Covid-19 "Coronavirus"


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Pirius schrieb vor 4 Minuten:

Kann auch sein. Das liegt aber in seinem Ermessensspielraum. Wie gesagt: wen er dich das zweite oder dritte Mal am Tag sieht, wird er dich vielleicht schon aufhalten. Wenn er den Eindruck hat du bist da mit Personen unterwegs die nicht zu deinem Haushalt gehören, wird er dich vielleicht aufhalten. Wenn er den Eindruck hat du bist besoffen, wird er dich vielleicht aufhalten, etc.

Grundsätzlich besteht eben: 

§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

Ausnahmen sind dem öffentlichen Organ glaubhaft zu machen.

Okay. Lassen wir es. Sinnlos mit dir

Pirius schrieb vor 1 Minute:

Natürlich darfst du. Unter gewissen Voraussetzungen und wenn du glaubhaft machen kannst, dass du zu dem Zweck unterwegs bist. Das heißt aber nicht volle Bewegungsfreiheit unter Berufung auf §2(5).

Alles klar 

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#RestoreTheSnyderverse
_Wurzelsepp_ schrieb vor 3 Minuten:

Wenn ich mich draußen alleine oder mit Familie frei bewege (von mir aus nimmt man halt die kopierten Meldezettel mit :lol:) und mit keinen anderen Personen zusätzlich in Kontakt komme, wird sich auch der Beamte brausen gehen dürfen bzw nicht einmal einen Versuch unternehmen eine Unterhaltung bzgl meines Tuns anstreben. 

Brausen gehen kann er sich wenn du glaubhaft machen kannst, dass die Personen mit denen du unterwegs bist in deinem Haushalt leben. Meldezettel wäre dafür natürlich ein unschlagbarer Beleg. Aber wie das "glaubhaft machen" auszusehen hat ist nicht definiert. Wenn der Polizist den Eindruck hat das wäre deine Familie wird's auch ausreichen.

bearbeitet von Pirius

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Pirius schrieb vor 1 Minute:

Brausen gehen kann er sich wenn du glaubhaft machen kannst, dass die Personen mit denen du unterwegs bist in deinem Haushalt leben. Meldezettel wäre dafür natürlich ein unschlagbarer Beleg. Aber wie das "glaubhaft machen" auszusehen hat ist nicht definiert. Wenn der Polizist den Eindruck hat das wäre deine Familie wird's auch ausreichen.

Wie gesagt es liegt in seinem Ermessen, wenn ich eine Stunde am See verweile, aber micht wenn ich mich in einer ständigen Bewegung bin und den einzuhaltenden Abstand gewährleiste. Ich glaub der verrennst dich da in etwas. Ist ja kein Problem bei der Vielzahl an Informationen in den letzten Tagen auch mal falsch zu liegen. 

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Im ASB-Olymp
Pirius schrieb vor 1 Minute:

Brausen gehen kann er sich wenn du glaubhaft machen kannst, dass die Personen mit denen du unterwegs bist in deinem Haushalt leben. Meldezettel wäre dafür natürlich ein unschlagbarer Beleg. Aber wie das "glaubhaft machen" auszusehen hat ist nicht definiert. Wenn der Polizist den Eindruck hat das wäre deine Familie wird's auch ausreichen.

Im Normalfall wird dich der Polizist ja nichtmal aufhalten. Ausser ihr seid eine grossfamilie.

Und wie eh schon paar mal gesagt, bist allein unterwegs schaut er dich nichtmals an, da er sogar explizit dazu angehalten ist Personen die alleine spazieren oder laufen in Ruhe zu lassen!

Ob du es glaubst oder nicht sei dir belassen

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Praise the Lord
Pirius schrieb vor 1 Minute:

Brausen gehen kann er sich wenn du glaubhaft machen kannst, dass die Personen mit denen du unterwegs bist in deinem Haushalt leben. Meldezettel wäre dafür natürlich ein unschlagbarer Beleg. Aber wie das "glaubhaft machen" auszusehen hat ist nicht definiert. Wenn der Polizist den Eindruck hat das wäre deine Familie wird's auch ausreichen.

Theoretisch hast du Recht, ja. 
Man müsste den Polizist glaubhaft macht, dass man alleine spazieren geht bzw. mit deiner Familie. Dies natürlich nur in dem Fall, dass der Polizist dies auch anzweifelt.

Praktisch wäre es reiner Schwachsinn, wenn man allein auf der Straße spaziert, den Polizist glaubhaft machen zu müssen, dass man alleine auf der Straße spaziert. 

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_Wurzelsepp_ schrieb Gerade eben:

Wie gesagt es liegt in seinem Ermessen, wenn ich eine Stunde am See verweile, aber micht wenn ich mich in einer ständigen Bewegung bin und den einzuhaltenden Abstand gewährleiste. Ich glaub der verrennst dich da in etwas. Ist ja kein Problem bei der Vielzahl an Informationen in den letzten Tagen auch mal falsch zu liegen. 

Pirius hat doch immer recht

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aurinko schrieb vor 55 Minuten:

Man hat in den USA gestern mit einer sog. Phase 1 Studie gestartet. Dabei wird der mögliche Impfstoff an einer geringen Anzahl an GESUNDEN Proband (bei dem Versuch sollen es ca. 45 Probanden sein) getestet und das in noch geringen Dosen.  Wenn dass klappt wird die Dosis etwas erhöht und nochmals an GESUNDEN Probanden getestet. Hierbei spricht man von Sicherheitsprüfungen. D

Erst wenn hier keine Problemen auftreten geht man in KRANKE Patienten und schaut sich die Wirksamkeit an (das wäre dann Phase 2 & 3 Studien). Und erst dann kann man sagen, ob der Impfstoff auch was bringt.

Der gestern gestartete Versuch ist in ein paar Tagen erledigt (die praktische Durchführung dauert max. 2 Wochen) aber dann muss dokumentiert, die Ergebnisse zusammengefasst und von der FDA bewertet werden. Und erst dann darf mit dem nächsten Schritt gestartet werden. Da braucht es aber wieder einiges an Planung im Vorfeld. Und jeder Schritt dauert länger. Bei der letzten Studie (Phase 3) brauchst ein paar 1000 Patienten über die ganze USA verteilt. So kommt man dann auf 12-18 Monate, die jetzt immer wieder gesprochen werden.

Wobei ja mWn gerade die USA hinsichtlich der FDA ja einen Ruf hat, da doch eher vorsichtig zu sein - weshalb US Bürger oft experimentelle Behandlungen im Ausland (etwa Mexiko) machen.

Vorsichtig ausgedrückt - andere Länder mit geringeren ethischen Bedenken könnten sowas wohl schneller durchziehen...

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_Wurzelsepp_ schrieb vor 3 Minuten:

Wie gesagt es liegt in seinem Ermessen, wenn ich eine Stunde am See verweile, aber micht wenn ich mich in einer ständigen Bewegung bin und den einzuhaltenden Abstand gewährleiste. Ich glaub der verrennst dich da in etwas. Ist ja kein Problem bei der Vielzahl an Informationen in den letzten Tagen auch mal falsch zu liegen. 

Ich verenne mich in gar nichts. Miene Aussage ist: es gibt eine Ausgangssperre (§1). Hier wird so getan als gäbe es die nicht nur weil man sich ja jederzeit auf die Ausnahme unter §2(5) berufen könne.

Das wird oft genug auch funktionieren. Ändert aber nichts an §1.

bearbeitet von Pirius

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Pirius schrieb Gerade eben:

Ich verenne mich in gar nichts. Miene Aussage ist: es gibt eine Ausgangssperre (§1). Hier wird so getan als gäbe es die nicht nur weil man sich ja jederzeit auf die Ausnahme unter §2(5) berufen könne.

Das wird oft genug auch funktionieren. Änder aber nichts an §1.

Es gibt keine Ausgangssperre, auch wenn du das einfach so behauptest

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Top-Schriftsteller

Beschränkungen missachtet: 15 Anzeigen

Die Tiroler Polizei hat am Dienstag 15 Anzeigen ausgesprochen, weil Menschen sich nicht an die herrschenden Ausgangsbeschränkungen gehalten hatten. Die meisten davon entfielen auf die Stadt Innsbruck. Der Großteil der Menschen habe sich aber einsichtig gezeigt, so die Polizei.

Die Exekutive gehe in dieser Situation „aufklärend und informativ“ vor, sagte Manfred Dummer, Leiter der Tiroler Polizeipressestelle. Für Unbelehrbare gäbe es aber in Form einer Anzeige Konsequenzen. Einer Gruppe an einem Spielplatz in der Landeshauptstadt sei es etwa so ergangen. Sie hatten Ball gespielt und sich „unkooperativ“ verhalten, so Dummer. Das seien aber nur „Einzelfälle“, sagte er.

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Nicose schrieb vor 3 Minuten:

Theoretisch hast du Recht, ja. 
Man müsste den Polizist glaubhaft macht, dass man alleine spazieren geht bzw. mit deiner Familie. Dies natürlich nur in dem Fall, dass der Polizist dies auch anzweifelt.

Praktisch wäre es reiner Schwachsinn, wenn man allein auf der Straße spaziert, den Polizist glaubhaft machen zu müssen, dass man alleine auf der Straße spaziert. 

Es wird in der Praxis natürlich eine Hinweis für den Polizisten brauchen, dass du dir nicht einfach nur die Beine vertrittst. Wie im Fall der beiden Besoffenen die eingesperrt wurden.

Das kann aber auch sein, dass dich der Polizist zum wiederholten Mal antrifft. Oder, dass er den Eindruck hat du bist mit Freunden unterwegs die eher nicht zum Haushalt gehören.

§2(5) ist natürlich einen tolles Mittel um §1 zu umgehen. Aber dafür ist die Ausnahme nicht gemacht, sondern um sich die Beine zu vertreten, mit Hund oder Kind an die frische Luft zu kommen.

matthias1745 schrieb vor 4 Minuten:

Es gibt keine Ausgangssperre, auch wenn du das einfach so behauptest

Eh nicht, sie heißt bei uns Ausgangsbeschränkung. Weil das nicht so wild klingt und man damit nochmal verschärfen kann, auch was den Begriff selbst betrifft. De facto ist es aber nicht anderes als eine Ausgangssperre. 

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Pirius schrieb vor 7 Minuten:

Ich verenne mich in gar nichts. Miene Aussage ist: es gibt eine Ausgangssperre (§1). Hier wird so getan als gäbe es die nicht nur weil man sich ja jederzeit auf die Ausnahme unter §2(5) berufen könne.

Das wird oft genug auch funktionieren. Ändert aber nichts an §1.

Sorry, ich geb es auf. Sind wir halt verschiedener Meinung - kein Problem. 

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_Wurzelsepp_ schrieb vor 1 Minute:

Sorry, ich geb es auf. Sind wir halt verschiedener Meinung - kein Problem. 

Glaubst du echt der Gesetzgeber macht eine Verordnung die aus 5 Paragraphen besteht, die aber alle wurscht sind wie sie sich aufgrund eines Absatzes selbst aufhebt?

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V.I.P.
jimmy1138 schrieb vor 14 Minuten:

Wobei ja mWn gerade die USA hinsichtlich der FDA ja einen Ruf hat, da doch eher vorsichtig zu sein - weshalb US Bürger oft experimentelle Behandlungen im Ausland (etwa Mexiko) machen.

Vorsichtig ausgedrückt - andere Länder mit geringeren ethischen Bedenken könnten sowas wohl schneller durchziehen...

Die FDA hat einen Ruf eher vorsichtig zu sein? Wohl nicht, wenn man das mit Europa vergleicht

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