Covid-19 : Auswirkungen auf den Sport


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V.I.P.
muk schrieb vor 3 Stunden:

Kompletter Blödsinn.

Laut WKO gilt der Barhocker als normaler Sitzplatz wenn alle Abstandsregeln eingehalten werden

Edit: Und sogar nach Auskunft des Gesundheitsministeriums ist das so.https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5865826/Verschaerfungen-in-der-Gastronomie_Keine-Maskenpflicht-fuer-Gaeste

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162

 

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V.I.P.
muk schrieb vor 7 Minuten:

Ok. Du sagst also das Gesundheitsministerium lügt und gibt absichtlich falsche Informationen aus.

Ich verlinke dir und screenshote genau das Gesetz und nicht einen Artikel der kleinen Zeitung :o

P.S.: Du kannst auch auf die Seite des zuständigen BMLRT und der WKO: sichere-gastfreundschaft.at und dort die Hinweise lesen.

bearbeitet von Der Koch

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Surft nur im ASB

Ich habe nicht gesagt das der Gesetzestext nicht stimmt oder Du die Unwahrheit sagst.

Ich kann Dir nur sagen was a. Das Gesundheitsministerium der Kleinen auf Anfrage geantwortet hat...und b. Das mir die WkÖ Steiermark die Auskunft gegeben hat das der Barhocker vor der Bar als Sitzplatz gilt, wenn er sich nicht in unmittelbarer Nähe der Ausschank befindet.

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V.I.P.
muk schrieb vor 32 Minuten:

Ich habe nicht gesagt das der Gesetzestext nicht stimmt oder Du die Unwahrheit sagst.

Ich kann Dir nur sagen was a. Das Gesundheitsministerium der Kleinen auf Anfrage geantwortet hat...und b. Das mir die WkÖ Steiermark die Auskunft gegeben hat das der Barhocker vor der Bar als Sitzplatz gilt, wenn er sich nicht in unmittelbarer Nähe der Ausschank befindet.

Und genau das ist der Gesetzestext. Ein Barhocker ist an der Bar (für mich die Ausgabestelle) wenn nach dieser einen (nach 3) ausreichenden Abstand zur Ausgabestelle hat dann ist es ein Verabreichungsplatz nach 3a  :super:

So wie eben vor Stunden gesagt:

Der Koch schrieb vor 15 Stunden:

Nein es gilt nen Abstand zur Ausgabe zu halten dann ist stehen auch erlaubt. Seit 1 Tag is "an der Ausgabestelle sitzen" tabu ?

Wobei das mit Stehen nur im Freien erlaubt wäre,... da hab ich mich auf Kantinenbereiche im Freien berufen. in geschlossenen Räumen ist nur sitzen erlaubt (siehe 3a)

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Dauer-ASB-Surfer

Nachdem Vorarlberg bereits kurz davor steht, den Fußball einstellen zu müssen, gibt es nun - welch Überraschung - Regeländerungen. Demnach dürfte beim Fußball wohl auf die dänische Studie zurückgegriffen werden, die besagt, dass der direkte Körperkontakt in einem Match ja nur wenige Minuten beträgt. Damit fiele Fußball ganz klar unter die 15-Minuten-Grenze und könnte weiterhin erlaubt sein. Fußball wäre dann also auch noch bei Orange erlaubt. 

 

bearbeitet von Anhänger

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KRISCH RAUS!
XSCHLAMEAL schrieb vor 21 Stunden:

max. 100 PAX sind halt leider auch sehr bitter für den Amateurfußball wenn man keine eindeutig zugewiesen Plätze (dh nach genauer Überprüfung: Ticket personalisiert + genaue Platznummer die zugewiesen wurde) durchführen kann. Was zumindest in den unteren Ligen der Fall sein wird.

Kann mir irgendjemand der etwas firm ist mit der Rechtsauslegung sagen was "zugewiesen und gekennzeichnet" wirklich bedeutet?

Ist es auch zugewiesen wenn ich sage "nimm den ersten Platz"? Oder reicht zB eine Nummerierung am Platz und auf der Eintrittskarte - die dann theoretisch kontrolliert werden muss?

@Neocon (falls ich mich nicht täusche)

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Top-Schriftsteller
XSCHLAMEAL schrieb vor 58 Minuten:

Kann mir irgendjemand der etwas firm ist mit der Rechtsauslegung sagen was "zugewiesen und gekennzeichnet" wirklich bedeutet?

Ist es auch zugewiesen wenn ich sage "nimm den ersten Platz"? Oder reicht zB eine Nummerierung am Platz und auf der Eintrittskarte - die dann theoretisch kontrolliert werden muss?

@Neocon (falls ich mich nicht täusche)

Keine Ahnung wie es rechtlich genau aussieht, aber ich denke das fettmarkierte könnte "gelebte Praxis" werden im Amateurfußball und so auch von vielen (inkl. Gesetzgeber) akzeptiert werden. Natürlich nur wenn nicht sowieso in den nächsten Wochen wieder unterbrochen/abgebrochen wird...

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zahi schrieb vor 23 Stunden:

 Und überhaupt, jetzt ist ja schon OOOOORAAAANGEEEEE und wir sind wir ja eh schon kurz vor dem Lockdown usw. Da kriegst echt die Krise.

 

Bedank dich bei der Regierung, die zuerst konkrete Schritte präsentiert zu den Ampelfarben, dann die einstampft, von der Homepage löscht und durch andere Maßnahmen erstmal ersetzt, dann die Ampel umstellt und jetzt ausschnapst, was die Farbe konkret bedeutet...

So wie ich orange in der gelöschten Fassung interpretiert habe, war da Indoor klomplett verboten und Outdoor nur mit Abstand erlaubt. Das ist jetzt offenbar nicht der Fall, aber nachdem nach orange nur mehr rot (=Lockdown?) bleibt, ist das schon ein wenig seltsam...

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Postaholic
XSCHLAMEAL schrieb vor 1 Stunde:

Kann mir irgendjemand der etwas firm ist mit der Rechtsauslegung sagen was "zugewiesen und gekennzeichnet" wirklich bedeutet?

Ist es auch zugewiesen wenn ich sage "nimm den ersten Platz"? Oder reicht zB eine Nummerierung am Platz und auf der Eintrittskarte - die dann theoretisch kontrolliert werden muss?

@Neocon (falls ich mich nicht täusche)

In Eisenstadt wurde mit dem Kauf des Tickets eine Nummer ausgegeben, diese war ebenfalls auf ein Heurigen Bankl gepickt - Der Platz zugewiesen und gekennzeichnet.

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KRISCH RAUS!
Richie97 schrieb vor 1 Minute:

In Eisenstadt wurde mit dem Kauf des Tickets eine Nummer ausgegeben, diese war ebenfalls auf ein Heurigen Bankl gepickt - Der Platz zugewiesen und gekennzeichnet.

So werden wir es jetzt auch machen - aber die Nummer kommt auch zu den Kontaktkarten hinzu (einzelne Karten die in eine Box geschmissen werden, nicht wie an anderen Plätzen eine öffentlich einsichtbare Liste. Datenschutz ole) damit man es auch wirklich zugewiesen hat.

Ohne Zuordnung zu Namen ist es mMn nicht wirklich zugewiesen.

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Postaholic
XSCHLAMEAL schrieb vor 4 Minuten:

So werden wir es jetzt auch machen - aber die Nummer kommt auch zu den Kontaktkarten hinzu (einzelne Karten die in eine Box geschmissen werden, nicht wie an anderen Plätzen eine öffentlich einsichtbare Liste. Datenschutz ole) damit man es auch wirklich zugewiesen hat.

Ohne Zuordnung zu Namen ist es mMn nicht wirklich zugewiesen.

Name wurde dort eh auch von der Kassadame aufgenommen. War quasi wie der Kauf eines Bundesliga Auswärtssektortickets an der Kassa. 

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Wien nur du allein!
XSCHLAMEAL schrieb vor 2 Stunden:

Kann mir irgendjemand der etwas firm ist mit der Rechtsauslegung sagen was "zugewiesen und gekennzeichnet" wirklich bedeutet?

Ist es auch zugewiesen wenn ich sage "nimm den ersten Platz"? Oder reicht zB eine Nummerierung am Platz und auf der Eintrittskarte - die dann theoretisch kontrolliert werden muss?

@Neocon (falls ich mich nicht täusche)

Schwer zu sagen, da in der Verordnung dazu nicht mehr steht und es naturgemäß keine Rechtssprechung dazu gibt. Ich würde diese Regelung aber eher weit auslegen, da sie in erster Linie dazu dient, Veranstaltungen mit Sitzplätzen von jenen zu unterscheiden, wo in erster Linie gestanden wird und Sitzplätze "so nebenbei auch vorhanden sind".

Ich hätte da ein klassisches Zeltfest vor Augen, wo zwar Sitzplätze vorhanden sind, aber eigentlich keine Zuordnung erfolgt und zwischendurch auch immer gestanden bzw. der Platz gewechselt wird. Diese fallen daher mAn unter die strengere "ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze"-Regelung.

Beim klassischen Unterhaus-Fußball, wo es oft eine Tribüne mit Sitzplätzen gibt, könnte man hingegen schon die größzügigere Regelung anwenden. Am besten wäre natürlich, wenn Reihe und Platz auf der Karte stehen, mMn ist ein "nimm den ersten Platz" aber auch vertretbar. Wichtig ist nur, dass wirklich überall gesessen wird ("Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen"). Etwas problematisch sind Sitzbänke. Diese müssten wohl irgendwie markiert bzw. unterteilt werden (z.B. mit Klebeband), damit aus einer Bank eindeutig 3 Sitzplätze werden.

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KRISCH RAUS!
Neocon schrieb vor 2 Minuten:

Schwer zu sagen, da in der Verordnung dazu nicht mehr steht und es naturgemäß keine Rechtssprechung dazu gibt. Ich würde diese Regelung aber eher weit auslegen, da sie in erster Linie dazu dient, Veranstaltungen mit Sitzplätzen von jenen zu unterscheiden, wo in erster Linie gestanden wird und Sitzplätze "so nebenbei auch vorhanden sind".

Ich hätte da ein klassisches Zeltfest vor Augen, wo zwar Sitzplätze vorhanden sind, aber eigentlich keine Zuordnung erfolgt und zwischendurch auch immer gestanden bzw. der Platz gewechselt wird. Diese fallen daher mAn unter die strengere "ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze"-Regelung.

Beim klassischen Unterhaus-Fußball, wo es oft eine Tribüne mit Sitzplätzen gibt, könnte man hingegen schon die größzügigere Regelung anwenden. Am besten wäre natürlich, wenn Reihe und Platz auf der Karte stehen, mMn ist ein "nimm den ersten Platz" aber auch vertretbar. Wichtig ist nur, dass wirklich überall gesessen wird ("Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen"). Etwas problematisch sind Sitzbänke. Diese müssten wohl irgendwie markiert bzw. unterteilt werden (z.B. mit Klebeband), damit aus einer Bank eindeutig 3 Sitzplätze werden.

Danke dir. Wir sind jetzt dabei die Sitze und zusätzlichen Bänke zu nummerieren - abgesperrt sind sie schon länger.

Was aus der Verordnung auch nicht wirklich hervorgeht (außer ich hätte etwas übersehen) ist, muss die Person auch die ganze Zeit sitzen oder kann sie an dem zugewiesenen Sitzplatz auch stehen.

Eigenverantwortung gilt ja gsd noch immer.

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Wien nur du allein!
XSCHLAMEAL schrieb vor 2 Minuten:

Was aus der Verordnung auch nicht wirklich hervorgeht (außer ich hätte etwas übersehen) ist, muss die Person auch die ganze Zeit sitzen oder kann sie an dem zugewiesenen Sitzplatz auch stehen.

Diese Frage hab ich mir auch schon öfter gestellt und nicht abschließend beantworten können. Bei Rapid hat man jedenfalls sehr darauf geachtet, dass die Leute sitzen bleiben. Der Stadionsprecher hat auch interveniert, als "Steht auf wenn ihr Grüne seid" angestimmt wurde.

Argumente gegen eine Sitzpflicht: Das Vorschreiben von zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen dient in erster Linie dazu, dass Abstände eingehalten werden. Bei einem Stehplatz-Konzert ist das z.B. nicht der Fall bzw. wesentlich schwieriger einzuhalten. Aus virologischer Sicht macht es auch keinen Unterschied, ob man auf seinem Platz steht oder sitzt.

Argumente für eine Sitzpflicht: Der ordnungsgemäße Gebrauch eines Sitzplatzes erfolgt im sitzen und der Minister hatte diesen ordnungsgemäßen Gebrauch bei der Verordnung wohl im Sinne. Wenn man Stehplätze zulassen hätte wollen, dann hätte man auch die Forumlierung "zugewiesenen und gekennzeichneten Stehplatzbereiche" wählen können.

Als Veranstalter würde ich jedenfalls genau darauf achten, dass man zumindest auf seinem Platz bleibt. Ich würde die Leute auch bitten, sich möglichst hinzusetzen, um kein Problem mit der Behörde zu riskieren. Ein kurzes Aufstehen (z.B. bei einem Tor) ist sicherlich kein Problem.

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