Eröffnungstag Allianz Stadion - 16.07.2016


Splinta

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Aus meiner Sicht war es ein seht gelungener Einstand. Unsere Plätze im Sektor 10 sind optimal, die Rapid Marie funktioniert auch recht flott.

Allerdings taugt es mir überhaupt nicht das ein Treffpunkt/Nachbesprechungsort im neuen Stadion einfach fehlt.

Das Dorf im Hanappi, die Stadionkantine beim Happel und jetzt gar nix mehr.

Wir sind bei der "Nord" nach dem Spiel raus, weil wir Freunde getroffen haben und durften dann nicht mehr zurück.

Wem fällt den so etwas ein? Sinn und Zweck dürfte ja sein das die Fans so lange wie möglich beim Stadion bleiben und dort konsumieren.

Das "Dorf" Neu unter der West ist ja ein Witz, wir waren kurz dort und sehr verwundert das man einfach auf die West rauf darf, das kann ja auch nicht so gewollt sein, aber bitte.

Alles in allem gefällt es mit sehr gut ihm neuen Zuhause aber als Verweilort nach dem Spiel, daran muss noch gearbeitet werden.

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Postinho

An die Rechtsexperten im ASB. Ich habe blöderweise :kopfwand: am Zielpunktparkplatz geparkt (Ankunft ca 12 Uhr 30) und fand nach dem Verlassen des Stadions eine Zettel mit der Androhung einer Besitzstörungsklage an meinem Auto mit dem Verweis 194 Euro innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen und den Zettel unterschrieben zurückzusenden(Unterlassungserklärung). Zu diesem Zeitpunkt hatten parkten ca. 30 bis 40 weitere Autos dort.

Sollte ich gleich bezahlen oder meine Rechtsschutzversicherung einschalten? Oder sollte ich mich auch mit Rapid in Verbindung setzen?

Wir sind mit zwei Autos aus Kärnten angereist und sind solche Abzockmethoden nicht gewohnt.

Die Sache ist nicht einfach,

Die Besitzstörungsklage ist eigentlich powidl, weil deren Ergebnis nur wäre, dass man künftig nicht mehr parken darf!

Aber die Kläger verdienen leider gut mit den Verfahrenskosten - und die sollten auch durch die 194 abgedeckt werden.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall:

habe denen einen Brief geschrieben, wo ich zugesagt habe, künftig das Parken zu unterlassen.

Daneben habe ich ihnen einen Betrag überwiesen der gemäß Rechtsanwaltsordnung für ein Mahnschreiben angemessen wäre. Die von ihnen geforderten 194,- sind natürlich absolut überzogen.

So bin ich damals mit ca. 30-40 Euro davon gekommen und hab nie wieder was von denen gehört.

LG

Martin

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Fr33sp4m3r

per Definition muss ein Angriff jedoch nicht unbedingt zu Schäden führen, dieser Typ wurde getreten demnach ist hierbei schon der eigentliche Schlagabtausch vorhanden, wenn auch in diesem Fall nur auf einseitiger Basis! Was es da für dich nicht zu verstehen gibt entbehrt ja jedweder Grundlage des Denkens!

eigtl schon. würde kein schaden eintreten, wäre nämlich ein versuchtes delikt zu prüfen.

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Amateur

Die Sache ist nicht einfach,

Die Besitzstörungsklage ist eigentlich powidl, weil deren Ergebnis nur wäre, dass man künftig nicht mehr parken darf!

Aber die Kläger verdienen leider gut mit den Verfahrenskosten - und die sollten auch durch die 194 abgedeckt werden.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall:

habe denen einen Brief geschrieben, wo ich zugesagt habe, künftig das Parken zu unterlassen.

Daneben habe ich ihnen einen Betrag überwiesen der gemäß Rechtsanwaltsordnung für ein Mahnschreiben angemessen wäre. Die von ihnen geforderten 194,- sind natürlich absolut überzogen.

So bin ich damals mit ca. 30-40 Euro davon gekommen und hab nie wieder was von denen gehört.

LG

Martin

Danke für die Rückmeldung. Ich habe dem VKI eine Mail geschrieben und warte noch auf die Antwort. Ich werde auf jeden Fall hier das Ergebnis berichten.

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Fr33sp4m3r

Danke für die Rückmeldung. Ich habe dem VKI eine Mail geschrieben und warte noch auf die Antwort. Ich werde auf jeden Fall hier das Ergebnis berichten.

öamtc auch anrufen! ganz einfacher grund: vki hat zig fälle: von zu hohen stromrechnungen bis online-beschiss und hat vermutlich weniger resourcen/kompetenz für den fall. der autofahrerclub kennt die sachlage bereits von anderen orten und ist daher wohl schon gut eingearbeitet.

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i am the god of Hell fire

eigtl schon. würde kein schaden eintreten, wäre nämlich ein versuchtes delikt zu prüfen.

da geb ich dir schon recht, dennoch ist es mir befremdlich von einem Angriff auszugehen obwohl dieser schon im wissentlichen Herbeiführen von Verletzungen mündet! Ich weiß hierbei nicht den rechtlichen Ausdruck, Angriff in Folge mit schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung heißen!

Soll es judizidär so beschrieben sein, für den ottonormalo ist dieser Tatbestand wohl ne einseitige Schlägerei

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Captain oh Captain

Ist jemand zufällig am Samstag mit dem Schienenersatzverkehrsbus der U4 gekommen und kann sagen, wie das geklappt hat? Auf dem Anfahrtsplan von Rapid ist der meines Erachtens nämlich nicht erwähnt.

Ja, ich.

Allerdings schon um 15 Uhr. Bin dann Ober St. Veit ausgestiegen, da es sich bei der Zufahrt nach Hütteldorf schon gestaut hat. Sonst hats aber gut funktioniert.

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Postinho

Danke für die Rückmeldung. Ich habe dem VKI eine Mail geschrieben und warte noch auf die Antwort. Ich werde auf jeden Fall hier das Ergebnis berichten.

Ich glaube der VKI ist nur für Sachen zuständig, wo du "Konsument" bist also Produkte oder Leistungen erworben hast. Steckt zumindest im Namen VKI drin....

Allgemeine Rechtsauskünfte wirst du dort nicht bekommen - fürchte ich zumindest.

EDIT: ich korrigiere mich. VKI hat in solchen sachen bereits unterstützt:

https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&type=98&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3488&cHash=cecd872d1d853949c47b23b4f3ced3bc

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20151006_OTS0011/vki-parkflaeche-muthgasse-besitzstoerungsklage-abgewehrt

bearbeitet von Woody

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