar hier im asb werden das natürlich verteidigen und befürworten. 

Wie isn das dann mit dem Gleichheitsgrundsatz..... Ich mein das ich als infektiös er abgesondert werd gut und schön.... Aber das der gesunde, getestete in Wien fortgehen dar aber einmal umgefallen in Gerasdorf nicht is dann irgendwie schon seltsam oder? 

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Im ASB-Olymp
_Wurzelsepp_ schrieb vor 1 Minute:

Allein die Ausgangsbeschränkung (sofern es so kommt) wegen CT erschüttert mich ziemlich und Wasser auf den Mühlen von Leugnern.

Ein paar hier im asb werden das natürlich verteidigen und befürworten. 

Es ist halt schon schwierig. Ich unterstell ihnen mal, dass die Intention dahinter eine gute ist, einfach um früher reagieren zu können. Aber das wird so einfach nicht halten können vor dem VfGH, alleine weil es schon ausreicht wenn ein Bundesland das CT einfach wieder komplett verpfuscht. Das ist einfach keine sinnvoll messbare Größe ohne einer funktionierenden Qualitätskontrolle bzw einheitlichen Vorgaben. ICU Betten sind relativ gut messbar, CT ist es mmn nicht weil von zu vielen Faktoren abhängig...

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Der Koch schrieb vor 2 Minuten:

Wie isn das dann mit dem Gleichheitsgrundsatz..... Ich mein das ich als infektiös er abgesondert werd gut und schön.... Aber das der gesunde, getestete in Wien fortgehen dar aber einmal umgefallen in Gerasdorf nicht is dann irgendwie schon seltsam oder? 

Mal schauen ob und wenn ja wie es in die Verordnung kommt. Quelle ist halt oe24, aber ich find diesen Gedankengang bei unseren Verantwortlichen logisch - wundern braucht man sich über gar nichts mehr. 

reallumpi schrieb vor 1 Minute:

Es ist halt schon schwierig. Ich unterstell ihnen mal, dass die Intention dahinter eine gute ist, einfach um früher reagieren zu können. Aber das wird so einfach nicht halten können vor dem VfGH, alleine weil es schon ausreicht wenn ein Bundesland das CT einfach wieder komplett verpfuscht. Das ist einfach keine sinnvoll messbare Größe ohne einer funktionierenden Qualitätskontrolle bzw einheitlichen Vorgaben. ICU Betten sind relativ gut messbar, CT ist es mmn nicht weil von zu vielen Faktoren abhängig...

Genau das meine ich. Mir ist der Gedanke dahinter egal, es wirkt einfach nur dilletantisch. Zukünftig gibt's dann, sehr überspitzt formuliert, eine Ausgangsbeschränkung für Wien, wenn's Derby ist :love:

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V.I.P.
reallumpi schrieb vor 2 Minuten:

Es ist halt schon schwierig. Ich unterstell ihnen mal, dass die Intention dahinter eine gute ist, einfach um früher reagieren zu können. Aber das wird so einfach nicht halten können vor dem VfGH, alleine weil es schon ausreicht wenn ein Bundesland das CT einfach wieder komplett verpfuscht. Das ist einfach keine sinnvoll messbare Größe ohne einer funktionierenden Qualitätskontrolle bzw einheitlichen Vorgaben. ICU Betten sind relativ gut messbar, CT ist es mmn nicht weil von zu vielen Faktoren abhängig...

Ja, wir sind mitten in einer Pandemie. Wenn man das aber etwas losgelöst davon betrachtet, ist das ein Ermächtigungsgesetz, da es den Behörden de facto völlig willkürlich ermöglicht, diese Beschränkungen zu erlassen - man braucht ja nur das CT-Personal zu reduzieren und voila. Halten kann das nicht (aber wen wunderts, bei den anderen Texten aus dem Gesundheitsministerium).

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Im ASB-Olymp
_Wurzelsepp_ schrieb vor 3 Minuten:

Genau das meine ich. Mir ist der Gedanke dahinter egal, es wirkt einfach nur dilletantisch. Zukünftig gibt's dann, sehr überspitzt formuliert, eine Ausgangsbeschränkung für Wien, wenn's Derby ist :love:

Nachdem die Geschichte ja durch den Bundesrat müsste (denke ich) wirds dort hoffentlich sowieso mal geblockt. Sowas darf einfach nicht durchgehen, denn wie du sagst, wo zieht man die Grenze in Zukunft...

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PjotrTG schrieb Gerade eben:

Ja, wir sind mitten in einer Pandemie. Wenn man das aber etwas losgelöst davon betrachtet, ist das ein Ermächtigungsgesetz, da es den Behörden de facto völlig willkürlich ermöglicht, diese Beschränkungen zu erlassen - man braucht ja nur das CT-Personal zu reduzieren und voila. Halten kann das nicht (aber wen wunderts, bei den anderen Texten aus dem Gesundheitsministerium).

Zumindest bis zum Urteil des vfgh haltet es. Das ist schon viel zu lange für solch eine Willkür. 

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V.I.P.
PjotrTG schrieb vor 3 Minuten:

Ja, wir sind mitten in einer Pandemie. Wenn man das aber etwas losgelöst davon betrachtet, ist das ein Ermächtigungsgesetz, da es den Behörden de facto völlig willkürlich ermöglicht, diese Beschränkungen zu erlassen - man braucht ja nur das CT-Personal zu reduzieren und voila. Halten kann das nicht (aber wen wunderts, bei den anderen Texten aus dem Gesundheitsministerium erfüllten Wünschen aus dem Kanzleramt).

FYP

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Diable. Jambe!
Der Koch schrieb vor 15 Minuten:

Wie isn das dann mit dem Gleichheitsgrundsatz..... Ich mein das ich als infektiös er abgesondert werd gut und schön.... Aber das der gesunde, getestete in Wien fortgehen dar aber einmal umgefallen in Gerasdorf nicht is dann irgendwie schon seltsam oder? 

Mhmmm würde mir da nicht einmal als erstes einfallen. Müsste man sich genauer ansehen, kann sein dass es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, aber dementsprechend muss man dann auch sämtliche, bundesweiten Lockdowns in Zukunft unterlassen bei einem gravierenden Gefälle in punkto Infektionslage.

Woran diese Regelung eindeutig scheitert: Sie ist bei Gott nicht verhältnismäßig. Eine Behörde hat Probleme und schon ist der Bezirk down? Damit würde die Behörde eine Macht unvergleichlichen Ausmaßes bekommen ohne dass die Infektionslage wirklich eine Gefahr darstellt. Das ist nicht mit der Kanone auf Spatzen schießen, das ist eine Atombombe auf eine Kakerlake werfen. Gravierende Beschränkungen dürfen erst vor dem unmittelbaren Zusammenbruch des Gesundheitssystems ergriffen werden, niemals vorher. Dahingehend sind auch Lockdown 1 und 3 eindeutig verfassungswidrig gewesen.

Spätestens auf VdB kommt es nun an. Kein Bundespräsident darf dieses Gesetz unterschreiben, besonders keiner wie VdB. Signiert er wirklich diese Schändung, dann wundern wir uns wirklich was alles möglich ist.

bearbeitet von Sanjis Law

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Sanjis Law schrieb vor 11 Minuten:

Spätestens auf VdB kommt es nun an. Kein Bundespräsident darf dieses Gesetz unterschreiben, besonders keiner wie VdB. Signiert er wirklich diese Schändung, dann wundern wir uns wirklich was alles möglich ist.

Nein, das ist falsch. Nicht seine Aufgabe und wäre wohl ein Verfassungsbruch.

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Diable. Jambe!
PjotrTG schrieb vor 4 Minuten:

Nein, das ist falsch. Nicht seine Aufgabe und wäre wohl ein Verfassungsbruch.

Der Bundespräsident hat nach Art. 47 (1) B-VG das verfassungsmäßige Zustandekommen der Bundesgesetze zu beurkunden. Inwieweit sich seine Prüfrolle hieraus ergibt, darüber gibt es vier Theorien in der österreichischen Rechtswissenschaft. Die Theorien reichen von einer Prüfrolle für die Einhaltung vom verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahren bis hin zu einem uneingeschränkten materiellen und formellen Prüfrecht.

Die herrschende Ansicht ist, dass dem Bundespräsidenten auf Grund einer generellen Verfassungsverletzung durch das Bundesgesetz die Beurkundung verweigern darf. Daher steht es VdB zu, die Beurkundung eines materiell verfassungswidrigen Gesetzes zu verweigern.

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Superkicker
Schönaugürtel Mario schrieb vor 1 Minute:

VDB wird leider an schas unternehmen. Der hängt an der grünen hundeleine.

Das versteh ich jetzt nicht. Ist doch als unparteiischer bei der Wahl angetreten.:davinci:

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