Budget, Finanzen und Sponsoren


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ASB-Messias
BurgiB schrieb vor 50 Minuten:

Nur als kurzer Einwurf:

Sollte ein tatsächlich ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden (gehen wir mal davon aus dass es ned dazu kommt) dann würde das, Ausgang völlig egal, den Abstieg bedeuten: 

https://www.oefbl.at/?proxy=redaktion/OEFBL/Bestimmungen/2019/2Liga/Zulassungsbestimmungen-ab-18062019.pdf

Sollten doch gerechtfertigte Forderungen bestehen,schauts nicht gut aus.

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Im ASB-Olymp

Was wohl möglich sein sollte, ist gegenenfalls frisches Geld einzubringen ,um belegen zu können, dass keine Zahlungsunfähigkeit (in Bezug auf die strittigen 400.000) besteht. Wobei das sowieso dubios ist. Es kann doch nicht irgendjmd mit einer offensichtlich strittigen Forderung daher kommen und wenn die hoch genug ist, gleich ein Insolvenzverfahren beantragen. Wie geht das Gericht da nun vor ? Was prüfen die ? Ob die Forderung bezahlt werden kann alleine wohl nicht, die müssten ja auch die Rechtmäßigkeit prüfen und darüber quasi befinden. Wenn man aber weiß, wie lange gewöhnliche Zivilprozesse wegen solcher Geschichten dauern, frage ich mich, wie man das alles in 2,3 Wochen machen will/kann (Einvernahmen, Beweisvorlagen etc). Check ich nicht das ganze. ME so oder so eine bitterböse Vorgehensweise. Eine gewöhnliche Klage hätte wohl auch gereicht. 

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Superkicker
Bin schockiert, da fiebert man jede Woche mit und dann sowas !

Wieso passiert das nie Vereinen wie Hartberg, Lafnitz und Konsorten !

Weil die solide wirtschaften und keine Traumschlösser mit irgendwelchen Sponsoren aufbauen.

Neustart wie der GAK, dann gibt es auch keine Altlasten!

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Im ASB-Olymp
rotweiss69 schrieb vor 10 Minuten:

Weil die solide wirtschaften und keine Traumschlösser mit irgendwelchen Sponsoren aufbauen.

Neustart wie der GAK, dann gibt es auch keine Altlasten!

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Langsam mit den jungen Pferden - jetzt gilt es mal abzuwarten! Nur weil ein Forderung gestellt wird (und das im Rahmen eines Insolvenzantrags ...) heißt das 1. noch lange nicht, dass sie überhaupt berechtigt ist und 2. noch viel weniger, dass sie ggf. nicht beglichen werden kann! Den Insolvenzantrag hat der mutmaßliche Gläubiger und nicht der Verein gestellt, der bei finanziellen Problemen dazu verpflichtet wäre. Noch dazu gibt es keine Infos womit der Antragsteller die Voraussetzung der Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung glaubhaft gemacht bzw. zu belegen versucht hat. Irgendeine Begründung/Behauptung wird es natürlich geben aber ob diese ein Insolvenzverfahren rechtfertigt bleibt abzuwarten. 

bearbeitet von klagenfurter35

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Posting-Pate
klagenfurter35 schrieb vor 1 Minute:

Langsam mit den Pferden - jetzt gilt es mal abzuwarten! Nur weil ein Forderung gestellt wird (und das im Rahmen eines Insolvenzantrags ...) heißt das 1. noch lange nicht, dass sie überhaupt berechtigt ist und 2. noch viel weniger dass sie ggf. nicht beglichen werden kann! 

Das 2. stellt sich nach den Statuten des ÖFB nicht wie oben schon erwähnt! Wenn der Antrag und die Forderung gerechtfertigt sind dann Zwangsabstieg egal ob man die Forderungen begleichen kann! 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Ja, nur das mit dem solide wirtschaften hat schon seine Berechtigung.

Und ich rede da aus leidvoller Erfahrung, sehr leidvoller. Als Fan von einem Verein, der tatsächlich in Konkurs gegangen ist und in der 8. Spielklasse (!) wieder neu anfangen durfte! Glaubt mir, dann weiß man eine gesunde wirtschaftliche Basis schon zu schätzen.

Und das ist auch der Grund, warum es Lafnitz u.a. eben nicht passiert. (Wobei man es als Außenstehender eh nie weiß, bis es eben mal passiert.)

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Im ASB-Olymp
hoeninjo schrieb vor 6 Minuten:

Das 2. stellt sich nach den Statuten des ÖFB nicht wie oben schon erwähnt! Wenn der Antrag und die Forderung gerechtfertigt sind dann Zwangsabstieg egal ob man die Forderungen begleichen kann! 

Ja das ist klar, habe auch ich in Bezug auf die Eröffnung festgestellt. Nur wenn der Verein nicht überschuldet bzw. zahlungsunfähig ist, wird dem Antrag natürlich nicht stattgeben sondern ist dieser abzuweisen. Und wie gesagt, selbst wenn die Forderung berechtigt ist, wissen wir nicht, ob sie nicht problemlos (mit neuem Kapital) beglichen werden kann. 

Edit: Vielleicht nochmal zur Klarstellung:

Eine - wenngleich berechtigte - Forderung, die nicht bezahlt wurde rechtfertigt natürlich nicht automatisch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dafür gibt es den Zivilrechtsweg. Die für die Lizenzfrage maßgebliche beschlussmäßige Eröffnung! eines Insolvenzverfahrens hängt rein von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ab. Ist das Verfahren eröffnet, ist die Kuh aus dem Stall und es würde lt. Lizenzierungsverfahren auch nicht mehr helfen, würde man das Geld doch irgendwie aufbringen, das stimmt. 

bearbeitet von klagenfurter35

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Diable. Jambe!
xanda1976 schrieb vor 2 Minuten:

Also kann jeder ein Insolvenzantrag stellen ,obwohl der gegenüber liquid ist.

Das ist ja dann massivst kreditschädigend. 

Wenns an die Medien gelangt, dann ist das massiv kreditschädigend. Bloß nur weil jemand einen Antrag stellt, heißt das ja nichts eigentlich. Es muss eine Zahlungsunfähigkeit dargelegt werden. Eine reine Zahlungsunwilligkeit reicht nicht, denn dafür gibts ja den gerichtlichen Weg plus das Exeverfahren. Die neuen Eigentümer sind wirtschaftlich potent und das Projekt Austria Klagenfurt reüssiert derzeit gut. Selbst wenn man die 400 Tausend nicht selber decken kann, dann werden die Eigentümer die fehlenden Mittel stellen und der Antrag wird abgewiesen. 

Übrigens, ob die Forderungen tatsächlich bestehen wird erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geprüft. 

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xanda1976 schrieb vor 2 Minuten:

Also kann jeder ein Insolvenzantrag stellen ,obwohl der gegenüber liquid ist.

Das ist ja dann massivst kreditschädigend. 

ME ja - er muss erstmal nur behaupten bzw. locker belegen (Forderung und Zahlungsunfähigkeit des Schuldners). Ggf. weißt das Gericht den Antrag halt ab. Schwierig stelle ich mir die Situation wie gesagt bei strittigen (nicht bezahlbaren) Forderungen vor. In der Praxis sind es ja oft GKK und Co. die die Anträge stellen, da ist ja die Schuld (meißt) unstrittig. 

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Schnaps&fette Weiber

Aus meiner Warte und natürlich völlig subjektiv jetzt....

1) ich kann mir nicht vorstellen, dass die Germanen (und deren Anwälte) so blöd sind und (etwaig begründete) Forderungen übersehen bzw. einfach unberücksichtigt lassen. Meines Wissens wurden ja entsprechende Ablösen, Kaufsummen (wie auch immer man das nennen will) genau aus dem Grund bezahlt, damit Außenstände und Aufwendungen des vorherigen Vorstandes beglichen werden können....

2) Ob und wie hierzu Ansprüche bestehen, werden wohl wieder die Gerichte entscheiden müssen. Fakt ist jedoch, dass Klagenfurt diesbezüglich eine elendige Schlangengrube voller Neider und Arschlöcher ist. Wenn ein Vorderegger schon vor Übernahme durch Home United herumerzählt er ist neuer Präsident etc. und dann aufgrund dieses unseriösen Verhaltens vor die Türe gesetzt wird, ist man natürlich wieder beleidigt und will Rache üben (Ist übrigens einer der Hauptgründe warum in Klagenfurt nie eine ordentliche Übergabe erfolgt) weiters gibt es natürlich politische Interessen, ehemalige FCK Fanatiker (auch hierzu werden meines Wissens schon Aktionen geplant) die sich wieder ins Rampenlicht spielen wollen etc.

Klingt zwar paranoid, aber ich glaube da schwelgen noch einige schwindlige Ideen in so manchen Köpfen herum...(Altverträge mit Brady Brandstätter hinsichtlich Marketing; ggf. Wappen; Steindorfer etc....so mancher wird wissen was ich meine)

Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass man sich davon groß beirren lassen wird...

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ASB-Messias
MarioAUT schrieb vor 1 Minute:

Jeder der ausreichend belegen kann eine offene forderung zu haben welche auf normalem wege nicht eintreibbar war.

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Was bedeuted normalen Weg?

Man kann ja alles einklagen

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