der "wichtige frage thread"


j.d.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
hcg schrieb vor einer Stunde:

Asking for a friend:

Wohnung (Wohnung A) wurde saniert von einem "Pfuscher" (Genossenschaft) - nun scheint in der Wohnung darunter (Wohnung B)Wasser einzudringen (Ursache noch unklar - vermutlich aufgrund Änderungen in Wohnung A.

Wohnungsmieter A ist versichert ("Haushaltsversicherung") - haftet diese trotz Umbauten durch einen Pfuscher? Wie soll man das am Besten kommunizieren?


Unter Umbauten einfach nur eine "Grundsanierung" (neue Toilette, Dusche,Fliesen,...) zu verstehen.


Danke!

In dem Fall die Umbauten wohl nicht erwähnen, weil wennst den Pfuscher angibst oder dich selbst, wennst kein Profi bist, wird dir die Versicherung was pfeifen.

Wenn's dann aber später doch draufkommen es war unsachgemäßer Umbau ( da muss man wohl den Vertrag lesen ob ein Pfuscher mit Berufsberechtigung dran war oder nicht) werden sie wohl Betrugsanzeige stellen. Und der Pfuscher wird auch Probleme bekommen.

Sicherste Variante wohl Eigenregie angeben, weil Pfuscher werdens dich bei der Finanzpolizei evtl. melden.

Auf Kulanz hoffen. Wäre meine Meinung als Laie. Kommt drauf an wieviel er riskieren will bei den Angaben.

Kurz, er hat die Arschkarte.

 

bearbeitet von cmburns

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Fly like an airliner
cmburns schrieb am 5.3.2020 um 11:12 :

In dem Fall die Umbauten wohl nicht erwähnen, weil wennst den Pfuscher angibst oder dich selbst, wennst kein Profi bist, wird dir die Versicherung was pfeifen.

Wenn's dann aber später doch draufkommen es war unsachgemäßer Umbau ( da muss man wohl den Vertrag lesen ob ein Pfuscher mit Berufsberechtigung dran war oder nicht) werden sie wohl Betrugsanzeige stellen. Und der Pfuscher wird auch Probleme bekommen.

Sicherste Variante wohl Eigenregie angeben, weil Pfuscher werdens dich bei der Finanzpolizei evtl. melden.

Auf Kulanz hoffen. Wäre meine Meinung als Laie. Kommt drauf an wieviel er riskieren will bei den Angaben.

Kurz, er hat die Arschkarte.

 

Mein Freund bedankt sich.

bearbeitet von hcg

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Top-Schriftsteller

Müsste sich darum nicht die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung kümmern? Zumindest war es glaub ich bei einem Freund so. Der hatte einen Wasserschaden in der Mauer (nicht zugänglich, nicht sichtbar), und die Decke der Wohnung darunter wurde feucht. Anruf bei Hausverwaltung, die haben dann einen Handwerker geschickt und es repariert.

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Fly like an airliner
Santiago82 schrieb vor 33 Minuten:

Müsste sich darum nicht die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung kümmern? Zumindest war es glaub ich bei einem Freund so. Der hatte einen Wasserschaden in der Mauer (nicht zugänglich, nicht sichtbar), und die Decke der Wohnung darunter wurde feucht. Anruf bei Hausverwaltung, die haben dann einen Handwerker geschickt und es repariert.

 

Relii schrieb vor 26 Minuten:

ich würde das grundsätzlich auch mal zuerst über die hausverwaltung spielen (bzw. der nachbar drunter sollte das machen).

Hat "der Freund" auch so vor - die Frage ist nur wenn es sich auf einen "unsachgemäßen Umbau" zurückführen lässt ob die Hausverwaltung sich nicht versucht (verständlicherweise) schadlos zu halten und die Versicherung einem was pfeifft weil es eben kein Professionist durchgeführt hat. Also quasi die Abklärung und das Verhalten im "Worst case"

 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
DerFremde schrieb am 3.3.2020 um 11:01 :

Also jedenfalls die Schlüssel, die diese Schlüsseltresore öffnen, sind so gut wie überhaupt nicht nachmachbar.

Wer glaubt diesem Typen überhaupt noch was? Den HS-Schlüssel kann in der Tat keiner nachmachen, sonst würden Einbrecherbanden Party machen. Das ist ein codierter Magnetschlüssel, den nur Berechtigte für 5000 Euro bekommen. Und selbst der passt nicht in ganz Österreich, weil es da nach Regionen aufgeteilte Schlösser gibt.

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legende
hcg schrieb vor 3 Stunden:

 

Hat "der Freund" auch so vor - die Frage ist nur wenn es sich auf einen "unsachgemäßen Umbau" zurückführen lässt ob die Hausverwaltung sich nicht versucht (verständlicherweise) schadlos zu halten und die Versicherung einem was pfeifft weil es eben kein Professionist durchgeführt hat. Also quasi die Abklärung und das Verhalten im "Worst case"

 

gut, ist dann halt die frage, wie groß der schaden überhaupt ist, inwieweit sich was nachweisen lässt und wie sehr die versicherung nachhakt. ohne jetzt zu wissen was gemacht wurde, aber eine dusche umbauen/verfliesen sollte ja nicht gleich die untere wohnung überfluten.

was hat "der freund" denn machen lassen was rohre, dichtungen, etc. betrifft?

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hcg schrieb vor 3 Stunden:

Danke für dein Kommentar - laut Rechtsanwalt wäre das durchaus möglich btw - aber ja, danke

Vorher einen Pfuscher holen und sich dann beschweren... Und vermutlich ist er auch noch ein Freund. Super!

Das gesparte Geld vom Pfuscher in die Reparatur investieren und das nächste mal eine Firma beauftragen. Die sind auch versichert.

bearbeitet von Hammerwerfer

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Wien nur du allein!

Auch eine Pfusch-Vereinbarung, ist ein gültiger Vertrag. Rechtwidrig ist dabei nur die Rechnungslegung, nicht die Arbeit an sich. Wenn ich beim ausmalen die Wohnung abfackle kann ich mich auch nicht darauf berufen, dass ich ja nur pfusche. Aber in der Durchsetzung natürlich wesentlich schwieriger.

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Institut für genoppte Gurken
Neocon schrieb vor 36 Minuten:

Auch eine Pfusch-Vereinbarung, ist ein gültiger Vertrag. Rechtwidrig ist dabei nur die Rechnungslegung, nicht die Arbeit an sich. Wenn ich beim ausmalen die Wohnung abfackle kann ich mich auch nicht darauf berufen, dass ich ja nur pfusche. Aber in der Durchsetzung natürlich wesentlich schwieriger.

Bekannter von mir hat sich im Pfusch einen Kachelofen setzen lassen, und dann ist ihm das Wohnzimmer abgebrannt. Weils ein Fachmann war, hat die Versicherung gezahlt. Anzeige wegen Steuerhinzerziehung wurde dann natürlich schon erhoben.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Minute:

Bekannter von mir hat sich im Pfusch einen Kachelofen setzen lassen, und dann ist ihm das Wohnzimmer abgebrannt. Weils ein Fachmann war, hat die Versicherung gezahlt. Anzeige wegen Steuerhinzerziehung wurde dann natürlich schon erhoben.

Interessehalber, angezeigt wurden dann beide, oder?

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