Lizenz 2017/18


sulza

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112 Stimmen

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Triathlet !!!!!
OoK_PS schrieb vor 10 Stunden:

Bei nur noch zwei Punkten Rückstand des FAC auf Horn ist es am Ende vielleicht sogar egal, ob die Japaner die Lizenz bekommen oder nicht.

das sowieso ... wird/könnte sowieso irgendwie sureal am letzten spieltag (werden) ... wir feiern in horn den aufstieg und die horner werden in die 3. liga geschickt ..

bearbeitet von iceman

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"Inside everyone there´s a litte nut!"
iceman schrieb vor einer Stunde:

das sowieso ... wird/könnte sowieso irgendwie sureal am letzten spieltag (werden) ... wir feiern in horn den aufstieg und die horner werden in die 3. liga geschickt ..

Der FAC hat es mit den Heimspielen gegen Neustadt und Kapfenberg quasi selbst in der Hand... Horn traue ich nicht mehr allzu viele Punkte zu!

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  • 3 weeks later...
Homerist

in einem 90minuten Artikel zum theoretischen Verzichts Salzburgs auf die CL wegen Leipzig steht unter anderem:

Auf Anfrage von 90minuten.at hieß es damals dazu von der Tipico-Bundesliga: „Wir können bestätigen, dass es im Rahmen der Lizenzierung ein entsprechendes A-Kriterium gibt, wonach jeder Lizenznehmer an den von der ÖFBL, ÖFB, UEFA und FIFA anerkannten und genehmigten Wettbewerben teilnehmen wird.“ Das heißt konkret: Sollte Salzburg freiwillig auf die Teilnahme verzichten, wird sich der Bundesliga-Senat damit befassen. Exakt heißt es im Lizenzhandbuch der Bundesliga dazu: "Dieses Kriterium muss (wie im Handbuch definiert) während der gesamten Spielzeit erfüllt sein. Wenn der Lizenzbewerber dies nicht erfüllt, kann ihm keine Lizenz erteilt werden und er kann daher nicht für einen der Bundesliga- (bzw. gegebenenfalls UEFA-) Klubwettbewerbe zugelassen werden. Wird nach Lizenzerteilung ein A-Kriterium vorübergehend nicht erfüllt, kann in begründeten Ausnahmefällen von einem Lizenzentzug abgesehen werden und können Sanktionen gemäß Abschnitt 3.5 verhängt werden." Die Strafe bei dauerhaftem Entfall eines A-Kriteriums ist damit klar definiert: Lizenzentzug.

wenn das stimmt drängt sich doch eine Frage auf: Wie kann Liefering die Lizenz erhalten wenn sich diese doch weigern bzw. freiwillig nicht am ÖFB Cup teilnehmen?

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Institut für genoppte Gurken
onkelandy schrieb vor 2 Stunden:

in einem 90minuten Artikel zum theoretischen Verzichts Salzburgs auf die CL wegen Leipzig steht unter anderem:

 

 

wenn das stimmt drängt sich doch eine Frage auf: Wie kann Liefering die Lizenz erhalten wenn sich diese doch weigern bzw. freiwillig nicht am ÖFB Cup teilnehmen?

Das halte ich für eine sehr berechtigte Frage :gruebel:

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My rule is never to look at anything on the Internet.
onkelandy schrieb vor 21 Stunden:

wenn das stimmt drängt sich doch eine Frage auf: Wie kann Liefering die Lizenz erhalten wenn sich diese doch weigern bzw. freiwillig nicht am ÖFB Cup teilnehmen?

Irgendwo stand mal/wurde gesagt, dass Liefering nicht freiwillig verzichtet, sondern der ÖFB die beiden Vereine eben nicht als unabhängig betrachtet und deshalb nicht zulässt. 

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Homerist
Silva schrieb vor 2 Stunden:

Irgendwo stand mal/wurde gesagt, dass Liefering nicht freiwillig verzichtet, sondern der ÖFB die beiden Vereine eben nicht als unabhängig betrachtet und deshalb nicht zulässt. 

auf der offiziellen ÖFB-Cupseite steht aber (ziemlich ganz unten)

Zitat

[...] Liefering verzichtet weiterhin auf die Teilnahme.[...]

bearbeitet von onkelandy

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Institut für genoppte Gurken
onkelandy schrieb vor 1 Minute:

auf der offiziellen ÖFB-Cupseite steht aber (ziemlich ganz unten)

 

 

Dann dürften sie eigentlich keine Lizenz bekommen. Würde mich interessieren wie die Bundesliga das Argumentiert, dass beim selben(!) Verein mit zweierlei Maß gemessen wird.

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My rule is never to look at anything on the Internet.
onkelandy schrieb vor 19 Minuten:

auf der offiziellen ÖFB-Cupseite steht aber (ziemlich ganz unten)

Ich habe mittlerweile so oft verschiedene "Sichtweisen" gehört, dass ich schon nicht mehr weiß, was stimmt. ;) 

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Postinho

Meine Vermutung: An sich darf Liefering nicht Aufsteigen bzw. am selben Bewerb teilnehmen wie RBS (werden eben nicht als eigenständiger Verein gesehen - ham in der BL ja auch kein Stimmrecht), aber da weder BL noch Salzburg das wirklich durch alle Instanzen durchjudizieren wollen löst man das über eine Verzichtserklärung.

bearbeitet von BurgiB

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Institut für genoppte Gurken
BurgiB schrieb vor 30 Minuten:

Meine Vermutung: An sich darf Liefering nicht Aufsteigen bzw. am selben Bewerb teilnehmen wie RBS (werden eben nicht als eigenständiger Verein gesehen - ham in der BL ja auch kein Stimmrecht), aber da weder BL noch Salzburg das wirklich durch alle Instanzen durchjudizieren wollen löst man das über eine Verzichtserklärung.

Und dann muss es sie bei der Lizenzierung Aufplattln, da sie ein A-Kriterium dauerhaft nicht erfüllen.

 

So! Jetzt hab ich wirklich das Lizenzierungshandbuch durchsucht und den entsprechenden Absatz gefunden (Version-2016a, ich hoffe das ist die aktuell gültige):

 

Seite 54 Punkt 9.2.1.cg:

Rechtliche Kriterien: Stufe A

Lizenzantrag, welcher die Bestätigungen enthält, dass der Lizenzbewerber,.... an den von der Bundesliga, ÖFB, UEFA und FIFA anerkannten und genehmigten Wettbewerben teilnehmen wird.

Da nicht dabeisteht für welche Liga das gilt nehme ich an für beide Bundesligen. Somit DARF der Senat 5 Liefering eigentlich keine Lizenz erteilen, und das schon wielange?

 

 

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Im ASB-Olymp
Hakuna Matata Arena schrieb vor einer Stunde:

Und dann muss es sie bei der Lizenzierung Aufplattln, da sie ein A-Kriterium dauerhaft nicht erfüllen.

 

So! Jetzt hab ich wirklich das Lizenzierungshandbuch durchsucht und den entsprechenden Absatz gefunden (Version-2016a, ich hoffe das ist die aktuell gültige):

 

Seite 54 Punkt 9.2.1.cg:

Rechtliche Kriterien: Stufe A

Lizenzantrag, welcher die Bestätigungen enthält, dass der Lizenzbewerber,.... an den von der Bundesliga, ÖFB, UEFA und FIFA anerkannten und genehmigten Wettbewerben teilnehmen wird.

Da nicht dabeisteht für welche Liga das gilt nehme ich an für beide Bundesligen. Somit DARF der Senat 5 Liefering eigentlich keine Lizenz erteilen, und das schon wielange?

 

 

Sicher das es da nicht irgendwo einen "Wir können ausnahmen wie wir lustig sind definieren, solange alle Vereine zustimmen" Paragraphen gibt ? Ich vermute das da ansonsten sicher schon der ein oder andere Absteiger drübergestolpert wäre... 

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Institut für genoppte Gurken
reallumpi schrieb vor 17 Minuten:

Sicher das es da nicht irgendwo einen "Wir können ausnahmen wie wir lustig sind definieren, solange alle Vereine zustimmen" Paragraphen gibt ? Ich vermute das da ansonsten sicher schon der ein oder andere Absteiger drübergestolpert wäre... 

Hab nichts gefunden (extra nochmal geschaut), es steht aber jedem frei selbst nachzusehen, wenn er glaubt, es gibt Schlupflöcher.

 

2.2 ABSTUFUNG DER KRITERIEN
 

“A”- Kriterium – “ZWINGEND”
Dieses Kriterium muss (wie im Handbuch definiert) während der gesamten
Spielzeit erfüllt sein. Wenn der Lizenzbewerber dies nicht erfüllt, kann ihm
keine Lizenz erteilt werden und er kann daher nicht für einen der Bundesliga-
(bzw. gegebenenfalls UEFA-) Klubwettbewerbe zugelassen werden.
Wird nach Lizenzerteilung ein A-Kriterium vorübergehend nicht erfüllt, kann
in begründeten Ausnahmefällen von einem Lizenzentzug abgesehen werden
und können Sanktionen gemäß Abschnitt 3.5 verhängt werden.
Die Aufzählung der A-Kriterien in den Kapiteln 6-9 ist abschließend (taxativ),
jene der finanziellen A-Kriterien in Kapitel 10 hingegen ist demonstrativ (vgl.
Abschnitt 10.6.1.b).

 

3.5 SANKTIONEN IM LIZENZIERUNGSVERFAHREN
Die Entscheidungsorgane erster und zweiter Instanz sind
- bei Nichterfüllung von Kriterien (siehe Abschnitt 2.2),
- bei Verstößen* gegen Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren bzw.
gegen Bestimmungen dieses Handbuchs (insbesondere Kapitel 4 und 5
dieses Handbuchs, z.B. 4.4.1.3),
- im Sinne der Durchsetzung von erteilten Auflagen (siehe Abschnitt 5.4)
berechtigt, nachfolgende Sanktionen gegenüber dem Lizenzbewerber/-nehmer
zu verhängen:
- Verwarnung,
- Aberkennung von Punkten**,
- Transfersperre (Anmeldeverbot neuer Spieler),
- Funktionssperre,
- Zwangsabstieg,
- Platzsperre,
- Geldstrafe bis zur Höhe von € 500.000,- (in Worten: Euro
fünfhunderttausend).
Bei der Bemessung der Sanktion werden die Faktoren Häufigkeit und Gewicht
der früheren Verstöße des Klubs, Milderungsgründe und Schwere des
Verstoßes berücksichtigt.
* Hierfür genügt fahrlässiges Verhalten. Fahrlässigkeit ist bei Zuwiderhandeln
gegen die Lizenzierungsbestimmungen ohne weiteres anzunehmen, wenn der
Lizenznehmer nicht glaubhaft macht, dass ihn an der Verletzung der Lizenzbestimmungen
kein Verschulden trifft.
** Wird die Sanktionsform „Aberkennung von Punkten“ wegen eines Verstoßes
im Kernprozess ab Lizenzantrag (vgl. Abschnitt 5) verhängt, soll diese Sanktion
für die zu lizenzierende Spielzeit ausgesprochen werden.
** Bei einem Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen 4.4.1.3 a) bzw. b) soll die
Sanktionsform „Aberkennung von Punkten“ verhängt werden.
Hinsichtlich eines Lizenzentzuges wird auf Abschnitt 4.2.3 verwiesen.
© BL-

 

5.4.15

Nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen des LBs und des
Abschlussberichts des LMs beschließt das Entscheidungsorgan die
Erteilung der Lizenz und gegebenenfalls über Sanktionen und/oder
Auflagen.
Die Erteilung der Lizenz unterliegt der Bedingung, dass der LB alle im
Lizenzierungshandbuch definierten zwingenden (A-) Kriterien erfüllt
(Ausnahme für Aufsteiger siehe Kapitel 2, Abschnitt 2.3).

 

EDIT: ein Faxgerät ist übrigens auch ein A-Kriterium :lol:

bearbeitet von Hakuna Matata Arena

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V.I.P.

Wenn das der @holzmichl liest :davinci:

Es gibt jedenfalls eine Ausnahmegenehmigung für Liefering und damit hat es sich, die Diskussion wurde des öfteren geführt, der aktuelle Sinn ergibt sich mir nicht wirklich...

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Homerist
AlexR schrieb vor 4 Stunden:

Es gibt jedenfalls eine Ausnahmegenehmigung für Liefering und damit hat es sich, die Diskussion wurde des öfteren geführt, der aktuelle Sinn ergibt sich mir nicht wirklich...

wo/wann wurde die Diskussion darüber geführt, dass die Bundesliga angibt Salzburg die Lizenz zu entziehen, wenn sie wegen Leipzig auf die Champions League verzichten und damit ein A-Kriterium verletzen und die Verletzung desselben A-Kriteriums bei Liefering nicht sanktioniert wird?

Dass zu Tode diskutiert wurde ob Liefering eigentständig ist oder nicht ist eh klar - hat aber mit dem oben angeführten nichts zu tun

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