Covid-19 und wirtschaftliche Folgen


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V.I.P.
sulza schrieb vor 10 Minuten:

UV plus WKÖ-Beitrag. Und ich kann es vielleicht noch irgendwo verstehen, dass es bei mir - dank meiner Eltern - nicht darum geht, ob ich morgen noch etwas essen werde, oder mir das nicht mehr leisten kann. Aber wenn dann jeder zweite Konzern persönlich über seine Rettung verhandeln darf und man mir ausrichtet, dass es sich in meinem Fall nur um einen Nebenerwerb handelt, habe ich nur noch wenig Verständnis.

ich nehme an, du bist mit deinen eltern mitversichert?

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V.I.P.
J.E schrieb vor 3 Minuten:

ich nehme an, du bist mit deinen eltern mitversichert?

Ja. Weil die gewerbliche Versicherung min. € 4000/Jahr kostet. Da zahle ich dann definitiv drauf. Bisher konnte man mir seitens der WKÖ aber noch nicht erklären, weshalb die Berechtigung zur Beantragung gerade an die Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geknüpft sind.

bearbeitet von sulza

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V.I.P.
sulza schrieb vor 3 Minuten:

Ja. Weil die gewerbliche Versicherung min. € 4000/Jahr kostet. Da zahle ich dann definitiv drauf. Bisher konnte man mir seitens der WKÖ aber noch nicht erklären, weshalb die Berechtigung zur Beantragung gerade an die Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geknüpft sind.

es gäbe ja noch die selbstversicherung in der kv/pv (ca. € 65,00/monat) im zuge einer geringfügigen beschäftigung. klar, wenn du eh noch mitversichert sein kannst, vielleicht nicht attraktiv genug

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V.I.P.
J.E schrieb vor 1 Minute:

es gäbe ja noch die selbstversicherung in der kv/pv (ca. € 65,00/monat) im zuge einer geringfügigen beschäftigung. klar, wenn du eh noch mitversichert sein kannst, vielleicht nicht attraktiv genug

Das ist hier gewissermaßen der Zwiespalt. Eigentlich fahre ich mit der Mitversicherung relativ gut. Dass in der mit Abstand schwersten Zeit meiner beruflichen Tätigkeit plötzlich die Kranken-, Arbeitslosen-, und Pensionsverischerung zu einer Pandemieversicherung umgewandelt wurden, konnte man leider nicht ahnen.

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Im ASB-Olymp
derGrazer schrieb vor 5 Minuten:

Weil ichs grad in der ZiB2 ghört hab - Gaststätten sollen ab 15.5. wieder aufsperren, dürren aber laut Verordnung bis 30.6. nicht betreten werden :confused:

Die aktuelle Verordnung wird ja durch eine neue ersetzt.

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Postinho
reallumpi schrieb vor 9 Stunden:

Die aktuelle Verordnung wird ja durch eine neue ersetzt.

Eh, die Frage ist wann - für Arbeitgeber, die neue Dienstverträge bereitstellen müssen, sicher ein Gspaß.... 

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
derGrazer schrieb vor 1 Minute:

Eh, die Frage ist wann - für Arbeitgeber, die neue Dienstverträge bereitstellen müssen, sicher ein Gspaß.... 

lustig ist wohl recht wenig, was corona betrifft. aber ich glaub dienstverträge waren ohnehin noch selten lustig. wo ist jetzt das konkrete problem eigentlich?

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Postinho
raumplaner schrieb vor 1 Minute:

lustig ist wohl recht wenig, was corona betrifft. aber ich glaub dienstverträge waren ohnehin noch selten lustig. wo ist jetzt das konkrete problem eigentlich?

Mir persönlich ists eh Powidel, ich freu mich jedenfalls auf meine erste Melange wieder - konkret ging es mir darum, dass Wiedereröffnung der Gastronomie und ein gleichzeitiges (derzeit geltendes) Betretungsverbot sich ein bisserl widersprechen. 

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
derGrazer schrieb vor 1 Minute:

Mir persönlich ists eh Powidel, ich freu mich jedenfalls auf meine erste Melange wieder - konkret ging es mir darum, dass Wiedereröffnung der Gastronomie und ein gleichzeitiges (derzeit geltendes) Betretungsverbot sich ein bisserl widersprechen. 

und was hat das jetzt mit den dienstverträgen zu tun?

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Postinho
raumplaner schrieb vor 28 Minuten:

und was hat das jetzt mit den dienstverträgen zu tun?

Insofern, dass ein Rechtsanwalt in der ZiB II gesagt hat, dass er seinen Klienten im Moment nicht dazu raten kann, solche (mit Arbeitsbeginn 15.5.) zu erstellen...

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Wien nur du allein!
derGrazer schrieb vor 14 Minuten:

Insofern, dass ein Rechtsanwalt in der ZiB II gesagt hat, dass er seinen Klienten im Moment nicht dazu raten kann, solche (mit Arbeitsbeginn 15.5.) zu erstellen...

Wobei ich nicht ganz verstehe, warum man hier nicht einen bedingten Vertrag schließen kann. "Der Arbeitsbeginn 15.5. gilt nur, wenn bis dahin das Betretungsverbot aufgehoben wird. Andernfalls mit dem Tag, an dem dies geschieht." Das wird wohl kein Arbeitsgericht aufheben.

Aber grundsätzlich ist die Kritik natürlich berechtigt. Als Unternehmer muss ich mich an Gesetze und Verordnungen und nicht an Pressekonferenzen von Regierungsmitgliedern halten. Daher sollte diese Verordnung umgehend veröffentlich werden, um eine gewisse Planungssicherheit herzustellen. Es müssen ja auch Dienstpläne erstellt usw.

Auf der anderen Seite muss man auch der Regierung etwas Zeit geben. Besser man wartet noch einen Tag und hat dann eine ordentliche Verordnung als es kommt wieder ein Pfusch dabei raus. Aber zumindest Ende dieser Woche wäre angebracht. Für die Hotels dann Ende nächster Woche.

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derGrazer schrieb vor 33 Minuten:

Insofern, dass ein Rechtsanwalt in der ZiB II gesagt hat, dass er seinen Klienten im Moment nicht dazu raten kann, solche (mit Arbeitsbeginn 15.5.) zu erstellen...

dann muss der unternehmer halt warten, bis er für sich die entsprechende rechtssicherheit gefunden hat. geht ja eh der gesamten branche so, im schlimmsten fall sperrt halt niemand bereits am 15.5. auf. 

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Postinho
raumplaner schrieb vor 29 Minuten:

dann muss der unternehmer halt warten, bis er für sich die entsprechende rechtssicherheit gefunden hat. geht ja eh der gesamten branche so, im schlimmsten fall sperrt halt niemand bereits am 15.5. auf. 

Eh - wird halt vielleicht ein bisserl suboptimal kommuniziert....

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derGrazer schrieb vor 3 Minuten:

Eh - wird halt vielleicht ein bisserl suboptimal kommuniziert....

es sind halt dynamische zeiten. sonst gibt es oft vorlauf von mehreren monaten bis sogar jahren.

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