Ordentliche Mitglieder des Vereins können physische Personen werden, die das 19. Lebensjahr
überschritten haben. Die Aufnahme ordentlicher Mitglieder in den Verein erfolgt ausschließlich
nach schriftlichem Ansuchen an das Vereinssekretariat, das eine Anerkennung der Satzungen
des Vereins zu enthalten hat.
2. Das Ansuchen ist dem Verwaltungsrat zur Stellungnahme vorzulegen. Erfolgt eine positive
Stellungnahme des Verwaltungsrates so ist das Ansuchen dem Präsidenten vorzulegen, der
über die Aufnahme endgültig entscheidet.
Ich hoffe, dass das noch aktuell ist.