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Postinho

immer wieder höhre ich von freunden, dass sie von ihrer ehefrau div. sachen abschreiben, zb. deren privatarztverischerung usw.

was darf man da nun wirklich und was nicht? und nur bei ehefrau oder sachen von der freundin?

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Homerist

Können Zahlungen, die für andere Personen geleistet werden, als Sonderausgaben geltend gemacht werden (erweiterter Personenkreis)?

Beiträge zu Personenversicherungen inkl. Weiterversicherungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Nachkauf von Schulzeiten, Selbstversicherung von Angehörigen, Kirchenbeiträge, Wohnraumschaffungs- und Wohnraumsanierungskosten können auch dann abgesetzt werden, wenn sie für die nicht dauernd getrennt lebende Ehepartnerin bzw. den nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner oder für ein Kind, für das der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, geleistet werden.
Dasselbe gilt für die Partnerin oder den Partner bei Lebensgemeinschaften mit Kind.

Quelle

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Homerist

Spenden gehen nur bei dem der gespendet hat und nicht beim Partner (zumindest offiziell ;) ) - ab heuer dann nur bei demjenigen wo sie von der Spendenorganisation gemeldet werden. Also sollte der spenden bzw. als Spender aufscheinen bei dem mans absetzen will.

 

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Naturbua
ufo05 schrieb am 18.5.2017 um 10:02 :

Gibt es eigentlich einen internationalen Austausch zwischen den Finanzämtern?

Ich hatte einen Studienkollegen (Österreicher), dessen Vater in Ungarn 3 Sägewerke besaß, in Österreich arbeitslos gemeldet war und dessen Frau in Österreich als Hausfrau ihr Dasein fristete, obwohl sie bei ihrem Mann in Ungarn mitarbeitete. Der bekam Höchststipendium. Also bilaterales Bescheißen ist sicher Gang und Gäbe 

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Postinho
onkelandy schrieb vor 34 Minuten:

Spenden gehen nur bei dem der gespendet hat und nicht beim Partner (zumindest offiziell ;) ) - ab heuer dann nur bei demjenigen wo sie von der Spendenorganisation gemeldet werden. Also sollte der spenden bzw. als Spender aufscheinen bei dem mans absetzen will.

 

ok, so wurde es eh schon bis jetzt gemacht.
danke.

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blablabla

Ich arbeite ganz normal vollzeit und versuche mich jetzt etwas am aktienmarkt. Um da jetzt aber ganz sicher zu gehen, möchte ich wissen, ab wann ich erträge versteuern muss. Ich hab mal was von 440 euro einkommensertrag pro jahr gelesen, dann müsst ich einen einkommenssteuerbescheid einreichen. Weiß da wer genaueres? Bzw. wird das pro kalenderjahr gerechnet?

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legende

von einem freibetrag bei kapitalerträgen hab ich noch nie was mitbekommen. :ratlos:

ansonsten: wenn du eine in österreich ansäßige bank hast, macht die ohnehin den ganzen steuerkram (weil endbesteuerung). wenn du einen online-broker im ausland (deutschland, niederlande, etc.) verwendest, musst du dich selbst drum kümmern und einkommensteuer abführen.

vorausgesetzt, du hast nicht immer nur gewinne, besteht auch die möglichkeit eines verlustausgleichs, d.h. du kannst deine verluste gegen deine gewinne gegenrechnen und so die steuerlast minimieren. das gilt immer nur für ein kalenderjahr und kann nicht ins nächste jahr mitgenommen werden.

 

 

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
LASK08 schrieb vor 23 Stunden:

Ich hatte einen Studienkollegen (Österreicher), dessen Vater in Ungarn 3 Sägewerke besaß, in Österreich arbeitslos gemeldet war und dessen Frau in Österreich als Hausfrau ihr Dasein fristete, obwohl sie bei ihrem Mann in Ungarn mitarbeitete. Der bekam Höchststipendium. Also bilaterales Bescheißen ist sicher Gang und Gäbe 

naja, stipendien waren für unternehmer- und v.a. bauernkinder schon immer einfach zu haben. dennoch: war das noch vor dem eu-beitritt ungarns?

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blablabla
Relii schrieb vor 7 Stunden:

von einem freibetrag bei kapitalerträgen hab ich noch nie was mitbekommen. :ratlos:

ansonsten: wenn du eine in österreich ansäßige bank hast, macht die ohnehin den ganzen steuerkram (weil endbesteuerung). wenn du einen online-broker im ausland (deutschland, niederlande, etc.) verwendest, musst du dich selbst drum kümmern und einkommensteuer abführen.

vorausgesetzt, du hast nicht immer nur gewinne, besteht auch die möglichkeit eines verlustausgleichs, d.h. du kannst deine verluste gegen deine gewinne gegenrechnen und so die steuerlast minimieren. das gilt immer nur für ein kalenderjahr und kann nicht ins nächste jahr mitgenommen werden.

 

 

Genau um die einkommenssteuer würds gehen, das hilft mir schon mal sehr, vielen dank! :D

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Naturbua
raumplaner schrieb vor 21 Stunden:

naja, stipendien waren für unternehmer- und v.a. bauernkinder schon immer einfach zu haben. dennoch: war das noch vor dem eu-beitritt ungarns?

Nein, war 2007, der Erstantrag.

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ASB-Legende
Evilken schrieb vor 16 Stunden:

Genau um die einkommenssteuer würds gehen, das hilft mir schon mal sehr, vielen dank! :D

Freigrenze gibt es immer noch wenn du Lohnsteuer zahlst. Früher bist bei gewinnen aus aktien, die in der Spekulationfrist verkauft wurden, so evtl noch steuerfrei rausgekommen. Jetzt zahlst halt die 27.5 % auf Spekulatiosgewinne. Wenn du andere, geringere Einkünfte hast, könnten diese noch unter die Freigrenze fallen (zB selbständige tätigkeit)

bearbeitet von Rainman80

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blablabla
Rainman80 schrieb vor 14 Stunden:

Freigrenze gibt es immer noch wenn du Lohnsteuer zahlst. Früher bist bei gewinnen aus aktien, die in der Spekulationfrist verkauft wurden, so evtl noch steuerfrei rausgekommen. Jetzt zahlst halt die 27.5 % auf Spekulatiosgewinne. Wenn du andere, geringere Einkünfte hast, könnten diese noch unter die Freigrenze fallen (zB selbständige tätigkeit)

Wahnsinn eigentlich, gibst ein drittel wieder ab...

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Who let the Drog out?!
Evilken schrieb vor 9 Stunden:

Wahnsinn eigentlich, gibst ein drittel wieder ab...

Ich empfehle einen Blick auf den normalen Lohnzettel inkl. Dienstgeberanteil zur SV, etc. 

 

:trollface:

 

Da bettelst und winselst du um das Drittel ... 

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