Viola-Crowdfunding


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Wichtiger Spieler
ephraim schrieb vor 18 Minuten:

Hat sich schon wer den "exklusiven Fanartikel zum neuen Stadion, den es sonst nirgendwo zu kaufen gibt " geholt, der seit gestern für Baumeister im Shop hinterlegt sein soll?

woher die Info???

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Kennt das ASB in und auswendig
forzaviola84 schrieb vor 11 Minuten:

Ich hab mir noch nichtmal den 1. schal vom arena invest geholt :ratlos: zahlt sich vermutlich auch nicht aus?!

den kann man sich schon holen?

geht das überhaupt noch? :-D bzw. was braucht man mit?

ich depp hab mir auch ein Stadionsessl gekauft und dann vergessen abzuholen... haha

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Austrianer
ephraim schrieb vor 3 Minuten:

Ich hab jetzt angerufen, es ist ein Sitzpolster, bereits abholbar (wie auch die Invest Schals)

Hoffentlich sind die Baumeister-Investoren nur Sitzplatzschweine :D

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In guten wie in schlechten Zeiten
Hammerwerfer schrieb am 1.5.2017 um 18:39 :

Zinsen bekomm ich jeds Jahr, aber ausbezahlt erst am Ende?

Die Zinszahlungstermine sind immer Ende Juni, also diesen Sommer bekommst du die Zinsen, dann muss du dementsprechend für das Jahr 2017 27,5% KeSt darauf zahlen.

Nächstes Jahr dann wieder dasselbe für 2018 und so weiter bis zum Laufzeitende in 2021.

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Postaholic
iderf schrieb vor 40 Minuten:

den kann man sich schon holen?

geht das überhaupt noch? :-D bzw. was braucht man mit?

ich depp hab mir auch ein Stadionsessl gekauft und dann vergessen abzuholen... haha

Mit braucht man eigentlich nichts. Ich hab mir meinen Schal abgeholt und die für zwei Freunde ebenfalls gleich mitgenommen.

Im Fanshop haben sie das nur mit ihrer Namensliste gecheckt und die Namen durchgestrichen. Ausweis oä musste ich nicht herzeigen.

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Kennt das ASB in und auswendig
vozabal schrieb vor 36 Minuten:

Die Zinszahlungstermine sind immer Ende Juni, also diesen Sommer bekommst du die Zinsen, dann muss du dementsprechend für das Jahr 2017 27,5% KeSt darauf zahlen.

Nächstes Jahr dann wieder dasselbe für 2018 und so weiter bis zum Laufzeitende in 2021.

thx für die Erklärung, hatte das dann auch falsch verstanden.
dh. die Auszahlung findet jährlich statt?

 

ignite schrieb vor 34 Minuten:

Mit braucht man eigentlich nichts. Ich hab mir meinen Schal abgeholt und die für zwei Freunde ebenfalls gleich mitgenommen.

Im Fanshop haben sie das nur mit ihrer Namensliste gecheckt und die Namen durchgestrichen. Ausweis oä musste ich nicht herzeigen.

perfekt, dankeschön!

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V.I.P.
vozabal schrieb vor einer Stunde:

Die Zinszahlungstermine sind immer Ende Juni, also diesen Sommer bekommst du die Zinsen, dann muss du dementsprechend für das Jahr 2017 27,5% KeSt darauf zahlen.

Nächstes Jahr dann wieder dasselbe für 2018 und so weiter bis zum Laufzeitende in 2021.

das sehe ich nicht so (dass kest anfällt)

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In guten wie in schlechten Zeiten
iderf schrieb vor einer Stunde:

thx für die Erklärung, hatte das dann auch falsch verstanden.
dh. die Auszahlung findet jährlich statt?

Na, die Zinszahlungen schon. Es gibt ja den Basiszinsatz pa. iHv 2,5% auf dein investiertes Kapital + etwaige Zinsen abhängig vom sportlichen Erfolg. In diesem Jahr müssten es dann 3,5% sein (1% für EL-Qualifikation).

Das bekommt man dann jährlich und den Investitionsbetrag am Ende der Laufzeit (worauf man natürlich keine Steuern zahlen muss)

J.E schrieb vor 38 Minuten:

das sehe ich nicht so (dass kest anfällt)

Also ich bin nicht investiert, aber ich hätte die Zinsen einfach in meiner EkSt-Erklärung angegeben und dann Kest gezahlt. Ich mein die vollen 27,5% wären es auch nicht geworden, bei mir hat sich im letzten Jahr die Regelbesteuerungsoption gelohnt, aber grundsätzlich muss man die Zinsen ja im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben, da sie noch nirgends abgezogen wurden.

Wobei ich eben nochmal recherchiert habe und Conda selber dieses sagt (für unselbständig Beschäftigte):

Zitat

Wurde bis jetzt noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben (nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis), so muss dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn weitere Einkünfte (inkl. der Zinsen und dem Wertsteigerungsbonus) in einem Jahr den Betrag von EUR 730,00 übersteigen (Freibetrag).

 http://support.conda.eu/wp-content/uploads/2015/03/Nachrangdarlehen-V3-Steuerrechtliche-Behandlung-Privatperson-AT.pdf

Also ein Violacrowd-Investor, der angestellt ist & nicht mehr als 730€ Zinsen aus dem Darlehen bekommt (was der Normalfall sein dürfte) und auch sonst keine Nebeneinkünfte hat braucht gar nichts zu machen. Insofern muss ich meine obige Aussage relativieren, dass wusste ich auch nicht, dass das offenbar geht.

Muss aber sagen, dass mit dem Freibetrag kommt mir sehr komisch vor. Die 730€ Grenze gilt ja für andere Einkünfte. Gelten Zinsen als andere Einkünfte? Meines Wissens eigentlich nicht, man kann Erträge, die der Kest unterliegen damit nicht verrechnen (dazu siehe auch: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1#RZ_912f).

Aber gut im Zweifel freut sich der Steuerberater über die Arbeit :D 

(ich bin keiner, also ohne Gewähr alles)

 

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Mir is ois...
vozabal schrieb vor 30 Minuten:

Na, die Zinszahlungen schon. Es gibt ja den Basiszinsatz pa. iHv 2,5% auf dein investiertes Kapital + etwaige Zinsen abhängig vom sportlichen Erfolg. In diesem Jahr müssten es dann 3,5% sein (1% für EL-Qualifikation).

Das bekommt man dann jährlich und den Investitionsbetrag am Ende der Laufzeit (worauf man natürlich keine Steuern zahlen muss)

Also ich bin nicht investiert, aber ich hätte die Zinsen einfach in meiner EkSt-Erklärung angegeben und dann Kest gezahlt. Ich mein die vollen 27,5% wären es auch nicht geworden, bei mir hat sich im letzten Jahr die Regelbesteuerungsoption gelohnt, aber grundsätzlich muss man die Zinsen ja im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben, da sie noch nirgends abgezogen wurden.

Wobei ich eben nochmal recherchiert habe und Conda selber dieses sagt (für unselbständig Beschäftigte):

 http://support.conda.eu/wp-content/uploads/2015/03/Nachrangdarlehen-V3-Steuerrechtliche-Behandlung-Privatperson-AT.pdf

Also ein Violacrowd-Investor, der angestellt ist & nicht mehr als 730€ Zinsen aus dem Darlehen bekommt (was der Normalfall sein dürfte) und auch sonst keine Nebeneinkünfte hat braucht gar nichts zu machen. Insofern muss ich meine obige Aussage relativieren, dass wusste ich auch nicht, dass das offenbar geht.

Muss aber sagen, dass mit dem Freibetrag kommt mir sehr komisch vor. Die 730€ Grenze gilt ja für andere Einkünfte. Gelten Zinsen als andere Einkünfte? Meines Wissens eigentlich nicht, man kann Erträge, die der Kest unterliegen damit nicht verrechnen (dazu siehe auch: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1#RZ_912f).

Aber gut im Zweifel freut sich der Steuerberater über die Arbeit :D 

(ich bin keiner, also ohne Gewähr alles)

 

Theoretisch wären dann ja meine paar Groschen die ich auf der Bank als Zinsen erhalte auch Steuerfrei (laut Conda) aber auch da zahle ich doch KESt (?) - hab es nicht genau im Kopf :ratlos:

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V.I.P.
vozabal schrieb vor 45 Minuten:

Na, die Zinszahlungen schon. Es gibt ja den Basiszinsatz pa. iHv 2,5% auf dein investiertes Kapital + etwaige Zinsen abhängig vom sportlichen Erfolg. In diesem Jahr müssten es dann 3,5% sein (1% für EL-Qualifikation).

Das bekommt man dann jährlich und den Investitionsbetrag am Ende der Laufzeit (worauf man natürlich keine Steuern zahlen muss)

Also ich bin nicht investiert, aber ich hätte die Zinsen einfach in meiner EkSt-Erklärung angegeben und dann Kest gezahlt. Ich mein die vollen 27,5% wären es auch nicht geworden, bei mir hat sich im letzten Jahr die Regelbesteuerungsoption gelohnt, aber grundsätzlich muss man die Zinsen ja im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben, da sie noch nirgends abgezogen wurden.

Wobei ich eben nochmal recherchiert habe und Conda selber dieses sagt (für unselbständig Beschäftigte):

 http://support.conda.eu/wp-content/uploads/2015/03/Nachrangdarlehen-V3-Steuerrechtliche-Behandlung-Privatperson-AT.pdf

Also ein Violacrowd-Investor, der angestellt ist & nicht mehr als 730€ Zinsen aus dem Darlehen bekommt (was der Normalfall sein dürfte) und auch sonst keine Nebeneinkünfte hat braucht gar nichts zu machen. Insofern muss ich meine obige Aussage relativieren, dass wusste ich auch nicht, dass das offenbar geht.

Muss aber sagen, dass mit dem Freibetrag kommt mir sehr komisch vor. Die 730€ Grenze gilt ja für andere Einkünfte. Gelten Zinsen als andere Einkünfte? Meines Wissens eigentlich nicht, man kann Erträge, die der Kest unterliegen damit nicht verrechnen (dazu siehe auch: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1#RZ_912f).

Aber gut im Zweifel freut sich der Steuerberater über die Arbeit :D 

(ich bin keiner, also ohne Gewähr alles)

 

eben, du gibt es in deiner erklärung an, da können auch 0% anfallen, je nach deiner steuerklasse. kest ist ja ein fixer steuersatz für alle

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In guten wie in schlechten Zeiten
J.E schrieb vor einer Stunde:

eben, du gibt es in deiner erklärung an, da können auch 0% anfallen, je nach deiner steuerklasse. kest ist ja ein fixer steuersatz für alle

You are right. Mir war bis eben nicht bewusst, dass die Darlehenszinsen nicht unter die 27,5% fallen (wie in §27a Abs 1 EStG), sondern unter Absatz zwei und damit der vollen Tarifbesteuerung unterliegegn. Dann werden die Zinsen grundsätzlich in der Tat zwischen 0% und 55% je nach Einkommensgrenze besteuert, aber dann eben im Normalfall nicht denn:

ufo05 schrieb vor einer Stunde:

Theoretisch wären dann ja meine paar Groschen die ich auf der Bank als Zinsen erhalte auch Steuerfrei (laut Conda) aber auch da zahle ich doch KESt (?) - hab es nicht genau im Kopf :ratlos:

Jetzt macht es schon Sinn, denn wenn die Einnahmen aus einem Privatdarlehen unter §27a Abs 2 des EStG fallen (was ich nicht gewusst habe) und die 730€ Grenze nur für Absatz 1 und damit Zinsen vom Sparbuch, Aktiengewinne etc gilt, aber eben nicht für Zinsen aus dem Darlehen zwischen einem Violacrowd-Investor und der Austria, dann kommt die Grenze zur Anwendung.

Das heißt wirklich, dass alle Violacrowd'ler, die nicht mehr als 730€ aus Zinsen aus dem Darlehen generieren, nichts zu zahlen und auch nichts anzugeben brauchen in ihren Erklärungen, was sicher ganz nice ist. Spart man sich den Aufwand und das bisschen Geld.

-----

Also @iderf @Hammerwerfer vergesst das, was ich geschrieben habe mit den 27,5%. Ich weiß nicht wie es bei euch mit sonstigen Einkünften ausschaut, aber sofern es insgesamt mit den Zinsen unter 730€ sind müsst ihr nichts angeben.

bearbeitet von vozabal

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