ante jazic

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  1. Ich glaub du verwechselt es unversteuerten Rücklagen (die es nicht mehr gibt RÄG2014), mehr via PN.
  2. Dass im anlagevermögen buchwertabgang und abgangserloes nicht in einer position sind. Das ist eine der wenigen nettopositionen im ugb.
  3. ja, nur soviel Spielraum sehe ich da nicht, ugb müssen sie ja trotzdem anwenden, auch im verein.
  4. guter hinweis hinsichtlich der Transfers. Im Geschäftsberiht seite 71 sieht man, dass bis zum 1.7.16 eigentlich alles was Gewinn produziert hat, beim gemeinnützigen Verein lag. deshalb keine KÖST-Belastung auf die 11 Mio.
  5. Versteuert wird der steuerrechtlich ermittelte Gewinn, da hat die gewinnruecklage keinen einfluss. ich hab mir den Bericht angesehen, wir haben einen steueraufwand von 3. Tsd EUR in der G&V. Kann sein, dass Transferrechte kein steuerlicher Vermögenswert sind, das Stadion schneller abgeschrieben wird, Mitgliedsbeiträge köst-freis sind, oder wir sehr hohe Verluste aus Vorjahren haben (das ist jedenfalls nicht erklärt, aber es sind wohl die Mitgleidsbeiträge, weil die liegen ja noch im gemeinnützigen Verein). Was auch immer, die Belastung liegt unter Starbucks (asber ist höher als beim ORF)...haha.. Die Forderungen aus Transfererlösen sind alle kurzfristig Investitionszuschuss geht nicht ins Eigenkapital, sondern mindert die Verluste (abschreibungen) aus dem neuen stadion.
  6. Naja die Forderungen finde ich jetzt am 30.6 nicht schlimm, sonst hätten die anderen vereine ja vorausbezahlt. Und bei Beric kann ich mir auch teilweise faelligkeiten am 1.7 oder nach 12 Monaten vorstellen.
  7. Unterm Strich dasselbe ergebnis, nur in Variante 1 is es netto dargestellt (die million bleibt nicht stehen sondern wird eh ausgebucht) in Variante 2 brutto auf 2 positionen. Und am wichtigsten is cash in the tasch (tasche..)
  8. Ganz allgemein zu Bilanzen: on the right side, there is nothing right, on the left side ther is nothing left. Und die beste ertragskennzahl ist Gewinn vor kosten (ebitdae)
  9. Sorry, nach 13 jahren Wirtschaftsprüfung, und 5 jahre in einer industriefirma, lese ich das Argument im ersten Absatz das erstemal. Wenn es um den ertrag geht, ist es nämlich 4a. In der GuV (transferrecht sind im anlagevermögen). Zur Erläuterung kann man es auch brutto darstellen.
  10. bei den Transfererlösen müsst ihr die aktivierten Transferrechte natürlich auch berücksichtigen. zb beric erlös 5 Millionen, aktivierte transferrechte zum wechselzeitpunkt 1 Million, ergibt einen transfererlös von 4 Millionen und nicht 5 Millionen. Wird der Transfer in Raten bezahlt, gibt es eine Forderung aus Transfererlösen, ich glaube 14/15 war die über 1 Million EUR. Da es das auch auf der Passivseite geben kann (Rapid verpflichtet Spieler auf Raten), kann es auch eine Verbindlichkeit aus Transfers geben. Dann kann der Posten noch durch nachträgliche Anpassung beeinflusst sein (Erfolg in neuem Verein, wie Einsätze, Platzierung).
  11. Gibt auch keinen Grund abzugrenzen, die Leistung von rapid ist erfüllt. Das ist wohl in die Sekunde vom 30.6 auf den 1.7 zu legen, also wenn vor dem 30.6 abgeschlossen, dann ja.
  12. es wird ja nid der spieler aktiviert, sondern das transferrecht....beschränkt auf die direkt zuordenbaren transferkosten, und verteilt auf die vertragslaufzeit (wobei, glaub ich, bei verlängerung keine Streckung möglich ist). 14/15 wurde es gemacht (wert damals 1,4Mio, nach 0,7mio in 13/14), also wird das 15/16 auch so gewesen sein.
  13. Sorry, der elfer is soOoo weine frechheit. Macht mich wuetend!
  14. Na, mit dem büskens werd i nimma zsamkommen