der "wichtige frage thread"


j.d.

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get the fuck in!
Admira Fan schrieb vor 5 Stunden:

habe gestern eine Infoschreiben der NÖ Vorsorgekasse betreffend meiner Abfertigungsanwartschaft erhalten -> derzeit halt Summe X drinnen

Meine Frage dazu - lt. EVU Kollektivvertrag bekomme ich z.B. nach 25 Jahren 12 Monatsgehälter als Abfertigung -> ist diese Zahlung unabhängig der Zahlung aus der Vorsorgekasse?

Nach kurzem Überfliegen würde ich mal sagen, dass es im KV nur um den Anspruch hinsichtlich Abfertigung alt geht. Es wird ja im §10 auf den Anspruch laut AngG verwiesen, über den hinaus es eben noch die KV-Sonderbestimmungen wie Aliquotierung zwischen den Stufen gibt. Im §11 geht's auch um den Übertritt ins BMSVG. Daher wirst du wohl keinen Anspruch außer von der Vorsorgekasse haben. Wäre auch schon deswegen seltsam, weil man an Personen im neuen System auch keine freiwillige Abfertigung steuerbegünstigt auszahlen kann.

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Maulinho schrieb vor 58 Minuten:

Nach kurzem Überfliegen würde ich mal sagen, dass es im KV nur um den Anspruch hinsichtlich Abfertigung alt geht. Es wird ja im §10 auf den Anspruch laut AngG verwiesen, über den hinaus es eben noch die KV-Sonderbestimmungen wie Aliquotierung zwischen den Stufen gibt. Im §11 geht's auch um den Übertritt ins BMSVG. Daher wirst du wohl keinen Anspruch außer von der Vorsorgekasse haben. Wäre auch schon deswegen seltsam, weil man an Personen im neuen System auch keine freiwillige Abfertigung steuerbegünstigt auszahlen kann.

Besten dank, hät ich mir eh so gedacht!!

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Kann man beim Leiner handeln? Würde mir gerne eine Couch zulegen. Die ist zwar bereits reduziert, aber das sind im Möbelhaus ja eigentlich immer alle Produkte. Kann man vielleicht bei Lieferung und Abholung der alten Möbel was rausholen?

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Im ASB-Olymp
LarsUlrich schrieb vor 23 Minuten:

Kann wer einen guten Orthopäden (Kniespezialisten) in Wien empfehlen (WGKK)? :ears: 

um ganz im Raumplaner-Schema zu bleiben:  WGKK ist er meines wissens nach nicht, aber sportordination.at ist richtig gut. Dr. Gäbler hat meinen Rücken geflickt und (unter anderem) das Knie von Cananvaro oder Nesta, weiß nicht mehr, welcher Italiener da im Vorfeld der Euro2008 kaputt gegangen ist.

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blablabla

Habe bis vor etwa einer Viertelstunde am ORF Sport+ das Spiel zwischen Grödig und dem LASK geschaut. Aus heiterem Himmel ( :D ) wurde der Bildschirm schwarz und es steht nur noch "E30-4 Currently unable to view this channel.". Was ist da bitte passiert? Ist die Karte in dem Moment abgelaufen? Ich hab schon versucht, dass ich den Receiver ein- und ausschalte bzw. ihn sogar komplett vom Strom nehme, hat aber beides nicht geholfen. Die Sender, die nicht funktionieren, sind ORF1, ORF2, ATV und eben ORF Sport+.

Edit: Hat sich erübrigt, es ist eine neue Karte gekommen, aber mir hat keiner davon was gesagt :davinci:

bearbeitet von Evilken

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ASB-Legende
zerenato schrieb vor 16 Stunden:

um ganz im Raumplaner-Schema zu bleiben:  WGKK ist er meines wissens nach nicht, aber sportordination.at ist richtig gut. Dr. Gäbler hat meinen Rücken geflickt und (unter anderem) das Knie von Cananvaro oder Nesta, weiß nicht mehr, welcher Italiener da im Vorfeld der Euro2008 kaputt gegangen ist.

War Canavaro und mir hat er bei meinem Ellbogen zumindest so weit geholfen  (er war meine private Zweitmeinung, da der Kassenarzt eine OP vorgeschlagen hatte), dass er mich ins AKH zu einer Kassenkollegin "vermittelt" hat, die das ohne OP in den Griff bekommen hat. Gäbler selbst ist aber meiner Erinnerung alles privat - keine Kassa OP (den Privatarztbesuch bekommst du natürlich entsprechend den Sätzen der WGKK zurück, war zumindest bei mir damals so).

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ASB-Gott

"Es gilt als vereinbart, dass Überstunden mit dem monatlichen Bruttogehalt abgedeckt sind, soweit diese in der Überzahlung Deckung finden."

 

wie ist der letzte Teil zu verstehen?

bearbeitet von LarsUlrich

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get the fuck in!
LarsUlrich schrieb vor 23 Minuten:

"Es gilt als vereinbart, dass Überstunden mit dem monatlichen Bruttogehalt abgedeckt sind, soweit diese in der Überzahlung Deckung finden."

 

wie ist der letzte Teil zu verstehen?

Annahme: Mindestgehalt laut Kollektivvertrag sind € 2.000,-

Tatsächliches Gehalt € 3.000,- + Vereinbarung wie von dir angeführt.

Wenn du jetzt laut KV einen Überstundenteiler von z.B. 150 hast, ist eine Überstunde laut KV inkl. 50% Zuschlag genau € 20,- wert. Du kannst daher mit der Überzahlung von einem Tausender monatlich max. 50 Überstunden machen, die abgedeckt sind. Alles drüber müsste entlohnt werden, zumindest sollte jährlich eine Deckungsprüfung gemacht werden, ob es sich insgesamt ausgeht. Das ist dann halt den meisten Dienstgebern wieder relativ wurscht.

bearbeitet von Maulinho

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1899% BornGreen schrieb am 28.3.2017 um 13:40 :

wir vertreiben werbeartikel. aktuell eine anfrage für objektivreinigungstücher aus rehleder.

ich benötige 200Stk. habe keine ahnung wie die beschaffenheit (abmessungen und stärke) im idealfall sind.

gibt es einen fotographen in der runde der soetwas wissen könnte?

schließ dich mit einem Bauern in der Stk. zusammen.

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