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ASB-Messias
J.E schrieb vor 8 Minuten:

kann er nicht bzw. muss er es aufheben oder es gibt einen anderen Grund, der in par 6 taxativ aufgezählt ist

Natürlich kann die Buli das, es braucht für ein SV keine Anklage oder Verurteilung, und in Paragraf 11 steht auch explizit drinnen das ein Freispruch nicht zur Aufhebung des SV führen muss.

Die Diskussion ist aber insoweit sinnlos, da es die Stadionverbotsrichtlinien der Bundesliga eh nur gibt um eine höhere Akzeptanz für SV zu erzeugen in dem man das ganze halbwegs transparent gestaltet. Rechtlich bindend ist das sowieso nicht, und gegen ein SV vor einem ordentlichen Gericht vorgehen wird whs auch nur funktionieren wenn es einen diskriminierenden Hintergrund gibt.

Aber man kann natürlich beim ÖFB-Rechtsmittelsenat gegen ein vom ÖFB ausgestelltes SV versuchen vorzugehen :aufdrogen:

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V.I.P.
oema schrieb vor 6 Minuten:

Natürlich kann die Buli das, es braucht für ein SV keine Anklage oder Verurteilung, und in Paragraf 11 steht auch explizit drinnen das ein Freispruch nicht zur Aufhebung des SV führen muss.

Die Diskussion ist aber insoweit sinnlos, da es die Stadionverbotsrichtlinien der Bundesliga eh nur gibt um eine höhere Akzeptanz für SV zu erzeugen in dem man das ganze halbwegs transparent gestaltet. Rechtlich bindend ist das sowieso nicht, und gegen ein SV vor einem ordentlichen Gericht vorgehen wird whs auch nur funktionieren wenn es einen diskriminierenden Hintergrund gibt.

Aber man kann natürlich beim ÖFB-Rechtsmittelsenat gegen ein vom ÖFB ausgestelltes SV versuchen vorzugehen :aufdrogen:

entweder verstehe ich es nicht, oder ich hab andere Richtlinien, aber in par 12 abs 2 ist das doch ganz eindeutig 

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ASB-Messias
J.E schrieb vor 1 Minute:

entweder verstehe ich es nicht, oder ich hab andere Richtlinien, aber in par 12 abs 2 ist das doch ganz eindeutig 

Zitat

(2) Das Stadionverbot ist unmittelbar aufzuheben, wenn der Betroffene schriftlich nachweist, dass das dem Stadionverbot zu Grunde liegende Ermittlungsverfahren gem. § 190 StPO rechtskräftig eingestellt worden ist oder er rechtskräftig freigesprochen wurde, es sei denn, das festgestellte Verhalten stellt unabhängig von strafrechtlicher Relevanz ein (anderes) sicherheitsgefährdendes bzw. störendes Verhalten im Sinne des § 6 dar. Im Falle der Einstellung des zu Grunde liegenden Ermittlungsverfahrens gem. §§ 191 ff StPO (insbesondere Einstellung wegen Geringfügigkeit, wegen mehrerer Straftaten bzw. Diversion) hat das Komitee für Prävention & Stadionverbote auf Antrag des Betroffenen das Stadionverbot in Hinblick auf die Dauer zu überprüfen. Wird das Ermittlungsverfahren gemäß §§ 193 ff StPO nachträglich fortgeführt oder das Strafverfahren gemäß §§ 352 ff StPO wiederaufgenommen und mit einer Verurteilung beendet, lebt das zuvor ausgesprochene Stadionverbot für die erlassene Dauer wieder auf.

Hätte das fettgedruckte in diese Richtung interpretiert, und ob ein Verhalten nach §6 vorliegt liegt in meinen Augen im Ermessen des ÖFB  und ist nicht von einem Strafverfahren abhängig.

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oema schrieb vor 23 Minuten:

Hätte das fettgedruckte in diese Richtung interpretiert, und ob ein Verhalten nach §6 vorliegt liegt in meinen Augen im Ermessen des ÖFB  und ist nicht von einem Strafverfahren abhängig.

ja eh, aber dann musst gegen was von den aufgezählten Dingen verstoßen haben

also wenn nie was war, kann man willkürlich keines vergeben bzw muss es aufheben 

 

 

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V.I.P.
J.E schrieb vor 7 Stunden:

..... 

also wenn nie was war, kann man willkürlich keines vergeben bzw muss es aufheben

So ist das nicht richtig ;)

Natürlich kann es ohne das was gewesen ist und somit rein theoretisch willkürlich vergeben werden. 

Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen (also wenn nix war) ist es ausser nach §12(2) (dann war aber eh was - was auch immer) zurück zu ziehen,.... Das allein ist ja schon die Vergabe ohne das was war, bzw im Sinne von "da kann ja a jeder kommen" eigentlich Willkür. 

Aber genau deswegen ist das SV ja im §2 als Präventivmaßnahme definiert um hier sogar um eine eventuelle "Vorverurteilung" herum zu kommen. 

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V.I.P.
Der Koch schrieb vor 2 Minuten:

So ist das nicht richtig ;)

Natürlich kann es ohne das was gewesen ist und somit rein theoretisch willkürlich vergeben werden. 

Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen (also wenn nix war) ist es ausser nach §12(2) (dann war aber eh was - was auch immer) zurück zu ziehen,.... Das allein ist ja schon die Vergabe ohne das was war, bzw im Sinne von "da kann ja a jeder kommen" eigentlich Willkür. 

Aber genau deswegen ist das SV ja im §2 als Präventivmaßnahme definiert um hier sogar um eine eventuelle "Vorverurteilung" herum zu kommen. 

genau, es wird vergeben, muss aber nach einem eventuellen Freispruch zurückgenommen werden 

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J.E schrieb vor 17 Stunden:

genau, es wird vergeben, muss aber nach einem eventuellen Freispruch zurückgenommen werden 

Es sei denn §11 Abs. 2 (verweisen auf §6) - dann muss nicht zurückgezogen werden - So schwer is das jetzt nicht die 16 Paragraphen zu durchschauen. 

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V.I.P.
Der Koch schrieb vor 1 Minute:

Es sei denn §11 Abs. 2 (verweisen auf §6) - dann muss nicht zurückgezogen werden - So schwer is das jetzt nicht die 16 Paragraphen zu durchschauen. 

ganze genau. und wie oft hab ich geschrieben, dass man dann was gg par 6 gemacht haben muss??

wenn da nichts vorliegt,  können sie die keines geben 

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ASB-Messias
The1Riddler schrieb am 18.10.2019 um 10:51 :

 

Wir reden aber schon noch von der gleichen Szene, die Kommandos über Micros gegeben hat. Die Leute unterhalb der Spruchbänder/Choreos in Geiselhaft nehmen bei Botschaften - ich könnt mich nicht erinnern schon mal gefragt worden zu sein ob ich das hochhalten möchte bzw. vom Inhalt informiert worden wäre... Die den Normalos vorschreiben wollen, mit welchen Utensilien sie auf die Ost kommen dürfen, während Rechtes Zeug nie ein Problem ist? Etc, etc, etc...?

Ihr müsst echt an eurer Selbstwahrnehmung arbeiten, wenn du Teil dieser Szene bist. Ihr seid in keinster Weise glaubwürdig in der Diskussion, was nicht gleichzusetzen ist, dass es nicht so sein könnte wie du es schilderst. Aber die Art und Weise wie ihr euch im Stadion gebärdet in ähnlichen Themen, lassen mich eher an fehlenden Kooperationswillen denken, als an Willkür von MK.

Wie wahr! Danke.

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#RestoreTheSnyderverse
echter-austrianer schrieb vor 1 Stunde:

Ich zahl ein um hier dabei zu sein. Die Girls am Rasen kriegen Kohle um sich f... zu lassen. 

Mit dämlichen Protestaktionen wird's sicher nichts besser. Man kann ja mit entsprechenden Bannerbotschaften seine Unmut zum Ausdruck bringen, offene Briefe schreiben, etc.

Totenstille und eine leere Fantribüne sind nur ein Katalysator für Misserfolg.

bearbeitet von Pirius

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Gast

Diese Mannschaft hat keinen Support verdient. Zweite Halbzeit war eh support geplant, aber nach der ersten Halbzeit hatten die capos einfach keinen Bock und keine Motivation, völlig verständlich. 

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