Wiener Austria beurlaubt Sportdirektor Wohlfahrt


Gizmo

Recommended Posts

Dauer-ASB-Surfer
Groovee schrieb vor 43 Minuten:

Haha, wollte mir die Mühe dann doch nicht antun (weil eh egal) und den Post eigentlich nicht absenden. Jetzt bleibt mir natürlich nix anderes über: Richtigerweise kann MK (als Vorstand) alleine Personalentscheidungen wie die Bestellung FW treffen. Freilich kann (uzw wenn von Satzung vorgesehen oder vom AR angeordnet) es sein, dass er dafür die Zustimmung des Aufsichtsrat braucht. Grundsätzlich würde aber selbst eine fehlende Zustimmung des AR an der Gültigkeit des Anstellungsvertrags mit FW nichts ändern. (anderes würde gelten, wenn FW Vorstandsmitglied wäre, aber das ist er ja bekanntlich nicht)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Veilchen!
austria-wien schrieb vor 1 Stunde:

Haha, wollte mir die Mühe dann doch nicht antun (weil eh egal) und den Post eigentlich nicht absenden. Jetzt bleibt mir natürlich nix anderes über: Richtigerweise kann MK (als Vorstand) alleine Personalentscheidungen wie die Bestellung FW treffen. Freilich kann (uzw wenn von Satzung vorgesehen oder vom AR angeordnet) es sein, dass er dafür die Zustimmung des Aufsichtsrat braucht. Grundsätzlich würde aber selbst eine fehlende Zustimmung des AR an der Gültigkeit des Anstellungsvertrags mit FW nichts ändern. (anderes würde gelten, wenn FW Vorstandsmitglied wäre, aber das ist er ja bekanntlich nicht)

Irrelevant! Kann er´n ausse hauen auch? :=

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
t.m. schrieb vor 3 Minuten:

Irrelevant! Kann er´n ausse hauen auch? :=

Weil ich grad nebenbei Wirtschaftsrecht studier und grad das Skript offen hab:

Dem Vorstand obliegt die eigentverantwortliche Führung der Geschäfte. Er unterliegt keinen Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrates.

Sollte deine Frage beantworten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Veilchen
Groovee schrieb vor 1 Minute:

Weil ich grad nebenbei Wirtschaftsrecht studier und grad das Skript offen hab:

Dem Vorstand obliegt die eigentverantwortliche Führung der Geschäfte. Er unterliegt keinen Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrates.

Sollte deine Frage beantworten.

So die Theorie. In der Praxis schaut anders aus. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
the dude schrieb vor 3 Minuten:

So die Theorie. In der Praxis schaut anders aus. 

Das ist nicht nur die Theorie.... Natürlich kannst du in der Satzung auch bestimmte Regeln und Vereinbarungen treffen...die ich leider nicht kenne...es könnte dort z.B. stehen, dass der Vorstand bestimmte Positionen (Personen) nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates von ihren Aufgaben entbinden kann...der Dienstvertrag wäre dann aber weiter aufrecht. Er würde seine Position verlieren aber den Dienstvertrag behalten...oder mit entsprechender Kündigungsfrist gekündigt werden.

bearbeitet von Groovee

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dauer-ASB-Surfer
Groovee schrieb vor 7 Stunden:

Weil ich grad nebenbei Wirtschaftsrecht studier und grad das Skript offen hab:

Dem Vorstand obliegt die eigentverantwortliche Führung der Geschäfte. Er unterliegt keinen Weisungen der Aktionäre oder des Aufsichtsrates.

Sollte deine Frage beantworten.

Sry für den abermaligen Widerspruch, aber wohl eher nicht: befristetes Angestelltenverhältnis, daher grundsätzlich keine Kündigung ohne wichtigen Grund. 

PS: Ob die bisherigen "Erfolge" Wohlfahrts nicht vielleicht als Unfähigkeit, "die versprochenen oder die den Umständen nach angemessenen Dienste (§ 6) zu leisten", durchgeht, sollen andere beurteilen... ;)

PPS: hau das Skript weg, hier lernst mehr :D

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Halbgott
the dude schrieb vor 21 Stunden:

So die Theorie. In der Praxis schaut anders aus. 

Leider hast du Recht. Aufsichtsrat ist grds. ein Kontrollorgan, das sich nicht in das operative Geschäft einmischt. Aber ein AR besteht eben aus Menschen und manche davon nehmen sich wichtig und manche sind sogar wichtig im Sinne von einflussreich. Da kannst du dich dann als Vorstand nicht hinstellen und sagen: Hey, ihr seid ja nur Kontrollorgan. Üblicherweise ist der AR auch den Gesellschaftern näher als dem Vorstand, sodass der Wille des AR meist dem der Gesellschafter entspricht. Lange Rede kurzer Sinn als Vorstand kannst du Entscheidung nur in jenem Rahmen treffen, der dir von AR und Gesellschaftern vorgegeben wird. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • FK Austria
  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.