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Schnaps&fette Weiber
MarioAUT schrieb vor 2 Minuten:

Jeder der ausreichend belegen kann eine offene forderung zu haben welche auf normalem wege nicht eintreibbar war.

Gesendet von meinem LG-H815 mit Tapatalk
 

This. möglicherweise hat Svetits hierzu etwas arglistig verschwiegen...?! Auf der anderen Seite ist der RA Wiedrich ja auch nicht seit gestern involviert....und der spricht von haltlosen Forderungen

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Im ASB-Olymp
Sanjis Law schrieb vor 2 Minuten:

Wenns an die Medien gelangt, dann ist das massiv kreditschädigend. Bloß nur weil jemand einen Antrag stellt, heißt das ja nichts eigentlich. Es muss eine Zahlungsunfähigkeit dargelegt werden. Eine reine Zahlungsunwilligkeit reicht nicht, denn dafür gibts ja den gerichtlichen Weg plus das Exeverfahren. Die neuen Eigentümer sind wirtschaftlich potent und das Projekt Austria Klagenfurt reüssiert derzeit gut. Selbst wenn man die 400 Tausend nicht selber decken kann, dann werden die Eigentümer die fehlenden Mittel stellen und der Antrag wird abgewiesen. 

Übrigens, ob die Forderungen tatsächlich bestehen wird erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geprüft. 

Bist du dir sicher, dass die Rechtmäßigkeit der Forderung erst später geprüft wird? Ich weiß es nicht, im Ergebnis könnte das aber kuriose Blüten treiben. Ich schicke den Konkurrenten (vielleicht z.B. einen Finanzdienstleister) mal schnell in ein Konkursverfahren, dann ist er vom Markt und behaupte er schuldet mir aufgrund einer mündlichen Zusage 400k (die kann er sicher nicht zahlen) für die Übernahme einiger Kunden. 

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Schnaps&fette Weiber
klagenfurter35 schrieb vor 1 Minute:

Bist du dir sicher, dass die Rechtmäßigkeit der Forderung erst später geprüft wird? Ich weiß es nicht, im Ergebnis könnte das aber kuriose Blüten treiben. Ich schicke den Konkurrenten (vielleicht z.B. einen Finanzdienstleister) mal schnell in ein Konkursverfahren, dann ist er vom Markt und behaupte er schuldet mir aufgrund einer mündlichen Zusage 400k (die kann er sicher nicht zahlen) für die Übernahme einiger Kunden. 

Übrigens schuldet mir Klagenfurter35 100K Euro.... Konkurs?

Geh, so einfach geht's dann auch nicht...

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Was bedeuted normalen Weg?

 

Man kann ja alles einklagen

 

Exekution bzw. Gerichtsvollzieher wäre da der normale weg, ja.

 

Ob ein österreichischer Gerichtsvollzieher aber nach hamburg fährt um einen drucker und Büro Möbel zu konfiszieren?

 

 

 

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Diable. Jambe!
klagenfurter35 schrieb vor 28 Minuten:

Bist du dir sicher, dass die Rechtmäßigkeit der Forderung erst später geprüft wird? Ich weiß es nicht, im Ergebnis könnte das aber kuriose Blüten treiben. Ich schicke den Konkurrenten (vielleicht z.B. einen Finanzdienstleister) mal schnell in ein Konkursverfahren, dann ist er vom Markt und behaupte er schuldet mir aufgrund einer mündlichen Zusage 400k (die kann er sicher nicht zahlen) für die Übernahme einiger Kunden. 

Ja. Der Gläubiger muss nur glaubhaft machen dass er eine Forderung hat und dass der Schuldner nicht imstande ist zahlen zu können. Natürlich müsste in deinem Beispiel dann der Antrag abgewiesen werden aufgrund mangelnder Glaubhaftigkeit und weil der Schuldner wohl zahlen wird können.

MarioAUT schrieb vor 25 Minuten:

Exekution bzw. Gerichtsvollzieher wäre da der normale weg, ja.

 

Ob ein österreichischer Gerichtsvollzieher aber nach hamburg fährt um einen drucker und Büro Möbel zu konfiszieren?

 

 

 

Dafür gibts Verordnungen und Richtlinien, die in so einem Fall ein koordiniertes Vorgehen vorsehen afaik.

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Im ASB-Olymp
Sanjis Law schrieb vor 13 Minuten:

Ja. Der Gläubiger muss nur glaubhaft machen dass er eine Forderung hat und dass der Schuldner nicht imstande ist zahlen zu können. Natürlich müsste in deinem Beispiel dann der Antrag abgewiesen werden aufgrund mangelnder Glaubhaftigkeit und weil der Schuldner wohl zahlen wird können.

Ja so ähnlich kann es schon ablaufen. Nur bleiben dann die großen Unbekannten - wann ist eine Forderung glaubhaft dargelegt insb. wenn sie der Schuldner bestreitet ? Reicht die erfolgreiche Glaubhaftmachung dann für eine Teilbefriedigung im Insolvenzverfahren? Das würde ja diversesten rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen. Deshalb scheint mir das eigenartig. Und die für diesen Fall wohl wichtigste Frage (da zu befürchten ist, dass die Forderung glaubhaft gemacht werden kann) wäre, ob man (was ich annehme) noch die Möglichkeit hat vor einer allfälligen Eröffnung (angenommen es wurde auch erfolglos versucht die Forderung einzubringen) die Schuld zu tilgen. Oder führt das Vorliegen der beiden Kriterien unweigerlich zur Eröffnung des Verfahrens. Komplexe Geschichte. Wobei ich so wiederum - gerade in unserem Fall wo die Lizenz dran hängt - damit eine ungerechtfertigte Besserstellung aufgrund des Drucks schaffen würde. Die müssen nun zahlen sonst...

bearbeitet von klagenfurter35

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Homerist
Punisher-SSK schrieb vor 39 Minuten:

Übrigens schuldet mir Klagenfurter35 100K Euro.... Konkurs?

Geh, so einfach geht's dann auch nicht...

Ein missbräuchlicher Konkursantrag würd zu Schadenersatz führen

Quelle: https://www.wirtschaftsanwaelte.at/schadenersatz-bei-missbrauchlich-gestellte-konkursantrag/

Also nur zwecks da Gaudi sollt man das nicht machen

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Diable. Jambe!
klagenfurter35 schrieb vor 6 Minuten:

Ja so ähnlich kann es schon ablaufen. Nur bleiben dann die großen Unbekannten - wann ist eine Forderung glaubhaft dargelegt insb. wenn sie der Schuldner bestreitet ? Reicht die erfolgreiche Glaubhaftmachung dann für eine Teilbefriedigung im Insolvenzverfahren? Das würde ja diversesten rechtsstaatlichen Prinzipien widersprechen. Deshalb scheint mir das eigenartig. Und die für diesen Fall wohl wichtigste Frage (da zu befürchten ist, dass die Forderung glaubhaft gemacht werden kann) wäre, ob man (was ich annehme) noch die Möglichkeit hat vor einer allfälligen Eröffnung (angenommen es wurde auch erfolglos versucht die Forderung einzubringen) die Schuld zu tilgen. Oder führt das Vorliegen der beiden Kriterien unweigerlich zur Eröffnung des Verfahrens. Komplexe Geschichte. 

Dafür gibt es dann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Prüfungstagsatzung in der der Schuldner die Möglichkeit hat die Forderungen zu bestreiten. Die erfolgreiche Glaubhaftmachung kann demnach, wenn die Schuldner die Forderung nicht bestreitet, zur Teilbefriedigung reichen. Wann aber eine erfolgreiche Glaubhaftmachung vorliegt, das weiß ich jetzt ad hoc nicht. Eine nachträgliche Befriedigung der Forderung kann einen Insolvenzantrag nicht mehr stoppen da ansonsten das Instrument des Insoantrages ein Druckmittel darstellen könnte. Das wollte der Gesetzgeber verhindern. 

Aber ich würde meinen an der Zahlungsunfähigkeit scheiterts. Die muss ja auch erst mal glaubhaft gemacht werden afaik. Zwar scheinen sich da mehrere Gläubiger versammelt zu haben, aber der Verein (GmbH plus Eigentümer) müsste ja genügend Kapital und Mittel beisammen haben.

 

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Auf die nächsten 100 Jahre!

Hoffe auf ein gutes Ende. Das einzig positive an der Causa wäre dann die Wirtschaftsrecht-Nachhilfe hier im Thread gewesen. :davinci:

(finde die Beiträge wirklich interessant.)

bearbeitet von Sok

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klagenfurter35 schrieb vor 9 Stunden:

Naja - da sind wohl einige „Schlitzohren“ involviert, die allesamt nicht nachgeben werden. Irgendeine begründete Forderung wird es wohl geben, so etwas saugt man sich ja nicht aus den Fingern. Die Frage ist wohl eher (reine Vermutung) wer zahlt - Führung alt oder Führung neu? Und das würde sich ziehen, ev über viele Monate/Jahre und könnte bez. der Lizenz folglich große Probleme verursachen. Freiwillig zahlt wohl keiner. Vom neuerlichen Imageschaden gar nicht zu sprechen. 

Ich würde vorsorglich die 400 000 auf ein Treuhandkonto legen,damit die Lizenz damit nicht gefährdet ist,falls doch was hängen bleibt.

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MarioAUT schrieb vor 7 Stunden:

Klar. Sollte lieber auf sein geld verzichten.

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Womit begründest du deine Aussage?

Weißt du mehr als andere?

Warum sein Geld? 

Gibts schriftliche Verträge darüber?

 

DERALEX1 schrieb vor 6 Stunden:

Bin schockiert, da fiebert man jede Woche mit und dann sowas !

Wieso passiert das nie Vereinen wie Hartberg, Lafnitz und Konsorten !

Warum,es ist ja noch nichts passiert!

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Postinho

Meines Wissens nach hat Vorderegger die Austria schon 2 mal erfolglos geklagt, wohlgemerkt in der Svetits Ära. Unter anderem im April 2016, wo bekannt wurde das wir keine Lizenz bekommen werden, klagte er die Austria um 150.000 €. Klage wurde aber abgewiesen.

Traurige Geschichte das ganze..

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Postinho
Muerte schrieb vor 9 Minuten:

Interessant find ich ja wie die Medien davon erfahren haben, wahrscheinlich hat Vorderegger das auch selbst initiiert

Die Krone schrieb heute ja dass die Gläubiger selbst zu den Medien gegangen sind, wenn ich mich jetzt nicht täusche. 

Muerte schrieb vor 2 Minuten:

Auf der Homepage könnte man übrigens auch mal eine Stellungnahme zur Kausa abgeben.

Spätestens morgen wäre eine Stellungnahme dazu wirklich wünschenswert.

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