Vienna klagt Ostliga ein ! Update 28.11.2017 WIR SIND RAUS !


Vienna klagt den ÖFB!  

157 Stimmen

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Im ASB-Olymp
BurgiB schrieb vor 4 Minuten:

Und wenn die Bestimmungen gesetzeswidrig sind ist das völlig wurscht. Wie oft muss man das denn noch durchkauen...

Und das hat man früher ned gewußt?

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Postinho
HMF schrieb vor 5 Minuten:

Und das hat man früher ned gewußt?

Klagst du zum Spaß Verbände wenn's um nix geht, als ums recht haben? Na eben...

Und bisher hat's halt noch niemanden gegen, der einem triftigen Grund gehabt hätte zu klagen, der Paragraph is noch nie zur Anwendung gekommen.

bearbeitet von BurgiB

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ASB-Messias
BurgiB schrieb vor 4 Minuten:

Klagst du zum Spaß Verbände wenn's um nix geht, als ums recht haben? Na eben...

zumindest hätte ich dann damals offiziell und lautstark stellung bezogen und nicht erst wenns mich betrifft...

bearbeitet von Mika

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Postinho
Mika schrieb vor 1 Minute:

zumindest hätte ich dann damals offiziell und lautstark stellung bezogen und nicht erst wenns mich betrifft...

Nochmal, wer legte sich ohne guten Grund mit dem Verband an? Man weiß ja wie der Hase läuft...

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ASB-Legende
StopGlazer schrieb vor 14 Minuten:

dann nehmen wir den platz der 1b in der 2. landesliga ein...

ich hoffe die uniqa sponsert dann auch weiter und beruft sich in so einem fall nicht darauf, dass die erste den spielbetrieb eingestellt hat...

sehe die klage mit stand jetzt sehr kritisch und hätte es lieber gehabt man hätte die 2ll angenommen und voll in diese richtung gearbeitet als jetzt mit der hoffnung rlo vermutlich noch mehr zu riskieren.ich hoffe ich täusche mich da. 

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Anfänger

Ich bin voll dafür, alle Möglichkeiten auszunutzen.

Und vor allem haben wir mMn überhaupt kein Risiko: Sollte a) nicht vor Meisterschaftsbeginn entschieden werden oder b) der Revisionsrekurs abgelehnt werden, stehen wir genauso da wie jetzt, wir spielen 2. Landesliga und erst im Hauptverfahren wird die Frage entschieden, ob die Regeln des ÖFB dem Insolvenzrecht widersprechen oder nicht.

Wenn aber c) noch vor Meisterschaftsbeginn entschieden wird, dass dem Revisionsrekurs stattgegeben wird, dann spielen wir RLO (und genauso wie in den anderen Fällen wird erst im Hauptverfahren die Frage entschieden, ob die Regeln des ÖFB dem Insolvenzrecht widersprechen oder nicht).

bearbeitet von jello

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Mamarazza i.R.
jello schrieb vor 12 Minuten:

Ich bin voll dafür, alle Möglichkeiten auszunutzen.

Und vor allem haben wir mMn überhaupt kein Risiko: Sollte a) nicht vor Meisterschaftsbeginn entschieden werden oder b) der Revisionsrekurs abgelehnt werden, stehen wir genauso da wie jetzt, wir spielen 2. Landesliga und erst im Hauptverfahren wird die Frage entschieden, ob die Regeln des ÖFB dem Insolvenzrecht widersprechen oder nicht.

Wenn aber c) noch vor Meisterschaftsbeginn entschieden wird, dass dem Revisionsrekurs stattgegeben wird, dann spielen wir RLO (und genauso wie in den anderen Fällen wird erst im Hauptverfahren die Frage entschieden, ob die Regeln des ÖFB dem Insolvenzrecht widersprechen oder nicht).

Also ich versteh das anders, es muss nicht vor MS Beginn entschieden werden, durch diesen heute eingebrachten Antrag spielen wir RLO.:ratlos:

Welches Gericht entscheidet jetzt überhaupt?

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Superkicker

Also wenn wir die Klage im Sinne der Fairness aufziehen, sind wir meines Erachtens nach chancenlos. Wenn wir den Gläubigerschutz einklagen, sehe ich wegen der 2.LL mehr Chancen. Bin aber kein Jurist, würde es aber so einschätzen.

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ASB-Messias

Fairness in welchem Sinne? Dass es einfach nicht lustig ist, weiter unten spielen zu müssen hat natürlich keine Chancen.

Gläubigerschutz in dem Sinne, dass ein Unternehmen durch eine Insolvenz nicht benachteiligt werden darf, ist ohnehin Sache der Hauptklage.

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Sehr bekannt im ASB
Fem Fan schrieb vor 8 Minuten:

Also ich versteh das anders, es muss nicht vor MS Beginn entschieden werden, durch diesen heute eingebrachten Antrag spielen wir RLO.:ratlos:

Welches Gericht entscheidet jetzt überhaupt?

"Revisionsrekurs

Der Revisionsrekurs kann gegen Beschlüsse des Rekursgerichts erhoben werden. Zuständig für die Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der Oberste Gerichtshof (OGH). Revisionsrekurse müssen von einem Rechtsanwalt verfasst werden.

Der Revisionsrekurs ist allerdings nur bei Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung zulässig, dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist.

Die Frist zur Erhebung des Revisionsrekurses beträgt in der Regel 14 Tage."

siehe https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/101/Seite.1010340.html

selber wüßt' ichs natürlich nicht :)

 

Fem Fan schrieb vor 1 Stunde:

Und die Ostliga muss neu ausgelost werden.:D

Davon gehe ich eigentlich nicht aus, es gibt ja schon einen (alten) Spielplan, wenn sie den nicht unwiederbringlich geschreddert haben:ratlos:!

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Mamarazza i.R.
kim schrieb vor 5 Minuten:

"Revisionsrekurs

Der Revisionsrekurs kann gegen Beschlüsse des Rekursgerichts erhoben werden. Zuständig für die Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der Oberste Gerichtshof (OGH). Revisionsrekurse müssen von einem Rechtsanwalt verfasst werden.

Der Revisionsrekurs ist allerdings nur bei Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung zulässig, dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist.

Die Frist zur Erhebung des Revisionsrekurses beträgt in der Regel 14 Tage."

siehe https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/101/Seite.1010340.html

selber wüßt' ichs natürlich nicht :)

 

Davon gehe ich eigentlich nicht aus, es gibt ja schon einen (alten) Spielplan, wenn sie den nicht unwiederbringlich geschreddert haben:ratlos:!

Stimmt auch wieder, danke auch für help.gv:winke:

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Superkicker
ThebigPYRO schrieb vor 12 Minuten:

Fairness in welchem Sinne? Dass es einfach nicht lustig ist, weiter unten spielen zu müssen hat natürlich keine Chancen.

Gläubigerschutz in dem Sinne, dass ein Unternehmen durch eine Insolvenz nicht benachteiligt werden darf, ist ohnehin Sache der Hauptklage.

Meinte ich nur weil Herr krisch von Fairness und im Sinne des Sports spricht.

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