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Ich versteh die ganze Aufregung hier sowieso nicht !! Da steht nicht mk raus , nicht mk du .... sondern SPORTvorstand mk ade! und das wars eigentlich schon...

außerdem ist es aus bekannten Gründen , nur ein Übergangsfetzen

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Held von heute
Landstraßer Steinbock schrieb vor 4 Minuten:

Da brauch ich nicht zu studieren um zu wissen, dass dieses mitnehmen des Transparents nicht rechtens ist (außer der Besitzer stimmt dem zu). Abnahme ja, Mitnahme nein. 

Das glauben alle, die nicht studiert haben. Gerade bei Jus glauben irrigerweise viele, sie können alles ergoogeln. Die Frage der sog. zulässigen Selbsthilfe ist allerdings viel zu komplex, als dass der (im Übrigen nicht vollständig bekannte, oder?) Sachverhalt so einfach mit "rechtens" oder "illegal" beantwortet werden könnte.

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luca1911 schrieb vor 3 Minuten:

Ich versteh die ganze Aufregung hier sowieso nicht !! Da steht nicht mk raus , nicht mk du .... sondern SPORTvorstand mk ade! und das wars eigentlich schon...

außerdem ist es aus bekannten Gründen , nur ein Übergangsfetzen

Und da könnte MK Größe zeigen und ihn einfach zur Kenntnis nehmen und ignorieren. Mir ist schleierhaft, warum er diese freie Meinungsäußerung nicht erträgt. 

brillantinbrutal schrieb Gerade eben:

Das glauben alle, die nicht studiert haben. Gerade bei Jus glauben irrigerweise viele, sie können alles ergoogeln. Die Frage der sog. zulässigen Selbsthilfe ist allerdings viel zu komplex, als dass der (im Übrigen nicht vollständig bekannte, oder?) Sachverhalt so einfach mit "rechtens" oder "illegal" beantwortet werden könnte.

Is klar. Dann werd ich künftig seinen Besitz einfach an mich nehmen, wenn mir was nicht taugt. 

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Held von heute
Landstraßer Steinbock schrieb vor 22 Minuten:

Und da könnte MK Größe zeigen und ihn einfach zur Kenntnis nehmen und ignorieren. Mir ist schleierhaft, warum er diese freie Meinungsäußerung nicht erträgt. 

Weißt du, ob MK den Fetzen entfernen ließ, oder war es vielleicht jemand anderer? 

bearbeitet von brillantinbrutal

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brillantinbrutal schrieb Gerade eben:

Weißt du, ob MK den Fetzen entfernen lies, oder war es vielleicht jemand anderer? 

Ich geh davon aus, wurde mir zumindest so aus sonst verlässlicher Quelle zugetragen. Aber selbst wenn nicht, dann muss sich der Veranlasser fragen lassen, warum man sich gegen eine freie Meinungsäußerung stellt.

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Im ASB-Olymp
Landstraßer Steinbock schrieb vor 16 Minuten:

Ich geh davon aus, wurde mir zumindest so aus sonst verlässlicher Quelle zugetragen. Aber selbst wenn nicht, dann muss sich der Veranlasser fragen lassen, warum man sich gegen eine freie Meinungsäußerung stellt.

Weil ich es mir nicht gefallen muss in meinem Haus/Stadion? Niemand kann es verhindern, dass es vor dem Stadion, beim Happel Stadion, am Keplerplatz das Transparent hoch gehalten wird. Aber in meinem Haus/Stadion bestimme ich die Regeln und dort hängt, was mir gefällt, was nicht gefällt wird abmontiert - weshalb ich den Verein bzgl. die B&H Banner von UST schwer kritisiert habe. Weil der Verein sein Recht hier nicht durchgesetzt hat, gegen vermeintliche Meinungsfreiheit.

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist allerdings nur im Rahmen der anderen Menschenrechte geschützt. Sie findet daher ihre Grenze, wenn sie die Ehre anderer Menschen verletzt, oder zur Verletzung ihrer körperlichen Integrität oder ihrer Freiheit aufruft.

Sobald es also gegen Person/Gruppe geht, geht es auch gegen die Ehre und ist somit nicht mehr mit Meinungsfreiheit abgedeckt - soweit war zumindest meine Interpretation dieses Absatzes und somit stellt sich für mich deine Frage nicht. Sorry, ich erkenne hier keinen Rechtsbruch durch den Verein und auch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit in dem Zusammenhang und ich bin hier eigentlich auch sehr empfindlich in dem Thema.

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ASB-Messias
The1Riddler schrieb vor 3 Minuten:

Weil ich es mir nicht gefallen muss in meinem Haus/Stadion? Niemand kann es verhindern, dass es vor dem Stadion, beim Happel Stadion, am Keplerplatz das Transparent hoch gehalten wird. Aber in meinem Haus/Stadion bestimme ich die Regeln und dort hängt, was mir gefällt, was nicht gefällt wird abmontiert - weshalb ich den Verein bzgl. die B&H Banner von UST schwer kritisiert habe. Weil der Verein sein Recht hier nicht durchgesetzt hat, gegen vermeintliche Meinungsfreiheit.

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist allerdings nur im Rahmen der anderen Menschenrechte geschützt. Sie findet daher ihre Grenze, wenn sie die Ehre anderer Menschen verletzt, oder zur Verletzung ihrer körperlichen Integrität oder ihrer Freiheit aufruft.

Sobald es also gegen Person/Gruppe geht, geht es auch gegen die Ehre und ist somit nicht mehr mit Meinungsfreiheit abgedeckt - soweit war zumindest meine Interpretation dieses Absatzes und somit stellt sich für mich deine Frage nicht. Sorry, ich erkenne hier keinen Rechtsbruch durch den Verein und auch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit in dem Zusammenhang und ich bin hier eigentlich auch sehr empfindlich in dem Thema.

Nein. Das Hausrecht steht nicht über anderen Gesetzen wir dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Und „xy raus“ ist rechtlich halt vollkommen konform, egal was man davon hält. Also auch bei weitem keine Ehrbeleidigung im juristischen Sinne.  

bearbeitet von Dim

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The1Riddler schrieb vor 3 Minuten:

Weil ich es mir nicht gefallen muss in meinem Haus/Stadion? Niemand kann es verhindern, dass es vor dem Stadion, beim Happel Stadion, am Keplerplatz das Transparent hoch gehalten wird. Aber in meinem Haus/Stadion bestimme ich die Regeln und dort hängt, was mir gefällt, was nicht gefällt wird abmontiert - weshalb ich den Verein bzgl. die B&H Banner von UST schwer kritisiert habe. Weil der Verein sein Recht hier nicht durchgesetzt hat, gegen vermeintliche Meinungsfreiheit.

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist allerdings nur im Rahmen der anderen Menschenrechte geschützt. Sie findet daher ihre Grenze, wenn sie die Ehre anderer Menschen verletzt, oder zur Verletzung ihrer körperlichen Integrität oder ihrer Freiheit aufruft.

Sobald es also gegen Person/Gruppe geht, geht es auch gegen die Ehre und ist somit nicht mehr mit Meinungsfreiheit abgedeckt - soweit war zumindest meine Interpretation dieses Absatzes und somit stellt sich für mich deine Frage nicht. Sorry, ich erkenne hier keinen Rechtsbruch durch den Verein und auch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit in dem Zusammenhang und ich bin hier eigentlich auch sehr empfindlich in dem Thema.

Wie gesagt, natürlich kann man dagegen vorgehen, von Größe würde aber eher zeigen, wenn man drüber steht. Aber schafft halt nicht jeder. Und ich hab ich auch nicht gesagt, dass man mit dem Abnehmen gegen irgendein Recht verstößt - es ist mMn halt nur unnötig, wenn man wirklich Größe besitzt und drüber steht. 

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Im ASB-Olymp
Dim schrieb vor 1 Minute:

Nein. Das Hausrecht steht nicht über anderen Gesetzen wir dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Und „xy raus“ ist rechtlich halt vollkommen konform, egal was man davon hält“

Du kannst nicht die Meinungsfreiheit verletzten mit "Xy raus" und dich nachher auf die Meinungsfreiheit berufen. "Xy raus" ist gegen die Ehr der Person, soweit zu meiner Interpretation dazu.

 

Landstraßer Steinbock schrieb Gerade eben:

Wie gesagt, natürlich kann man dagegen vorgehen, von Größe würde aber eher zeigen, wenn man drüber steht. Aber schafft halt nicht jeder. Und ich hab ich auch nicht gesagt, dass man mit dem Abnehmen gegen irgendein Recht verstößt - es ist mMn halt nur unnötig, wenn man wirklich Größe besitzt und drüber steht. 

Über die Größe kann man durchaus diskutieren, aber nach den Pickerln, die Plakate und diverse Anfeindungen - kann ich aktuell die Reaktion darauf verstehen. Mich hat der Bereich interessiert, wo du meintest der Verein steht über dem Recht, dass würde mir missfallen - das habe ich aber nicht erkannt bisher in der Schilderung.

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ASB-Messias
The1Riddler schrieb vor 5 Minuten:

Du kannst nicht die Meinungsfreiheit verletzten mit "Xy raus" und dich nachher auf die Meinungsfreiheit berufen. "Xy raus" ist gegen die Ehr der Person, soweit zu meiner Interpretation dazu.

 

Über die Größe kann man durchaus diskutieren, aber nach den Pickerln, die Plakate und diverse Anfeindungen - kann ich aktuell die Reaktion darauf verstehen. Mich hat der Bereich interessiert, wo du meintest der Verein steht über dem Recht, dass würde mir missfallen - das habe ich aber nicht erkannt bisher in der Schilderung.

Kleiner Auszug aus Paragraph 115 StGB, was unter Ehrbeleidigung fällt: 

das öffentliche beschimpfen, bedrohen, verspotten. 

Und da fallen weder „M.K. Raus“ noch „M.K. adee“ darunter 

also ohne dir zu nahe treten zu wollen, deine Interpretation hat mit der rechtlichen Lage wenig zu tun, nur weil es sich „gegen eine Person“ richtet ist es nicht automatisch eine Ehrbeleidigung. 

bearbeitet von Dim

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HALA MADRID

MK nimmt die fetzen sicher wahr. Gestern in mattersburg hang ja auch wieder ein Mk raus. Gesehen hat er ihn, aber hingewiesen wurde er von PS das er hängt. Einen kurzen Grinser der beiden konnte ich vernehmen.

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Im ASB-Olymp
Dim schrieb Gerade eben:

Kleiner Auszug aus Paragraph 115 StGB, was unter wien Ehrbeleidigung fällt: 

das öffentliche beschimpfen, bedrohen, verspotten. 

Und da fallen weder „M.K. Raus“ noch „M.K. adee“ darunter 

Ich bin kein Jurist, noch habe ich bei Jus angestreift in meinem Leben. Aber ich hab dir den Satz in meinem Posting eingefügt auf den ich mich aus dem Auszug der Meinungsfreiheit beziehe. Auszug aus der Menschenrechtcharta:

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist allerdings nur im Rahmen der anderen Menschenrechte geschützt. Sie findet daher ihre Grenze, wenn sie die Ehre anderer Menschen verletzt, oder zur Verletzung ihrer körperlichen Integrietät oder ihrer Freiheit aufruft

Der Punkt wär für mich erfüllt mit „M.K. Raus“ noch „M.K. adee“ - das mag aber jeder anders definieren. Aber das ist der Grund, warum ich keine Verletzung der Menschenrechte in diesem Zusammenhang erkenne.

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ASB-Messias
The1Riddler schrieb Gerade eben:

Ich bin kein Jurist, noch habe ich bei Jus angestreift in meinem Leben. Aber ich hab dir den Satz in meinem Posting eingefügt auf den ich mich aus dem Auszug der Meinungsfreiheit beziehe. Auszug aus der Menschenrechtcharta:

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist allerdings nur im Rahmen der anderen Menschenrechte geschützt. Sie findet daher ihre Grenze, wenn sie die Ehre anderer Menschen verletzt, oder zur Verletzung ihrer körperlichen Integrietät oder ihrer Freiheit aufruft

Der Punkt wär für mich erfüllt mit „M.K. Raus“ noch „M.K. adee“ - das mag aber jeder anders definieren. Aber das ist der Grund, warum ich keine Verletzung der Menschenrechte in diesem Zusammenhang erkenne.

Wie gesagt: du hast hier den Auszug aus 115 StGB. Gibt 3 recht klare Parameter wann man von einer Ehrbeleidigung sprechen kann. Keines der beiden Banner beleidigt MK, keines der beiden ruft zur Verletzung seiner körperlichen Unversehrtheit auf. Und keines von beiden verspottet MK im juristischen Sinne. 

Ergo nach 115 kein Ehrbeleidigung. Ergo rechtlich konform 

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