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Sandmännchen

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Im ASB-Olymp

Ich han auch einen kollegen, der blechen darf. Ach so verliebt, da braucht man nicht verhüten, denn nach ein paar wochen, da weiß man ja, dass man für immer zusammen sein wird. Und dann war sie schwanger und ist in ein anderes bundesland übersiedelt, "weil sie ihre freiheit braucht".

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Surft nur im ASB

Ich han auch einen kollegen, der blechen darf. Ach so verliebt, da braucht man nicht verhüten, denn nach ein paar wochen, da weiß man ja, dass man für immer zusammen sein wird. Und dann war sie schwanger und ist in ein anderes bundesland übersiedelt, "weil sie ihre freiheit braucht".

Ein Bekannter von mir hats geschafft 4 oder 5 Kinder (weiss nicht so genau, ich glaub er auch nicht) zu zeugen und wird bevorschusst. Er lebt von der Mindestsicherung weil er meint das es sich sowiso nicht auszahlen würde zu arbeiten da bis zum Existenzminimun (=Mindestsicherungsbetrag) hinuntergepfändet werden würde.

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Wahnsinniger Poster

Ein Bekannter von mir hats geschafft 4 oder 5 Kinder (weiss nicht so genau, ich glaub er auch nicht) zu zeugen und wird bevorschusst. Er lebt von der Mindestsicherung weil er meint das es sich sowiso nicht auszahlen würde zu arbeiten da bis zum Existenzminimun (=Mindestsicherungsbetrag) hinuntergepfändet werden würde.

ME ein klarer Fall für § 198 StGB:

Verletzung der Unterhaltspflicht

§ 198. (1) Wer seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt, daß der Unterhalt oder die Erziehung des Unterhaltsberechtigten gefährdet wird oder ohne Hilfe von anderer Seite gefährdet wäre, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen. Seine Unterhaltspflicht verletzt insbesondere auch, wer es unterläßt, einem Erwerb nachzugehen, der ihm die Erfüllung dieser Pflicht ermöglichen würde.

(2) Ist der Täter rückfällig (§ 39) oder hat die Tat die Verwahrlosung oder eine beträchtliche Schädigung der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Entwicklung des Unterhaltsberechtigten zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, hat die Tat aber den Tod des Unterhaltsberechtigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht nach Abs. 1 zu bestrafen, wenn er bis zum Schluss der Verhandlung die vom Verfolgungsantrag umfassten Unterhaltsbeträge zur Gänze bezahlt.

bearbeitet von schmechi

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tattooed & proud !

Ein Bekannter von mir hats geschafft 4 oder 5 Kinder (weiss nicht so genau, ich glaub er auch nicht) zu zeugen und wird bevorschusst. Er lebt von der Mindestsicherung weil er meint das es sich sowiso nicht auszahlen würde zu arbeiten da bis zum Existenzminimun (=Mindestsicherungsbetrag) hinuntergepfändet werden würde.

Bei Unterhaltspfändungen dürfens sogar unter das Existenminimum pfänden.

www.wien-konkret.at/soziales/existenzminimum/

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  • 2 weeks later...
Gast

Weiß jemand wie die Rechtslage bezüglich Einfuhr von Raubkopien (aktuelle Kinofilme) von Asien nach Österreich aussieht?

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ASB-Legende

Eine nicht lizensierte Kopie eines Werkes (Film, Musik), mit der nicht der Rechteinhaber verdient. Obwohl eigentlich der Begriff Raubkopie schon implizieren sollte, dass selbige nicht legal ist.

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V.I.P.

Eine nicht lizensierte Kopie eines Werkes (Film, Musik), mit der nicht der Rechteinhaber verdient. Obwohl eigentlich der Begriff Raubkopie schon implizieren sollte, dass selbige nicht legal ist.

Und wer wurde jetzt beraubt?

Nicht lizensiert ist da schon treffender, wenngleich auch das ja so nicht einfach zur Illegalität führt.

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ASB-Legende

Und wer wurde jetzt beraubt?

Nicht lizensiert ist da schon treffender, wenngleich auch das ja so nicht einfach zur Illegalität führt.

Dem Urheber/Rechteinhaber wurde geistiges Eigentum geraubt. Die Berner Übereinkunft regelt das länderübergreifend.

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Gast
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