wichtige frage an die juristen hier


iceman

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Triathlet !!!!!

war heute auf dem weg zum novarock. in wien ist mir einer im stau voll hinten reingekracht. auto kaputt, ich mit der rettung weggebracht - hab ein peitschenschlagsyndrom.

kann jetzt natürlich ned zum festival gehen.

meine frage, mal abgesehen vom schmerzensgeld, kann ich die €99 und die €33 die ich für ds ticket und den caravanparkplatz bezahlt habe auch von dem typen einklagen ? oder schau ich da jetzt durch die finger ??

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Die schönsten Augenbrauen der Liga...

Soweit ich mich erinnern kann, sind das so genannte "frustrierte Aufwendungen", ergo schaust du durch die Finger.

Aber vielleicht belehrt uns wer, der momentan Zivilrecht lernt, eines Besseren ;)

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V.I.P.
Soweit ich mich erinnern kann, sind das so genannte "frustrierte Aufwendungen", ergo schaust du durch die Finger.

Aber vielleicht belehrt uns wer, der momentan Zivilrecht lernt, eines Besseren ;)

aber aber Frau Magistra! Das müssten sie doch noch wissen!

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Хофман

naja

bei mir ist bürgerliches recht auch schon einige zeit her, aber es spricht einiges imho dagegen, dass du die karte ersetzt bekommst.

bei körperverletzung hat § 1325 ABGB ne genaue Regelung über den Umfang des schadenersatzes. du bekommst jedenfalls die heilungskosten, den verdienstentgang und ein schmerzensgeld.

die karte ist wohl eine frustrierte aufwendung. was der koziol/welser dazu sagt, ist aber mehr als kryptisch (hab das grad nachgeblättert). diese aufwendungen werden - so wie ich das verstanden habe - nach der rsp eher nicht ersetzt.

war das konzert schon? wenn nicht, versuch die karte irgendwie an den mann zu bringen. ansonsten kann ich dir nur empfehlen, am amtstag deines bezirksgerichts mal auf selbiges zu schauen und dir dort ne auskunft zu holen. die leute, die dort sitzen kennen sich - zumindest nach dem zu urteilen, was zahlreiche meiner freunde, die grad gerichtsjahr machen, so sagen - selbst nicht wirklich aus, aber die können dir sicher mehr sagen, als in einem forum.

allzu große hoffnungen würd ich mir nicht machen. wie gesagt, wenn das kozert noch nicht war, versuch die karte eher zu geld zu machen.

lg (sorry, wegen der extrem schwammigen auskunft, aber die einschlägige internetseite www.ris.bka.gv.at scheint grad serverprobleme zu haben, sodass ich nirgends gscheit nachschaun kann.

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Bunter Hund im ASB
war heute auf dem weg zum novarock. in wien ist mir einer im stau voll hinten reingekracht. auto kaputt, ich mit der rettung weggebracht - hab ein peitschenschlagsyndrom.

kann jetzt natürlich ned zum festival gehen.

meine frage, mal abgesehen vom schmerzensgeld, kann ich die €99 und die €33 die ich für ds ticket und den caravanparkplatz bezahlt habe auch von dem typen einklagen ? oder schau ich da jetzt durch die finger ??

Zu aller erst:

Es heißt Schmerzengeld und Schadenersatz. (ohne s :verbot: )

Die 132€ sind ein finanzieller Nachteil für dich, die definitiv durch den Unfall entstanden sind (du wärst ansonst planmäßig der Veranstaltung beigewohnt), gelten als materieller Schaden und könnten daher eingefordert werden.

Der Schädiger haftet nach der Adäquanztheorie für alle Folgen seines schädigenden Verhaltens, mit denen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge (in diesem Falle der Konzertbesuch mit Fahrzeugabstellung) gerechnet werden muß.

Jedoch weiß ich nicht, wie es mit den näheren Umständen bez. Umtausch oder Rückgabe aussieht. Also es kann sein, daß von der Gegenseite dann argumentiert wird, daß du die Karten, Stellplatzgebühr weiterverkaufen, umtauschen oder zurückgeben hättest können. Dann kannst dich mit allen Forderungen brausen gehen.

Aber bedenke, daß es sich bei dem Betrag von 132€ um einen doch "niedrigen" Betrag handelt, und eine Prozeßführung darüber um einiges teurer kommen könnte

(strapaziert auch meist Nerven und Zeit unnötig)!

Ebenso muß erwiesen sein, daß der Schädiger (=andere Lenker) auch tatsächlich Schuld am Unfall hat (bei Auffahrunfällen kann man aus Erfahrungswerten sagen, daß meist mit 70-30% oder 80-20% Schuldanteilaufteilung zu rechnen ist).

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legende
Ebenso muß erwiesen sein, daß der Schädiger (=andere Lenker) auch tatsächlich Schuld am Unfall hat (bei Auffahrunfällen kann man aus Erfahrungswerten sagen, daß meist mit 70-30% oder 80-20% Schuldanteilaufteilung zu rechnen ist).

In einem Stau? :glubsch:

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Wir leben LASK
Ebenso muß erwiesen sein, daß der Schädiger (=andere Lenker) auch tatsächlich Schuld am Unfall hat (bei Auffahrunfällen kann man aus Erfahrungswerten sagen, daß meist mit 70-30% oder 80-20% Schuldanteilaufteilung zu rechnen ist).

Also ich habe bisher auch noch nix anderes gehört, als dass bei einem Auffahrunfall IMMER der "Auffahrende" Schuld hat. Schließlich war er abgelenkt und/oder hat den Sicherheitsabstand bzw. das Tempolimit nicht eingehalten. Kann mir auch nicht vorstellen, dass man da als "Opfer" eine Teilschuld tragen kann.... !

Oder hab ich da deine Ausführung falsch verstanden??

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Хофман

Die 132€ sind ein finanzieller Nachteil für dich, die definitiv durch den Unfall entstanden sind (du wärst ansonst planmäßig der Veranstaltung beigewohnt), gelten als materieller Schaden und könnten daher eingefordert werden.

Der Schädiger haftet nach der Adäquanztheorie für alle Folgen seines schädigenden Verhaltens, mit denen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge (in diesem Falle der Konzertbesuch mit Fahrzeugabstellung) gerechnet werden muß.

was meinst du damit genau? nicht jeder nachteil, der irgendwie im zusammenhang mit einer schädigung steht ist ersatzpflichtig.

der "schaden" in diesem fall ist ja , dass er nicht zum konzert fahren kann, und das kozert sozusagen "genießen" kann. was ist daran materiell?

die bereits gekaufte karte wird ja durch den unfall nicht unbrauchbar (was der fall wäre, wenn sie der schädiger zB verbrannt hätte, oder wenn sie bei dem unfall zerstört worden wäre). wie daniLu schon schrieb, handelt es sich imho um eine frustirerte aufwendung, deren ersetzbarkeit äußerst strittig ist.

also, wenn überhaupt, ist eine entgangene "konzertfreude" immaterieller natur.

mit dem mitverschuldensargument stimm ich dir zu. den iceman trifft hier wohl ne schadensminderungsobliegenheit. (sofern man eben überhaupt von nem ersatzpflichtigen "schaden" ausgeht)

kosten bekommt er sowieso ersätzt und ein adv-mahnverfahren ist außerdem nicht so besonders teuer.

verschulden ist im straßenverkehr immer ne sachverständigenfrage. nach dem was iceman so geschrieben hat, seh ich keinen anlaß, für den unfall an sich ein mitverschulden vom iceman anzunehmen. was meinst du?

lg

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Triathlet !!!!!

erst mal großes DANKEfür die antworten.

da ich eh einen rechtschutz habe, werde ich auch sicher einen anwalteinschalten, sobald ich mich wieder a bissi bewegen kann ... ( über nacht ists jetzt ziemlich schlimm geworden )

das ich 100% keine schuld am unfall habe, davon geh ich mal aus. ich hab sogar nu a glück gehabt, den wäre ich end auf die bremse getreten, hätte mich der typ a nu unter den LKW der vor mir gestanden ist geschoben.

wie gesagt, ich bin ganz ruhig am ende des staus gestanden, und der ist mir voll hinten drauf gekracht .. also da werde ich hoffentlich keine teilschuld bekommen ...

und wenn das schmerzensgeld höher ist als die 132 € dann ists auch schon recht ..

was den verdienstausfall angeht, in meinem beruf ist der größte teil auf provision ausgerichtet. also wenn ich ned arbeiten kann, dann kann ich de facto auch kein geld verdienen. bin schon gespannt wie das geregelt werde wird.

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Bunter Hund im ASB
was den verdienstausfall angeht, in meinem beruf ist der größte teil auf provision ausgerichtet. also wenn ich ned arbeiten kann, dann kann ich de facto auch kein geld verdienen. bin schon gespannt wie das geregelt werde wird.

da schaust mit Sicherheit durch die Finger, Gewinnentgang is in dem Fall nicht von der Schadenersatzpflicht erfasst. Bist halt normal krank gestellt, bzw bei Unfallversicherung bekommst Tagesgeld.

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die kosten fuer das festival werden dir wahrscheinlich nicht ersetzt.

es handelt sich, wie dani richtig erwaehnt hat um eine frustrierte aufwendung und die werden nur in bestimmen faellen ersetzt (zb die versicherung fuer sein auto, wenn du es nicht verwenden kannst oder die garagenmiete).

in einem fall, der mir deinem sehr aehnlich scheint, als ein am koerper verletzter deswegen ein gemietetes wohnmobil nicht nutzen konnte, wurde kein ersatz zugesprochen.

schaut in dem punkt also eher schlecht aus, schmerzensgeld erscheint mir allerdings unproblematisch.

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Gast schwejk

das gibt es ja nicht. wegen 132 euro einen anwalt einschalten, wegen einer karte, die man auch weiterverkaufen könnte.

und wieso kann man wegen eines peitschenschlagsyndroms kein konzert besuchen?

land der schrebergärtenbesitzer

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bring back my Bonnie to me to me ...
das gibt es ja nicht. wegen 132 euro einen anwalt einschalten, wegen einer karte, die man auch weiterverkaufen könnte.

und wieso kann man wegen eines peitschenschlagsyndroms kein konzert besuchen?

land der schrebergärtenbesitzer

geh bitte...

und das von jemanden, in dessem erklärten wunschwohnort wegen jedes nicht gesetzeskonformen darmwindes eine klage eingebracht wird...

und warum soll man - so er die karte nicht weiterverkaufen konnte - die 132 euro einfach so in den wind schießen, wenn man die dafür erhaltene gegenleistung durch fremdverschulden nicht in anspruch nehmen konnte. dir muss es gut gehen in der "tourismusbranche", wenn du 132 euro einfach so als lercherlschaß abtust...

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Außerdem hat ja das Nova-Rock-Festival ja gestern schon begonnen, da hatte iceman seinen Unfall! Wie soll er da noch geschwind das Ticket an den Mann/Frau bringen, wenn er schon am Weg dorthin bzw. dann im Krankenhaus war! Ist meiner Meinung nach auf jeden Fall "Ersetzungswürdig"!

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