Die Anreise zum Spiel - 2023/24


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brillantinbrutal schrieb am 9.12.2019 um 21:02 :

Du würdest es auch als Erfolg sehen, wenn dein Mandant wegen 12-fachen Mordes schuldig und wegen 35-fachen Hendeldiebstahls freigesprochen würde, oder?

Das ist die andere extreme Formulierung :)
Ich habe von dem Urteil nichts mitbekommen, in welchen Punkten hat man der Polizei Recht gegeben und in welchem nicht? Gibt's dazu irgendwo eine gute Zusammenfassung?

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Held von heute
The1Riddler schrieb vor einer Stunde:

Das ist die andere extreme Formulierung :)
Ich habe von dem Urteil nichts mitbekommen, in welchen Punkten hat man der Polizei Recht gegeben und in welchem nicht? Gibt's dazu irgendwo eine gute Zusammenfassung?

Die Anhaltung all der Leute war rechtens, die Dauer der Anhaltung war über weiteste Strecken rechtens, erst ganz zum Schluss hätte es schneller gehen sollen und die Wegweisungen vom Stadion, als das Spiel schon lange vorbei war, waren nicht rechtens. Meine "andere extreme Formulierung" trifft es schon ganz gut. Richter wissen halt auch, dass es für sie leichter wird, wenn sie in irgendwelchen Nebensächlichkeiten den Beschwerdeführern Recht geben. Das können dann die Anwälte ihren Mandanten als Erfolg verkaufen und alle sind happy. Unterm Strich war das für die enorme Größe der Amtshandlung ein vorbildliches Einschreiten.

Man (auch du?) hat  immer wieder behauptet, die Vorgangsweise so viele Menschen einzukesseln wäre unverhältnismäßig. Das Gericht sieht das grundsätzlich nicht so.

Edith meint:

https://www.derstandard.at/story/2000106211000/urteilrapid-fans-waren-zu-lange-von-polizei-eingekesselt

Da sieht man auch gleicht, dass der Anwalt bei so einer Entscheidung behaupten kann, zufrieden zu sein. Wegen des Freispruchs den Hendeldiebstahl betreffend. 

bearbeitet von brillantinbrutal

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brillantinbrutal schrieb vor 4 Stunden:

Die Anhaltung all der Leute war rechtens, die Dauer der Anhaltung war über weiteste Strecken rechtens, erst ganz zum Schluss hätte es schneller gehen sollen und die Wegweisungen vom Stadion, als das Spiel schon lange vorbei war, waren nicht rechtens. Meine "andere extreme Formulierung" trifft es schon ganz gut. Richter wissen halt auch, dass es für sie leichter wird, wenn sie in irgendwelchen Nebensächlichkeiten den Beschwerdeführern Recht geben. Das können dann die Anwälte ihren Mandanten als Erfolg verkaufen und alle sind happy. Unterm Strich war das für die enorme Größe der Amtshandlung ein vorbildliches Einschreiten.

Man (auch du?) hat  immer wieder behauptet, die Vorgangsweise so viele Menschen einzukesseln wäre unverhältnismäßig. Das Gericht sieht das grundsätzlich nicht so.

Edith meint:

https://www.derstandard.at/story/2000106211000/urteilrapid-fans-waren-zu-lange-von-polizei-eingekesselt

Da sieht man auch gleicht, dass der Anwalt bei so einer Entscheidung behaupten kann, zufrieden zu sein. Wegen des Freispruchs den Hendeldiebstahl betreffend. 

Ja, ich gehöre zu den Menschen, die diese Einkesselung als Unverhältnismäßig eingestuft haben. Danke, lässt für mich mehr Fragen offen, als gelöst wurden. Aber ich habe gelernt, dass die Einkesselung von 1400 Menschen wegen ein paar Schneebälle rechtens ist, wenn vorher 50 Leute gegen eine Mauer urinieren und ihr Territorium so markieren. Hätten diese nicht gegen die Mauer uriniert und Lärm gemacht, dann wäre es nicht rechtmäßig gewesen... Bedeutet für mich im Umkehrschluss, die Sache mit den 50 Leuten an der Mauer rechtfertigen keinen Einsatz der Polizeikräfte, aber wenn diese Schneebälle pullern, dann wird's gefährlich. Dann muss man ca. 1400 Menschen einkesseln (ja, ja - diesmal war ich polemisch).

Was für mich nicht rauskommt, wenn also die 1338 Menschen 5 Stunden lang jegliche Auskunft verweigern, dann dürfen sie nachher im Anschluss nach Hause gehen, weil mehr als 5 Stunden brauchen sie nicht stehen - so richtig? Zumindest kommt es für mich nicht so raus, dass sie nach 5 Stunden alle abführen hätten müssen und auf eine Wache bringen hätten müssen.

Ich bin gespannt ob mir mal die schriftliche Form dieses Urteils unter kommt, dass wäre echt interessant für mich.

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