Die Konkurrenz im Fokus


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The cake is a lie

Nur, wozu gibt es dann überhaupt Verträge?

lol... Glaubst in den Transferperioden wechseln alles nur vertragsfreie Spieler? Sowas is ganz normal - auch ohne Ausstiegsklausel! Ich weiß nicht, warum hier plötzlich alle so tun als wäre das Auskaufen aus laufenden Verträgen was ganz Neues oder Schlimmes.

Und das konnte sich der Mane auch erwarten, bevor er gemerkt hat, dass RB einen an der Waffel hat und den erfolgreichen EL Kader auf Biegen und Brechen halten will - für nix ( :lol: ) - und sogar nach dem peinlichen CL-Aus weiter halten wollte.

bearbeitet von outside7

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naja ich stell mir vor dem Mane seine Vision ist eine andere als 2 Jahre bei einem Mittelständer rumzugurken und dann auf Wanderschaft in der untersten Etage des internationalen Fußballs zu gehen. Ohne seine Arschaktion wären die Chancen deutlich besser gestanden, dass sie es in die CL geschafft hätten und wenn er dort seine Leistungen bestätigt hätte, wär ihm eine ganz andere Kategorie von Karriere offen gestanden. aber is eh sein Problem, ich vermiss ihn in unserer Liga jedenfalls nicht.

Ich stimme dir grundsätzlich eh zu. Nur haben die beiden halt dennoch einen gravierenden Unterschied. Mane ist jung, Tchoyi war nach den beiden ganz guten Jahren bei West Brom eigentlich schon am Zenit und für einen Karriereaufstieg einfach zu alt. Selbst mit herausragenden Leistungen hätte den kein Topklub mehr verpflichtet.

Mane ist dann eher die Kategorie Arnautovic. Wenn alles ideal rennt, geht aufgrund des Alters vielleicht noch mehr, wobei bei Arni der Zug schön langsam auch schon abfährt.

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der letzte wagen ist immer ein kombi

Nur, wozu gibt es dann überhaupt Verträge?

diese art der verträge ist sowieso hinterfragenswert - gerade im eu-raum extremer graubereich ;)

wird aber alles kein problem sein solange es kein verein übertreibt, weil ja alle gut davon leben können und eigentlich niemand klagen möchte, weil er damit seine karriere komplett in den sand setzen würde.

einem spieler den transfer zu verweigern ist natürlich ok, ihn aber nicht mehr mit dem profiteam trainieren und/oder spielen zu lassen könnte zum problem werden - damit hindert man ihn im endeffekt an der ausübung seines berufs.

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Dauer-ASB-Surfer

diese art der verträge ist sowieso hinterfragenswert - gerade im eu-raum extremer graubereich ;)

wird aber alles kein problem sein solange es kein verein übertreibt, weil ja alle gut davon leben können und eigentlich niemand klagen möchte, weil er damit seine karriere komplett in den sand setzen würde.

einem spieler den transfer zu verweigern ist natürlich ok, ihn aber nicht mehr mit dem profiteam trainieren und/oder spielen zu lassen könnte zum problem werden - damit hindert man ihn im endeffekt an der ausübung seines berufs.

Das Training abzubrechen und sich nicht mehr melden ist so als bleibt man unentschuldigt der Arbeit fern, und das wiederum wäre ein Kündigungsgrund. Nur kann man das als Fussballverein nicht so einfach machen, da man ja quasi den Vertrag auflöst und man nichts mehr verdient, sprich kein Transfererlös!

Wenn soetwas in Zukunft häufiger vorkommt sollte man sich in der Hinsicht etwas überlegen.

So kann's auf keinen Fall gehen, dass die Spieler alle Trümpfe in der Hand haben und somit Druck auf den Verein ausüben können.

bearbeitet von vollviolett

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V.I.P.

Das Training abzubrechen und sich nicht mehr melden ist so als bleibt man unentschuldigt der Arbeit fern, und das wiederum wäre ein Kündigungsgrund. Nur kann man das als Fussballverein nicht so einfach machen, da man ja quasi den Vertrag auflöst und man nichts mehr verdient, sprich kein Transfererlös!

Wenn soetwas in Zukunft häufiger vorkommt sollte man sich in der Hinsicht etwas überlegen.

So kann's auf keinen Fall gehen, dass die Spieler alle Trümpfe in der Hand haben und somit Druck auf den Verein ausüben können.

Entlassungsgrund

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Style und das Geld

diese art der verträge ist sowieso hinterfragenswert - gerade im eu-raum extremer graubereich ;)

Von welcher Art von Verträgen redest du?

Du willst mir doch nicht erzählen, dass du glaubst, dass befristete Arbeitsverträge EU-Rechtswidrig sind.

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The cake is a lie

Johnny Cut, Cockney, Biff Tannen, Gonzo1080, Patrick88, EmmetBrown, YoshiS, Outside7, Gatrik

OT, aber weil ich's grad seh: Ich will nicht mit dir reden, aber wissen sollst es schon! :lol:

Wenn jemand gemein ist, quotet er das jetzt! :D

bearbeitet von outside7

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Dauer-ASB-Surfer

Von welcher Art von Verträgen redest du?

Du willst mir doch nicht erzählen, dass du glaubst, dass befristete Arbeitsverträge EU-Rechtswidrig sind.

OT, aber weil ich's grad seh: Ich will nicht mit dir reden, aber wissen sollst es schon! :lol:

Wenn jemand gemein ist, quotet er das jetzt! :D

bearbeitet von vollviolett

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der letzte wagen ist immer ein kombi

Von welcher Art von Verträgen redest du?

Du willst mir doch nicht erzählen, dass du glaubst, dass befristete Arbeitsverträge EU-Rechtswidrig sind.

dieses "system" mit ablösesummen (egal in welch astronomischer höhe) ist äusserst zweifelhaft und durchaus anfechtbar - das webster-urteil hat dies ja bestätigt. aber wie schon von mir angemerkt werden weder klubs noch spieler diesen weg gehen - ausser jemand übertreibt es komplett und verlangt zb absolute phantasiesummen und hindert damit einen spieler offentsichtlich an der freien arbeitsplatzwahl, obwohl die entschädigung eigentlich mehr als der marktwert ausmacht.

Der CAS hatte im Transferfall des schottischen Fußballspielers Andy Webster zu entscheiden, der im Jahre 2006 trotz eines bestehenden Vertrages vom schottischen Fußballverein Heart of Midlothian zum englischen Premier League Team Wigan Athletic gewechselt war. Das schottische Team Heart of Midlothian hatte einen Schadenersatz von 5,4 Millionen Euro, dem Transferwert von Andy Webster verlangt. Die FIFA-Schlichtungskommission hatte im April 2007 eine Strafe von 843.000 Euro für Andy Webster und Wigan Athletics festgesetzt.

Der CAS-Sportgerichtshof erklärte den Transfer von Andy Webster unter Bezug auf Artikel 17 Abs. 1 der FIFA Transferordnung für rechtmäßig. Danach können Fußballprofis nach zwei maximal drei Jahren ihren Verein ins Ausland verlassen. Webster wurde lediglich zur Zahlung der noch ausstehenden Gehaltszahlungen von 150.000 Pfund Sterling (zirka 200.000 Euro) an die Hearts of Midlothian verpflichtet.

Diese Ablöseregelung wird gravierende Auswirkungen auf das internationale Transfersystem im Fußball haben, weil sich der Transferpreis nicht mehr am Marktwert eines Profifußballers orientiert, sondern nur noch am ausstehenden Gehalt. Die FIFA bewertete das Urteil als verheerend. „Die Hände reiben können sich wohl einzig die Spielervermittler, die ihre Klienten, wie im Fall von Webster, gewinnbringend neuen Clubs anbieten können!“

Die Webster-Entscheidung werde die Transfersummen drücken und die Spielergehälter noch schneller steigen lassen. Langfristige Verträge werden zum einseitigen Risiko für die Fußballvereine, weil sie potentielle Käufer nicht mehr abschrecken würden. Die Deutsche Fußball Liga beruft sich auf deutsches Arbeitsrecht und droht Artikel-17-Spielern mit der Verweigerung der internationalen Freigabe. Nach dem CAS-Urteil aber wird die DFL damit wohl nicht mehr durchkommen.

Nach Ansicht von Tony Higgins, Vertreter der internationalen Spielergewerkschaft Fifpro, haben Fußballer jetzt die gleichen Rechte wie normale Arbeitnehmer. Sie könnten Verträge jetzt auch einseitig kündigen. Das sei die bedeutendste Veränderung seit der Bosman-Entscheidung im Jahre 1995.

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Style und das Geld

dieses "system" mit ablösesummen (egal in welch astronomischer höhe) ist äusserst zweifelhaft und durchaus anfechtbar - das webster-urteil hat dies ja bestätigt. aber wie schon von mir angemerkt werden weder klubs noch spieler diesen weg gehen - ausser jemand übertreibt es komplett und verlangt zb absolute phantasiesummen und hindert damit einen spieler offentsichtlich an der freien arbeitsplatzwahl, obwohl die entschädigung eigentlich mehr als der marktwert ausmacht.

Ich kenne das Webster Urteil, trotzdem danke für deine Einführung.

Jedoch übersiehst du, dass man von §17 nur Gebrauch machen kann, wenn es ein Auslandstransfer ist und wenn man bereits seit 3 Jahre beim Verein ist. Trifft also nur in den seltensten Fällen zu.

Und die Arbeitnehmerfreizügigkeit kann man nur in den äußersten Fällen bei Verträgen unter Privaten geltend machen. Da die EU Grundrechte nur bei kollektiven Regelungen greifen.

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Austria WIEN

Weiß nicht ob hier schon gepostet ich finde es jedenfalls originell:

http://m.sportnet.at/home/fussball/international/deutschland/rbleipzig/3864610/index.do?cxensepreview=true

ich finde es peinlich - DM lacht sich ins fäustchen :lol:

Beschissener als RedBull geh eh schwer!

noch immer der mit abstand beste energy-drink... !!!!

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