Alex Hörtnagl verpflichtet


badest

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Wacker Tirol verpflichtet Alex Hörtnagl

Vertrag von Florian Mader bis 2009 verlängert

Fußball-Bundesligist Wacker Tirol hat Alexander Hörtnagl verpflichtet. Der zuletzt lang verletzt und erkrankt gewesene Mittelfeldspieler, dessen Vertrag in Pasching im November aufgelöst worden war, erhielt einen Vertrag für die Frühjahrssaison und ist vorläufig als geringfügig Beschäftigter angemeldet. "Sollte er sich vollständig erholen, tritt eine Option für einen regulären Spielervertrag ab der nächsten Saison in Kraft", erklärte Vereinsobmann Gerhard Stocker.

Im April 2003 war der Tiroler kurz vor seinem Teamdebüt gestanden, ehe ihn eine schwere Verletzung außer Gefecht setzte. Weiters hat der Bundesliga-Aufsteiger den Kontrakt mit dem 22-jährigen Mittelfeldspieler Florian Mader vorzeitig bis 30. Juni 2009 verlängert.

Quelle: www.tirol.com

2 sehr positive meldungen. bei Hörtnagl muss man halt seine gesundheits-entwicklung abwarten, die verlängerung von Mader bis 2009 (!) ist eine wichtige entscheidung für die zukunft.

mehr dazu von der Wacker-HP:

Verträge für Flo Mader und Alex Hörtnagl

03-01-2005

Florian Mader, eines der talentiertesten Mittelfeldtalente der österreichischen Bundesliga, verlängert seinen laufenden Vertrag vorzeitig um

weitere 4 Jahre bis zum 30.6. 2009.

„Für mich ist es ein Zeichen meinerseits um zu zeigen, dass ich voll hinter dem eingeschlagenen Weg des FC Wacker Tirol stehe. Außerdem macht es mich stolz, dass mir der Verein das Vertrauen schenkt und auf mich baut“, erklärt Mader die lange Laufzeit des Vertrages. „Außerdem sehe ich hier die größten Perspektiven für mich. Ich weiß, dass wir die Chance haben, hier etwas großes entstehen zu lassen, und ich möchte dabei mithelfen. Mein Ziel ist es, in den nächsten Jahren mit dem FC Wacker Tirol ganz oben mitzuspielen, und dadurch auch eine Chance im Nationalteam zu bekommen“, so Mader weiter.

Alex Hörtnagl steigt mit 3. Jänner 2005 ins Training beim FC Wacker Tirol ein

Der Matreier Alex Hörtnagl wechselt mit 1. Jänner zum FC Wacker Tirol. „Es ist für mich eine Chance zu beweisen, dass ich meine Erkrankung und meine Verletzungen überwunden habe, und zu zeigen, dass ich wieder stark genug bin um in der Fußballbundesliga zu bestehen. Der FC Wacker Tirol gibt mir die Chance, mich wieder zu etablieren“, so Hörtnagl im O-Ton.„Es ist eine win-win Situation für beide Seiten geschaffen worden“, erklärt Obmann Gerhard Stocker. „Hörtnagl akzeptierte einen Vertrag für die Frühjahrssaison, bei dem er bei uns als geringfügig Beschäftigter angemeldet wird, sollte er sich vollständig erholen, tritt eine Option für einen regulären Spielervertrag ab der nächsten Saison in Kraft. Für uns ist es die Chance, einen weiteren jungen Tiroler in den Kader zu integrieren, um den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.“

Quelle: Wacker-HP

bearbeitet von badest

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Gast schwejk

mit hörtnagl wird nach so schwerer krankheit wohl kaum vor dem sommer zu rechnen sein. die frage ist bei solchen transfers immer, ob der spieler wieder der alte wird. das kann wunderbar aufgehen oder voll in die hose gehen.

wahrscheinlich war er nicht recht teuer.

positiv sicher die langfristige bindung von mader, mMn DER spieler für wacker in den nächsten jahren. das wird den druck auf das etablierte mittelfeld nochmals erhöhen, da sie jetzt wissen, daß der verein langfristig mit mader plant.

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Posting-Pate
wahrscheinlich war er nicht recht teuer.

Er war sogar gratis, da sein Vertrag bei uns (leider) im November vorzeitig aufgelöst wurde! Also dann, alles Gute Alex :winke:

bearbeitet von Fry

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Gast schwejk
Er war sogar gratis, da sein Vertrag bei uns (leider) im November vorzeitig aufgelöst wurde! Also dann, alles Gute Alex :winke:

das war ja bekannt. ich meinte gehaltsmäßig

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Ich kann Alex Hörtnagl nur alles Gute wünschen. Er war mitverantwortlich für unseren Aufstieg und eigentlich immer eine Stütze. Das Verhalten das unser Verein (laut SpoWo-Interview) an den Tag legte war (Kranklzitat) "extremst ned in Ordnung". Ich hoffe er findet zu alter Stärke zurück!

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JUSTICE
das kann wunderbar aufgehen oder voll in die hose gehen.

richtig. man denke nur an Robert Ibertsberger und seine verzweifelten versuche, bei Untersiebenbrunn anschluss zu finden. man wird sehen...

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Mia sein Wacker Innsbruck

Garantie gibts sicher keine, nur denke/hoffe ich, dass sie sich ihn vorher doch genau angeschaut haben und seine Chancen auf ein Comeback mindestens 60:40 stehen - andernfalls wäre das Geld (selbst für ein geringfügiges Gehalt ) mal wieder zum Fenster rausgeschmissen.

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Gast schwejk

so jetzt überleg ich schon ein paar tage über die geringfügige beschäftigung von dem alex hörtnagl und ich bin mir nicht sicher. wie geht das?

eine geringfügige beschäftigung geht bis maximal 316 euro im monat, es ist nur die unfallversicherung zu bezahlen, urlaubs- und weihnachtsgeld nach vereinbarung.

so: wie stelle ich einen fußballer geringfügig an? dieser job wird ja nicht nach stunden abgerechnet.

da ich nicht annehme, daß alex hörtnagl aufgrund seiner geringfügigen anstellung nur an einem kleinen teil der trainings teilnehmen wird, frage ich mich, ob es dann überhaupt legal ist, ihn geringfügig anzumelden, da er vollzeitmäßig im einsatz ist.

und wenn einer überall dabei ist, kann man ihn eigentlich nicht geringfügig anmelden.

oder ist das mit einverständnis des angestellten doch möglich?

oder ist das ein volontariat von alex h.?

oder ist das mcjopisierung bei den fußballprofis? *ggg*

hier sind doch ein paar juristen, wie zB rigobert.song. bitte klärt uns auf.

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Gast schwejk
Forza 1-Euro-Jobs :D

Keine Ahnung, vielleicht hat Hörtnagl einfach einen Stundenlohn, der gewaschen niedrig ist, aber frag mich nicht, wo da die gesetzliche Untergrenze liegt...

es geht nicht um eine untergrenze....

mich würde interessieren, ob es geht, wenn einer offensichtlich vollzeitig arbeitet, daß er nur geringfügig angemeldet wird

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prinzipiell gilt der als geringfuegig beschaeftigt, dessen entgelt weniger als diese 316€ pro monat betraegt.

erlaubt muesste es auch sein, da es ja keinen gesetzlichen mindestlohn gibt und von einem kollektivvertrag fuer fuszballspieler ist mir eigentlich auch nichts bekannt...

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Gast schwejk

herzlichen dank rigobert.song

noch eine frage: da geringfügig beschäftigte nicht krankenversichert sind, sondern nur unfallversichert, müßte sich a.h. im falle eines wiederausbruchs seiner krankheit die behandlungskosten selbst zahlen?

ich glaube schon, glaube aber, daß er sich selbst versichert haben wird. aber glauben ist halt leider nicht wissen.

und unfallversichert ist er schon als geringfügiger. aber angenommen im schlimmsten fall reißt er sich das kreuzband und wird sportinvalide, dann bekommt er nur die behandlungskosten, oder? hat er dann keinen anspruch auf rente, oder?

besteht entgeltfortzahlungspflicht seitens des arbeitgebers bei unfall oder bei krankheit oder bei beidem?

danke im voraus.

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noch eine frage: da geringfügig beschäftigte nicht krankenversichert sind, sondern nur unfallversichert, müßte sich a.h. im falle eines wiederausbruchs seiner krankheit die behandlungskosten selbst zahlen?

ich glaube schon, glaube aber, daß er sich selbst versichert haben wird. aber glauben ist halt leider nicht wissen.

danke im voraus.

bin mir bei dieser frage selbst nicht ganz sicher, aber wenn er nachweisen kann, dass der ursprung der krankheit noch im alten versicherungsverhaeltnis liegt, muesste er eigentlich von dort die leistungen aus der krankenversicherung erhalten.

und unfallversichert ist er schon als geringfügiger. aber angenommen im schlimmsten fall reißt er sich das kreuzband und wird sportinvalide, dann bekommt er nur die behandlungskosten, oder? hat er dann keinen anspruch auf rente, oder?

prinzipiell ist die versehrtenrente eine leistung der unfallversicherung. allerdings besteht anspruch darauf erst, wenn die erwerbsfaehigkeit um zumindest 20% gemindert wird und dieser wert wird nicht konkret fuer den einzelfall sondern abstrakt aufgrund sogenannter knochen- und gliedertaxen berechnet. ob ein kreuzbandriss davon ueberhaupt erfasstist, weisz ich nicht, fuer die 20% reicht er auf keinen fall aus. anspruch auf die behandlungskosten hat er allerdings.

besteht entgeltfortzahlungspflicht seitens des arbeitgebers bei unfall oder bei krankheit oder bei beidem?

lt. gesetz bei krankheit. allerdings ist krankheit dort als 'regelwidriger koerper- oder geisteszustand, der eine krankenbehandlung verlangt' definiert. somit sind davon im umgangssprachlichen sinn nicht nur krankheiten, sondern auch verletzungen erfasst, in der praxis also bei beidem.

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