Anhang 4 des FIFA-Regelements bezüglich des Statuts und Transfers von Spielern regelt in Abs 2, dass eine Ausbildungsentschädigung geschuldet wird wenn der Spieler zum ersten Mal als Berufsspieler registriert wird. Das FIFA-Regelement wird nur bei Auslandsübertritten angewandt, ansonsten gilt das ÖFB Regulativ.
Für einen Wechsel innerhalb der EU oder des EWR gilt Folgendes: Wechselt ein Spieler von einem Verein einer tieferen Kategorie zu einem Verein einer höheren Kategorie, errechnet sich die Ausbildungsentschädigung gemäß den durchschnittlichen Trainingskosten der beiden Vereine.
Laut diesem Link gibt es in Österreich drei Kategorien, in die Vereine eingeteilt werden:
Kategorie A (BL Klub mit AKA)
Kategorie B (BL Klub mit BNZ)
Kategorie C (BL Klub ohne AKA/BNZ)
Mir stellt sich jetzt die Frage, in welche Kategorie reine Amateurmannschaften fallen. Da es in Österreich keine vierte Kategorie gibt müsste es eigentlich Kategorie C sein, aber ich bin mir da nicht ganz sicher.
Relevant ist die Frage dann, wenn ein Spieler einer österreichischen Amateurmannschaft zu einer Profimannschaft ins Ausland wechselt und eine Ausbildungsentschädigung gezahlt werden soll. Any hints?
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peregrinus
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