Ich sag nur:
Spitzensportler, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, daraus Einkünfte erzielen und bereits an internationalen Wettkämpfen teilgenommen haben, sind laut § 8 Z1 vom Verbot ausgenommen – und für sie gilt die Beschränkung auf Kleingruppen nicht.
Diese Definition trifft auf den LASK zu, der gegenwärtig als einziger österreichischer Fußballverein an einem internationalen Wettbewerb, der UEFA Europaleague, teilnimmt
https://diemacher.at/4784/lask-bereits-seit-1-mai-zu-mannschaftstraining-berechtigt?fbclid=IwAR00dZUKTMDsDq-hU-0LQ3V4YNsUENWU2mwZLg5IQX9vQNw57cRA23MFQgo