Baby-und Kleinkinderthread


zerenato

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uhhuh...h..

Steh auf der Leitung:

Meine Tochter kam am 02.11.15.

Frau daheim bekommt dann noch 8 Wochen Wochengeld(Mutterschutz) bis zum 28.12.15.

Lt dem jetztigen Schreiben steht Ihr Kinderbetreuungsgeld von 28.12.15 bis 02.11.16 zu.

Dachte es sind 12+2? Oder wird das schon ab Geburt gerechnet? Den Wochengeld ist net gleich Betreuungageld, oder? Happerts irgendwas oder stimmts so?

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uhhuh...h..

Na die Frage ist, ab wann beginnt 12+2? Ab den 28.12. oder doch Geburt an? Weil im Wisch steht ja nur, 28.12.15 bis 02.11.16, 33/Tag. Sollten das net 12 Monaten sein? Also bis 28.12.16!

Von daher, finde ich das komisch. Ihr stehen ja 12 Monate zu. Lt den Unterlagen lautet ihre Bezugsdauer von 28.12.15 bis 02.11.16! Das sind keine 12 Monate, deswegen die Frage..

bearbeitet von benni889

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Beruf: ASB-Poster

So weit ich mich erinnern kann beginnen die 13 Monate mit dem Tag der Geburt des Kindes. Man kann also bis zu 12 Monate (+2) zu Hause bleiben. Das Wochengeld ist dich einkommensabhängig, oder? Und es gibt ja auch Mütter, die kein Einkommen hatten. Die bekommen dann ab Geburt das Kinderbetreuungsgeld.

Kann sein, daß das ein Blödsinn ist, aber so habe ich es in Erinnerung. Ist aber auch schon ein paar Jahre her...

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Fuck Heraldry!

Eine Variante von 12+2 ist einkommensabhängig vom jew. Einkommen desjenigen, der zu Hause bleibt (also 12 Monate Mutter und 2 Monate Vater meistens). Lohnt sich, wenn die Mutter ein Einkommen hatte, das hoch genug war, um den Bezug der fixen Variante zu übertreffen. Die anderen Varianten sind pauschal und nicht einkommensabhängig.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080601.html#Variante12plus2

Einen Rechner gibts auf der Seite verlinkt.

Die Karenz beginnt nach der "Schutzfrist" die üblicherweise acht Wochen dauert:

Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, mit dem Ende der Schutzfrist nach der Geburt. Die Schutzfrist dauert in der Regel acht Wochen, kann aber auch länger dauern. Bei der Mutter kann die Karenz auch im Anschluss an einen Urlaub oder Krankenstand beginnen.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/359/Seite.3590007.html

edit:

Werden nach der Geburt des Kindes Wochengeld oder andere gleichartige Leistungen bezogen, so ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in der Höhe des Wochengeldes.

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Sozialversicherung/Kinderbetreuungsgeld/Allgemeines_zum_Kinderbetreuungsgeld.html

oder auch von der anderen Seite:

Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich ab Geburt des Kindes. Im Falle eines Wochengeld-Anspruches ruht das Kinderbetreuungsgeld bis zum Ende des Bezuges des Wochengeldes.

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Kinderbetreuungsgeld-Varianten.html

bearbeitet von DerFremde

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  • 3 weeks later...

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